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Deutsche Bahn verliert vor Gericht // © IMAGO / Ralph Peters
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Deutsche Bahn verliert vor Gericht Es muss neben “Herr“ und “Frau“ eine dritte Anrede geben

ms - 21.04.2022 - 12:30 Uhr
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte jetzt ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts, demnach die Deutsche Bahn eine nicht-binäre Person beim Kauf eine Tickets oder einer Bahncard nicht zwingen darf, bei der Anrede zwischen den beiden Geschlechtern Mann und Frau wählen zu müssen.

Robin Nobicht ist nicht-binär und hatte zusammen mit der Frankfurter Rechtsanwältin Friederike Boll geklagt: „Es sind nicht alle Menschen weiblich oder männlich, das ist rechtlich schon lange anerkannt. Nicht-binäre Menschen sind gesetzlich besonders vor Diskriminierung geschützt. Die Deutsche Bahn besteht seit Jahren dennoch darauf, alle Menschen als Frau oder Herr anzusprechen. Die Deutsche Bahn verstößt dabei konsequent und wissentlich gegen geltendes Recht, und baut darauf, dass sich kein Mensch wehrt“, so Nobicht.

Nobicht ist im Besitz einer Bahncard und hatte zuvor vergeblich versucht, seine Identität als nicht-binäre Person auch auf dem Dokument der Deutschen Bahn eintragen zu lassen. Zudem ärgerte Nobicht die Tatsache, dass Kunden der Bahn auch beim Onlineticketkauf nur zwischen der Anrede als “Frau“ oder “Herr“ auswählen können.

Das Oberlandesgericht gab Nobicht nun erneut in diesem Punkt Recht, wies einen Anspruch auf Entschädigung allerdings ab. Klar sei laut den Richtern allerdings, dass die Deutsche Bahn mit ihrer aktuellen Herangehensweise gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße und räumte dem Unternehmen eine Frist von sechs Monaten ein, um den Zustand zu ändern. Anderenfalls droht der Bahn die Verhängung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro bei jedem Ticketverkauf.

Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bahn kann innerhalb eines Monats Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Rechtsanwältin Boll bewertet die richterliche Entscheidung trotzdem bereits jetzt als wegweisend ein:

"Die Signalwirkung dieses Urteils ist kaum zu unterschätzen. Wir hoffen, dass jetzt im Onlinehandel bald überall die Möglichkeit eingeführt wird, eine geschlechtsneutrale Anrede zu wählen", erklärte Boll gegenüber dem Tagesspiegel.

Seit 2018 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag “divers“ in rechtlichen Dokumenten zu wählen, nimmt dabei aber Bezug auf die biologische Intergeschlechtlichkeit. Bisher rechtlich ungeklärt ist dagegen, inwieweit sich die dritte Geschlechtsoption abseits von biologischen Gegebenheiten auch auf nicht-binäre Menschen beziehen kann.

Bis Ende 2020 hatten nach Angaben des Bundesinnenministeriums deutschlandweit insgesamt 394 Personen nach eigener Wahl den Eintrag “divers“ oder „ohne Angabe“ erhalten.

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