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Kein LGBTI*-Hass als Motiv? Malte C. - Prozess beginnt im Februar

Von co - 24.01.2023 - 15:30 Uhr
Der Prozess wegen Malte C. am CSD Münster beginnt im Februar
Foto: © facebook.com_malten.tm
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Am 27. August bezahlte ein junger trans* Mann seine Zivilcourage am Rande einer Parade zum Christopher Street Day (CSD) in Münster mit dem Leben: Der 25-jährige Malte C. stellte sich schützend vor drei ihm unbekannte Frauen. Daraufhin wurde er angegriffen. Eine Woche später verstarb er im Krankenhaus an den Folgen des Angriffs (SCHWULISSIMO berichtete). Im Februar beginnt nun der Prozess gegen den 20-Jährigen, der ihn mutmaßlich niederschlug.

Prozess beginnt in Kürze

Ab dem 13. Februar muss sich der Beschuldigte laut der Rheinischen Post an zehn Verhandlungstagen wegen Körperverletzung mit Todesfolge und wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung vor dem Landgericht Münster verantworten. Beim CSD soll der 20-jährige Mann drei Teilnehmerinnen in sexuell anstößiger Weise angesprochen haben – fragte, ob er ihnen unter den Rock fassen dürfe. Als die Zeuginnen das entschieden ablehnten, soll er „unvermittelt verbal sehr aggressiv geworden sein“. So habe er die Frauen beispielsweise als „lesbische Huren“ und „Scheiß-Lesben“ beschimpft und ihnen mit Schlägen und dem Mord an ihren Familien gedroht.

Zivilcourage mit Todesfolge

Das bekam Malte C. mit. Er forderte den Mann dazu auf, die Frauen in Ruhe zu lassen. Daraufhin soll der Angeklagte sinngemäß gesagt haben, er solle sein „Maul halten“. Dann soll er Malte C. zunächst gegen die Brust und dann in schneller Folge einen ersten Schlag gegen das Gesicht sowie einen wuchtigen weiteren Schlag mit der linken Faust gegen das Gesicht versetzt haben. Malte C. ging zu Boden und schlug mit dem Hinterkopf auf. Die Folge war ein Schädel-Hirn-Trauma. Noch in derselben Nacht wurde er notoperiert und in ein künstliches Koma versetzt. Die Verletzungen waren jedoch so schwer, dass Malte C. bis zu seinem Tod am frühen Morgen des 2. September das Bewusstsein nicht wiedererlangte.

Kein Hassverbrechen?

Spätestens beim zweiten massiven Schlag gegen den Kopf des Verstorbenen soll der 20-Jährige laut der Staatsanwaltschaft schwere Verletzungen billigend in Kauf genommen haben. Es gäbe jedoch keine Hinweise auf einen bedingten Tötungsvorsatz. Selbst hat sich der Angeklagte bisher nicht vor den ermittelnden Behörden geäußert oder erklärt. 

Gegenüber einer psychiatrischen Sachverständigen soll er jedoch gesagt haben, dass die tödliche Attacke „nicht einmal ansatzweise Ausdruck einer feindseligen Haltung gegenüber Homosexuellen“ sei. Die Sachverständige kam vorläufig zu dem Schluss, dass der Angriff nicht Ausdruck einer LGBTI*-feindlichen Einstellung des Angeklagten ist. Ihrem Gutachten zufolge soll diesem eher eine allgemeine Gewaltbereitschaft und dissoziales Handeln zugrunde liegen. Seine Steuerungsfähigkeit sei allerdings nicht erheblich beeinträchtigt gewesen – er sei also voll schuldfähig.

Angeklagter polizeilich bekannt

Anscheinend ist der Angeklagte schon mehrfach gewalttätig geworden: Wegen Körperverletzungsdelikten sei er laut der Staatsanwaltschaft bereits „einschlägig in Erscheinung getreten“. Für ein solches Delikt habe ihn das Amtsgericht Münster bereits zu einer Jugendstrafe verurteilt. Beim jetzigen Prozess wegen des tödlichen Angriffs droht dem 20-Jährigen eine mehrjährige Haftstrafe.

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