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Wer braucht sie und was zahlt sie?
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Zahnzusatzversicherung Wer braucht sie und was zahlt sie?

kk - 04.02.2024 - 17:00 Uhr

Zahnarzttermine sind meistens nicht erfreulich, umso erfreulicher ist es, wenn man nicht auch noch Sorgen wegen hoher Kosten einer eventuellen Behandlung haben muss. Hier hilft eine Zahnzusatzversicherung weiter, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen längst nicht mehr alle Leistungen, so dass diese eine gute und vorsorgliche Ergänzung ist. Welche Kosten eine Zahnzusatzversicherung übernimmt, für wen sie sich lohnt und was man tun kann, wenn diese doch nicht zahlt, ist im Folgenden zusammengefasst:

 

Welche Behandlungen werden bezahlt?

Zahnzusatzversicherungen sind für Leistungen im Falle eines nötig gewordenen Zahnersatzes (z.B. Brücken, Kronen, Implantate) da, decken aber auch Bereiche wie Zahnbehandlungen (Füllungen, Wurzelbehandlungen), Zahnvorsorge (z.B. professionelle Zahnreinigung) und Kieferorthopädie (z.B. Zahnspangen) ab. Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen in diesen Segmenten oft einen großen Eigenanteil und übernehmen manches, aber wichtiges, wie die professionelle Zahnreinigung gar nicht.

 

Was wird konkret bezahlt?

Seit 2005 beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen nur mit einem Festkostenzuschuss an der Regelversorgung, also der kostengünstigsten und zweckmäßigsten Behandlung. Meist handelt es sich hierbei um 60 Prozent, führt man regelmäßig ein Bonusheft, in dem alle regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen der letzten fünf bis zehn Jahre protokolliert sind, wird dieser Festkostenzuschuss auf 70 bzw. 75 Prozent erhöht. Den Restbetrag, bei Implantaten beläuft sich dieser auf bis zu 2.5000 Euro muss der Patient tragen.

Die Zahnzusatzversicherung erstattet hingegen einen gewissen Prozentsatz der tatsächlichen Behandlungskosten, im Falle von Implantaten ist dies weit mehr als die Kasse zahlt. Diese „Erstattung“ variiert natürlich je nach Tarif und Vertrag, das kann von nur 50 Prozent bis hin zu 100 Prozent gehen. Da Zusatzversicherung auch viele Zusatzleistungen beinhalten, dienen sie nicht nur dem Schutz vor finanziellen Löchern, sondern auch vor zahnbedingten Löchern.

 

Was tun, wenn nicht bezahlt wird?

  • Ein Abschluss einer Zahnzusatzversicherung soll einem also die Sorge vor hohen Behandlungskosten nehmen, was aber, wenn diese plötzlich weigert, zu zahlen? Folgende Gründe kann es geben, wenn die Zusatzversicherung Ärger macht:

  • Versicherungsfall ist vor Vertragsbeginn eingetreten: Man sollte immer rechtzeitig vor einem Behandlungsbedarf die Zusatzversicherung abschließen. Im Schadensfall überprüft der Versicherer, wann der Schaden ursächlich eingetreten ist. Am besten man fragt beim Zahnarzt, ob hier bereits Behandlungsbedarf besteht.

  • Wartezeiten und Leistungsbegrenzungen: Eine Ablehnung der Kostenübernahme kann auch geschehen, weil sich der Vertrag noch in der anfänglichen Wartezeit befindet – meist ist eine Wartezeit von bis zu acht Monaten festgelegt. Während der ersten Jahren bestehen oft zudem Leistungsbeschränkungen. Üblich ist hier ein Zeitraum von drei bis fünf Jahren.

  • Allgemeine Versicherungsbedingungen gründlich lesen: Jede Versicherung ist kompliziert und voller kleingedruckter AVB. Bei einer Zahnzusatzversicherung ist dies nicht anderes. Deshalb ist es wichtig, vor allem auf diese Bedingungen beim Punkt „Zahnersatz“ zu achten: Hier sollten die versicherten Leistungen möglichst eindeutig im Vertrag genannt werden, also konkret Brücken, Kronen oder Implantate als erstattungsfähige Leistungen. Aber auch die Nebenleistungen sollten möglichst genannt werden, wie Knochenaufbau als vorbereitende Maßnahmen.

  • Bedingungen beachten: Im Bereich Zahnbehandlungen gibt es bei manchen Versicherungen, die bei einer „Unwirtschaftlichkeit“ einer Behandlung nicht zahlen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn bei einer Wurzelbehandlung ein Backenzahn am Ende behandelt werden soll, denn diese Position wird von der gesetzlichen Kasse als nicht sonderlich „notwendig“ eingestuft, da durch dessen Verlust nur eine so genannte Freiendsituation und keine klassische Lückensituation entsteht. Es kommt also hauptsächlich auf die medizinische Notwendigkeit einer Situation an.

 

Wer hilft, wenn die Zahnzusatzversicherung nicht zahlt?

Wichtig ist, den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung von einem Experten begutachten zu lassen, damit dieser Fall erst gar nicht eintritt. Im späteren Leistungsreklamationsfall kann dieser aber dann einschreiten. Rat und Hilfe sollte man bei einem spezialisierten Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht wenden. Alternativ gibt es aber auch Versicherungsberater, die sich auf Probleme mit Privaten Krankenversicherungen spezialisiert haben.

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