Aktionsplan für Jugendliche Synergieeffekte mit dem Aktionsplan „Queer leben“ erhofft!
Das Bundeskabinett hat heute den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ beschlossen. Ziel des Aktionsplans ist es, bis zum Jahr 2030 benachteiligten Kindern und Jugendlichen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum zu gewährleisten. LGBTI*-Verbände hoffen, dass das auch gerade homosexuellen und queeren Kindern und Jugendlichen eine Hilfestellung sein kann – hier stiegen in den letzten Jahren die Fälle von Depressionen laut Beratungseinrichtungen wie dem anyway Köln massiv an.
Selbstbestimmtes Leben für Jugendliche
Bundesfamilienministerin Lisa Paus zeigte sich erfreut über den heutigen Beschluss und erklärte: „Wir wollen sicherstellen, dass alle jungen Menschen ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben führen können – unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern. Mit dem Nationalen Aktionsplan arbeiten wir daran, allen von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kindern und Jugendlichen gerechte Chancen zu garantieren. Gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft fokussieren wir uns auf die Bereiche Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum.“
Hier könnte es durchaus auch zu Synergieeffekten mit dem bereits beschlossenen Nationalen Aktionsplan „Queer leben“ geben – ein Schwerpunkt hierbei ist auch eine bessere Bildung an Schulen zum Thema LGBTI* und mehr Akzeptanz für homosexuelle und queere Jugendliche an den Schulen.
Mit Jugendlichen ins Gespräch kommen
Der heute beschlossene Nationale Aktionsplan umfasst rund 350 Maßnahmen des Bundes, der Länder, der Kommunen und von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie politische Rahmensetzungen wie die Kindergrundsicherung. „Besonders wichtig ist es mir, mit den Kindern und Jugendlichen selbst ins Gespräch zu kommen – schließlich wissen sie am besten, was sie für ein gutes Aufwachsen brauchen. Daher werden wir sicherstellen, dass sie die Umsetzung des Aktionsplans eng begleiten können“, so Paus weiter. Der Ratsempfehlung zur EU-Kindergarantie folgend wird die Bundesregierung auch der EU-Kommission ab 2024 alle zwei Jahre über die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Bericht erstatten.