AfD-Verbotsverfahren LSVD+ betont Gefahr der AfD für die Community und unterstützt die Idee eines Parteienverbots
Nachdem die AfD vom Verfassungsschutz in der vergangenen Woche als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft worden ist, meldet sich nun der Verband Queere Vielfalt zu Wort und betont dabei die besondere Gefahr, die von der Partei gegenüber der LGBTIQ+-Community ausgehe.
Politik des Hasses
Andre Lehmann aus dem Bundesvorstand des LSVD+ erklärte: „Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch ist nicht nur folgerichtig, sondern notwendig und längst überfällig. Diese Partei steht für eine Politik des Hasses, die sich gegen die Menschenwürde richtet und unsere offene, vielfältige Gesellschaft angreift. Die Positionen, Ziele und Rhetorik der AfD richten sich nicht zuletzt gezielt gegen queere Menschen und werden für unsere Community zunehmend zur Gefahr. Sie bedroht damit nicht nur unsere individuellen Freiheitsrechte, sondern zielt bewusst darauf ab, die Sichtbarkeit und Gleichberechtigung von LSBTIQ* zurückzudrängen. Die AfD ist keine Partei wie jede andere!“
Forderung nach Verbot
Zudem erklärte Lehmann weiter: „Queerfeindlichkeit ist in unserer Gesellschaft längst wieder salonfähig geworden. Daran hat maßgeblich die AfD Schuld, indem sie das gesellschaftliche Klima vergiftet. Unsere demokratischen Institutionen müssen nun konsequent handeln und die Einleitung eines Verfahrens zum Verbot der AfD ernsthaft prüfen. Unser Grundgesetz sieht diese Möglichkeit zum Schutz unserer Demokratie explizit vor, wenn eine Partei wie die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht. Wir glauben, dass es jetzt an der Zeit ist, dieses Mittel zu nutzen. Der Schutz von Menschenwürde, Minderheitenrechte und Demokratie duldet keinen Aufschub mehr.”
Die AfD selbst hat inzwischen im Eilverfahren Klage gegen die Einstufung eingereicht. Das Vorgehen des Verfassungsschutzes sei „offensichtlich rechtswidrig“ und ein „staatlicher Eingriff in den demokratischen Wettbewerb.“ Besonders in der Kritik steht dabei, dass die Behörde weisungsgebunden gegenüber dem bisherigen SPD-Innenministerium ist und bisher die Gründe für die Hochstufung der AfD nicht offenlegt. Erneut wird inzwischen auch wieder um ein Verbotsverfahren der Partei gestritten, Unions- sowie SPD-Politiker bezweifeln, dass ein solcher Schritt erfolgreich sein kann und verweisen auf die hohen Hürden für ein Parteiverbot seitens des Bundesverfassungsgerichts. Grüne und die Linke hingegen befürworten ein Verbotsverfahren.