Direkt zum Inhalt

Anklage im Fall Malte C. Anklageschrift lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge

Von ms - 16.11.2022 - 11:25 Uhr
Anklage im Fall Malte C.
Foto: IMAGO / snowfieldphotography
ANZEIGE
Loading audio player...

Die Staatsanwaltschaft Münster hat jetzt bei der Jugendkammer des Landgerichts Münster Anklage gegen den mutmaßlichen Angreifer des 25-jährigen Trans-Mannes Malte C. erhoben. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge sowie Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung. Der mutmaßliche Täter, der 20-jährige Tschetschene Nuradi A. mit russischer Staatangehörigkeit, sitzt seit seiner Ergreifung Anfang September in Untersuchungshaft. Malte C. wurde Anfang Oktober in Münster beigesetzt.

Neue Einzelheiten zum Tathergang

Die Tat ereignete sich am Abend des 27. August während des CSDs in Münster. Der mutmaßliche Täter soll während des Vorfalls angetrunken gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft beschreibt den konkreten Tathergang so: „Dort soll der Angeschuldigte kurz nach 20:00 Uhr drei ihm unbekannte Teilnehmerinnen - von denen eine ihr Geschlecht in einer späteren Vernehmung als männlich angab - in sexuell anstößiger Weise angesprochen und dabei gefragt haben, ob er ihnen unter den Rock fassen dürfe. Als die Zeuginnen auf diese Provokation deutlich ablehnend reagiert hatten, soll der Angeschuldigte - möglicherweise hierdurch gekränkt gefühlt - unvermittelt verbal sehr aggressiv geworden sein und die Frauen mit homophoben und queerfeindlichen Worten als „lesbische Huren“, „Scheiß-Lesben“ bzw. „Scheiß-Transen“ beschimpft haben. Zudem soll er ihnen Schläge angedroht und zur Einschüchterung damit gedroht haben, deren Familien umzubringen. Der später Verstorbene, ein 25-jähriger Transmann, bekam diese Äußerungen mit und soll den Angeschuldigten aufgefordert haben, die Zeuginnen in Ruhe zu lassen. Der Angeschuldigte soll daraufhin weiterhin äußerst aggressiv sofort auf den 25-Jährigen zugegangen sein und sinngemäß geäußert haben, dass dieser sein „Maul halten“ solle. Der Angeschuldigte soll dem Geschädigten sodann direkt möglicherweise zunächst einen Stoß gegen die Brust und dann kurz nacheinander einen ersten Schlag mit der rechten Faust oder Hand gegen das Gesicht sowie einen wuchtigen weiteren Schlag mit der linken Faust gegen das Gesicht versetzt haben. Der Geschädigte soll daraufhin ohne Regung - möglicherweise bereits bewusstlos - zu Boden gefallen und mit dem Hinterkopf auf den gepflasterten Boden aufgeprallt sein. Der Geschädigte erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, wurde noch in der Nacht notoperiert und musste in ein künstliches Koma versetzt werden. Am frühen Morgen des 02.09.2022 verstarb er an einer schweren Lungenentzündung und schweren Herzrhythmusstörungen; diese waren Folgen des erlittenen Schädel-Hirn-Traumas. Nach Bewertung der Staatsanwaltschaft soll der Angeschuldigte spätestens bei Ausführung des zweiten Schlags schwere Verletzungen des Geschädigten für möglich gehalten und diese billigend in Kauf genommen haben; Anhaltspunkte für einen bedingten Tötungsvorsatz lagen indes zu keinem Zeitpunkt vor. Der Angeschuldigte hat sich gegenüber den Ermittlungsbehörden nicht geäußert.“

War die Tat nicht homophob motiviert?

Gegenüber einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie soll der junge Tschetschene erklärt haben, dass die ihm vorgeworfene Tat „nicht einmal ansatzweise Ausdruck einer feindseligen Haltung gegenüber Homosexuellen“ sei. Die Sachverständige ist in ihrem Gutachten nach Angaben der Staatsanwaltschaft zu der vorläufigen Einschätzung gelangt, dass der angeklagte Angriff gegen den Trans-Mann Malte nicht auf eine homophobe oder queerfeindliche Einstellung des Angeschuldigten zurückzuführen sei. Nach ihrer Bewertung sei die Tat vielmehr Ausdruck dissozialen Handelns und einer – möglicherweise alkoholbedingten und auf “innerpsychische Spannungen“ zurückzuführenden - aggressiven Gestimmtheit sowie Gewaltbereitschaft des Tschetschenen.

Mehrjährige Haftstrafen möglich

Der mutmaßliche Täter Nuradi A. lebte trotz eines nicht bewilligten Asylantrages nach wie vor in Deutschland, da die Bundesrepublik aufgrund des Ukraine-Krieges derzeit keine russischen Staatsbürger ausweist. Sein Aufenthaltstitel war laut der BILD-Zeitung deswegen von der Ausländerbehörde erst wenige Tage vor der Tat um ein Jahr bis 2023 verlängert worden. Dem jungen Mann drohen zwischen drei und fünfzehn Jahre Haft, je nachdem, ob er nach Jugendstrafrecht verurteilt wird oder nicht. Wie der  Spiegel berichtete, ist Nuradi A. bereits polizeibekannt und mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraft.

Anzeige
ANZEIGE

QUEERE PRESSESCHAU

DER STANDARDWegen lockerer Maskenpflicht: Wie eine Lesben-Bar in einen "woken Shitstorm" gerietBR24Wasserzeichen in ChatGPT-Texten: Das sollten Sie beachtenDER STANDARDMareike Fallwickl: "Ein Frauenleben ist auch ohne Männer sehr erfüllt"DER SPIEGELFitness: Queere Körperideale - »Jetzt werde ich auch einer von denen«Alle Meldungen ansehen
ANZEIGE

Umfrage der Woche

Wo würdest du ein erstes Date am liebsten verbringen?

Choices
Artikel zur Umfrage lesen
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Auch Interessant

Pionier Donald Webster Cory

Vom Vorkämpfer zur Reizfigur

Ein neuer Dokumentarfilm beleuchtet Donald Webster Cory, der die frühe US-Schwulenbewegung prägte und später mit seinen Ansichten empörte.
Flucht vor Todesdrohungen

Aktivisten erreichen Spanien

Zwei schwule LGBTIQ+-Aktivisten aus Sierra Leone sind nach ihrer Flucht in Spanien angekommen. Sie berichten von massiven Todesdrohungen.
Trump verspottet Aktivisten

„Gays for Palestine“ im Visier

Donald Trump verspottet „Gays for Palestine“ und deutet an, queere Aktivisten würden von einer Reise in die Region nicht zurückkehren.
Trauer um Hélène Hazera

Ein Leben voller Kämpfe

Die französische Journalistin, trans* Aktivistin und Vorkämpferin der Community Hélène Hazera ist am Montag mit 74 Jahren gestorben.
Basler warnt vor Coming-Out

Homosexualität bleibt Tabuthema

Mario Basler hält ein Coming-Out im Profifußball weiterhin für kaum möglich und warnt vor massiven Anfeindungen gegen schwule Spieler.
Trauer um Mad Sandhu

Influencer in Indien erschossen

Der schwule Influencer Mad Sandhu ist in Indien auf offener Straße erschossen worden. Ermittler prüfen jetzt, ob der Angriff gezielt geplant war.
Kritik an Russland

LGBTIQ+-Betroffene ohne Urteil

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat fast 900 Beschwerden gegen Russland gestrichen, viele davon von LGBTIQ+-Personen.
Forderung nach Sexkaufverbot

Streit um das Nordische Modell

Bayerns Sozialministerin Scharf will Freier bestrafen – Fachverbände warnen dagegen vor mehr Illegalität und Gefahren für Sexarbeiter.
Warnung vor CSD-Angriffen

Verfassungsschutz betont Gefahren

Queerfeindliche Gewalt von rechts und Russlands Vorgehen alarmieren die deutschen Nachrichtendienste, so Verfassungsschutzpräsident Sinan Selen.