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Anklage im Fall Malte C.
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Anklage im Fall Malte C. Anklageschrift lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge

ms - 16.11.2022 - 11:25 Uhr
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Die Staatsanwaltschaft Münster hat jetzt bei der Jugendkammer des Landgerichts Münster Anklage gegen den mutmaßlichen Angreifer des 25-jährigen Trans-Mannes Malte C. erhoben. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge sowie Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung. Der mutmaßliche Täter, der 20-jährige Tschetschene Nuradi A. mit russischer Staatangehörigkeit, sitzt seit seiner Ergreifung Anfang September in Untersuchungshaft. Malte C. wurde Anfang Oktober in Münster beigesetzt.

Neue Einzelheiten zum Tathergang

Die Tat ereignete sich am Abend des 27. August während des CSDs in Münster. Der mutmaßliche Täter soll während des Vorfalls angetrunken gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft beschreibt den konkreten Tathergang so: „Dort soll der Angeschuldigte kurz nach 20:00 Uhr drei ihm unbekannte Teilnehmerinnen - von denen eine ihr Geschlecht in einer späteren Vernehmung als männlich angab - in sexuell anstößiger Weise angesprochen und dabei gefragt haben, ob er ihnen unter den Rock fassen dürfe. Als die Zeuginnen auf diese Provokation deutlich ablehnend reagiert hatten, soll der Angeschuldigte - möglicherweise hierdurch gekränkt gefühlt - unvermittelt verbal sehr aggressiv geworden sein und die Frauen mit homophoben und queerfeindlichen Worten als „lesbische Huren“, „Scheiß-Lesben“ bzw. „Scheiß-Transen“ beschimpft haben. Zudem soll er ihnen Schläge angedroht und zur Einschüchterung damit gedroht haben, deren Familien umzubringen. Der später Verstorbene, ein 25-jähriger Transmann, bekam diese Äußerungen mit und soll den Angeschuldigten aufgefordert haben, die Zeuginnen in Ruhe zu lassen. Der Angeschuldigte soll daraufhin weiterhin äußerst aggressiv sofort auf den 25-Jährigen zugegangen sein und sinngemäß geäußert haben, dass dieser sein „Maul halten“ solle. Der Angeschuldigte soll dem Geschädigten sodann direkt möglicherweise zunächst einen Stoß gegen die Brust und dann kurz nacheinander einen ersten Schlag mit der rechten Faust oder Hand gegen das Gesicht sowie einen wuchtigen weiteren Schlag mit der linken Faust gegen das Gesicht versetzt haben. Der Geschädigte soll daraufhin ohne Regung - möglicherweise bereits bewusstlos - zu Boden gefallen und mit dem Hinterkopf auf den gepflasterten Boden aufgeprallt sein. Der Geschädigte erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, wurde noch in der Nacht notoperiert und musste in ein künstliches Koma versetzt werden. Am frühen Morgen des 02.09.2022 verstarb er an einer schweren Lungenentzündung und schweren Herzrhythmusstörungen; diese waren Folgen des erlittenen Schädel-Hirn-Traumas. Nach Bewertung der Staatsanwaltschaft soll der Angeschuldigte spätestens bei Ausführung des zweiten Schlags schwere Verletzungen des Geschädigten für möglich gehalten und diese billigend in Kauf genommen haben; Anhaltspunkte für einen bedingten Tötungsvorsatz lagen indes zu keinem Zeitpunkt vor. Der Angeschuldigte hat sich gegenüber den Ermittlungsbehörden nicht geäußert.“

War die Tat nicht homophob motiviert?

Gegenüber einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie soll der junge Tschetschene erklärt haben, dass die ihm vorgeworfene Tat „nicht einmal ansatzweise Ausdruck einer feindseligen Haltung gegenüber Homosexuellen“ sei. Die Sachverständige ist in ihrem Gutachten nach Angaben der Staatsanwaltschaft zu der vorläufigen Einschätzung gelangt, dass der angeklagte Angriff gegen den Trans-Mann Malte nicht auf eine homophobe oder queerfeindliche Einstellung des Angeschuldigten zurückzuführen sei. Nach ihrer Bewertung sei die Tat vielmehr Ausdruck dissozialen Handelns und einer – möglicherweise alkoholbedingten und auf “innerpsychische Spannungen“ zurückzuführenden - aggressiven Gestimmtheit sowie Gewaltbereitschaft des Tschetschenen.

Mehrjährige Haftstrafen möglich

Der mutmaßliche Täter Nuradi A. lebte trotz eines nicht bewilligten Asylantrages nach wie vor in Deutschland, da die Bundesrepublik aufgrund des Ukraine-Krieges derzeit keine russischen Staatsbürger ausweist. Sein Aufenthaltstitel war laut der BILD-Zeitung deswegen von der Ausländerbehörde erst wenige Tage vor der Tat um ein Jahr bis 2023 verlängert worden. Dem jungen Mann drohen zwischen drei und fünfzehn Jahre Haft, je nachdem, ob er nach Jugendstrafrecht verurteilt wird oder nicht. Wie der  Spiegel berichtete, ist Nuradi A. bereits polizeibekannt und mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraft.

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