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Klage gegen Eliteuniversität Schwere Vorwürfe gegen Cornell nach queerem Suizid

Von ms - 05.11.2026 - 09:30 Uhr
Mutter verklagt Eliteuniversität
Foto: IMAGO / Agencia EFE
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Der Tod einer nicht-binären Person an der renommierten Cornell University im US-Bundesstaat New York beschäftigt die Justiz. Fast zwei Jahre nach dem Suizid von Winter Knutson hat die Mutter des verstorbenen Universitätsmitglieds jetzt Klage gegen die Hochschule und mehrere weitere Personen eingereicht. Sie wirft den Verantwortlichen vor, auf eine Reihe schwerwiegender Konflikte und mutmaßlicher Schikanen in einem Wohnheim für LGBTIQ+-Studenten nicht ausreichend reagiert zu haben.

Das Wichtigste im Überblick

  • Winter Knutson, eine nicht-binäre Person an der Cornell University, starb im November 2024 durch Suizid.
  • Mutmaßliche Schikanen: Laut der Klage soll Knutson in einem Wohnheim für LGBTIQ+-Studenten wiederholt belästigt und mit falschen Anschuldigungen konfrontiert worden sein.
  • Vorwürfe gegen die Universität: Winters Mutter Sofia Akber wirft der Hochschule vor, sechs zunehmend schwerwiegende Vorfälle nicht angemessen untersucht und ihre Schutzpflichten verletzt zu haben.
  • Schadensersatz gefordert: Die Klage richtet sich gegen die Universität, zwei Studentinnen und zehn weitere, nicht namentlich genannte Personen.
  • Cornell schweigt zu Anschuldigungen: Die Universität bezeichnet Knutsons Tod als Tragödie, äußert sich wegen des laufenden Gerichtsverfahrens jedoch nicht zu den Vorwürfen.

Suizid vor zwei Jahren

Winter Knutson wurde am 10. November 2024 tot aufgefunden. Das berichtete damals zuerst das lokale Nachrichtenportal The Ithaca Voice. Später bestätigte die Universitätszeitung The Cornell Daily Sun, dass es sich um das Kind des Mathematikprofessors Allen Knutson handelte, der selbst an der Cornell University tätig ist. Jetzt reichte Winters Mutter Sofia Akber Klage ein. Nach ihrer Darstellung gingen dem Suizid mehrere Vorfälle voraus, die sich zwischen Mitte September und dem 10. November 2024 ereignet haben sollen. Die Hochschulverwaltung habe es versäumt, die Geschehnisse angemessen zu untersuchen und auf die Situation zu reagieren.

Wohnheim als Safe Space

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht das sogenannte Loving House. Die Einrichtung gehört zum Wohnangebot der Cornell University und richtet sich ausdrücklich an Studenten aus der LGBTIQ+-Community. Nach eigener Darstellung verfolgt das Wohnheim das Ziel, „ein Umfeld zu schaffen, das die Gemeinschaft der LGBTIQ+-Studenten der Cornell University schützt und unterstützt“. Auch Winter Knutson lebte in diesem Wohnheim. Dort soll Winter nach Medienberichten zunächst Freundschaft mit einer Studentin und deren Mitbewohnerin geschlossen haben. Die beiden Frauen sind inzwischen ebenfalls Beklagte in dem Verfahren. Darüber hinaus richtet sich die Klage gegen die Universität sowie zehn weitere Personen, deren Identität in den Gerichtsunterlagen nicht öffentlich genannt wird. Nach Darstellung der Mutter entwickelte sich zwischen Winter und einer der Studentinnen eine romantische Beziehung. Diese soll jedoch nicht auf gegenseitiger Zuneigung beruht haben. Die betreffende Studentin habe später eingeräumt, die Beziehung lediglich begonnen zu haben, „um Winter zu manipulieren und falsche Hoffnungen zu machen“.

Vorwürfe sexueller Übergriffe 

Im weiteren Verlauf sollen sich die Beziehungen zwischen den Beteiligten erheblich verschlechtert haben. Laut Klage begannen die Studentin und ihre Mitbewohnerin, Knutson gezielt zu schikanieren. Dabei sollen sie unter anderem schwerwiegende Anschuldigungen gegen Knutson erhoben haben. So sei Knutson fälschlicherweise vorgeworfen worden, eine befreundete Person sexuell angegriffen zu haben. Hinzu kam die Behauptung, Knutson habe anderen Menschen heimlich Drogen verabreicht.  Die Person, von der der Vorwurf des sexuellen Übergriffs ausgegangen sein soll, habe ihre Anschuldigung nach Knutsons Tod zurückgezogen. 

Die Mutter macht geltend, dass diese Vorfälle Teil einer umfassenderen Entwicklung gewesen seien, die zunehmend belastende Ausmaße angenommen habe. In der Klageschrift ist von „sechs zunehmend schwerwiegenden Vorfällen“ die Rede. Diese sollen maßgeblich von den beiden Studentinnen ausgegangen sein. Ob sich die geschilderten Ereignisse tatsächlich in dieser Form zugetragen haben, ist Gegenstand des Gerichtsverfahrens. Die Anschuldigungen sind bislang nicht gerichtlich bestätigt.

Schutzversprechen nicht eingehalten?

Ein zentraler Punkt der Klage betrifft die Verantwortung der Cornell University für die Sicherheit ihrer Studenten. Die Mutter beruft sich dabei auf Title IX, eine bundesrechtliche Vorschrift in den Vereinigten Staaten, die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Bildungswesen untersagt. Nach Auffassung der Klägerin hätte die Universität die mutmaßlichen Vorfälle untersuchen und angemessene Maßnahmen ergreifen müssen. Stattdessen habe die Hochschulverwaltung die Situation nicht ausreichend aufgeklärt. Besonders schwer wiegt aus Sicht der Mutter, dass das Loving House ausdrücklich als geschützter und unterstützender Wohnraum für LGBTIQ+-Studenten beworben wird. Die Universität habe damit Erwartungen geweckt und konkrete Verpflichtungen übernommen, denen sie im Fall von Winter Knutson nicht gerecht geworden sei.

In der Klageschrift heißt es dazu: „Cornell hat diese Versprechen schriftlich abgegeben – auf der öffentlich zugänglichen Website der Universität, in den Informations- und Werbematerialien für die Wohnheime sowie durch die formelle Vereinbarung, die alle Bewohnerinnen und Bewohner des Loving House, einschließlich Winter, unterzeichnen mussten. Cornell hat nicht nur Akzeptanz versprochen, sondern auch Schutz, Unterstützung und Sicherheit.“ Die Klägerin sieht darin eine Grundlage für ihre Vorwürfe gegen die Hochschule. Entscheidend ist aus ihrer Sicht nicht allein, dass die Universität ein inklusives Wohnumfeld angeboten hat, sondern dass sie die damit verbundenen Schutzversprechen auch hätte erfüllen müssen.

Mutter fordert Schadensersatz 

Mit ihrer Klage verlangt Sofia Akber Schadensersatz in bislang nicht bezifferter Höhe. Die geltend gemachten Ansprüche umfassen unter anderem Fahrlässigkeit, Verstöße gegen das Menschenrechtsgesetz des Bundesstaates New York sowie eine rechtliche Verantwortung für den Tod ihres Kindes. Die Mutter will damit sowohl das Verhalten der mutmaßlich beteiligten Personen als auch den Umgang der Universität mit den geschilderten Vorfällen gerichtlich überprüfen lassen. Ihr Rechtsanwalt Reza Yassi kündigte an, die Vorwürfe im Verfahren belegen zu wollen. „Wir freuen uns darauf, Winters Ansprüche vor Gericht nachzuweisen und Cornell sowie die einzelnen Beklagten zur Rechenschaft zu ziehen. Wir hoffen außerdem, dass dieser Fall zu bedeutsamen und dauerhaften Veränderungen an der Cornell University führt, damit niemand anderes das durchmachen muss, was Winter erlebt hat“, erklärte Yassi. Neben einer möglichen rechtlichen Verantwortung der Beklagten geht es der Familie damit auch um Veränderungen im Umgang der Universität mit Studenten, die sich in Konflikt- oder Belastungssituationen befinden.

Kein Statement der Universität 

Die Cornell University hat sich bislang nicht zu den konkreten Vorwürfen geäußert. Ein Sprecher der Hochschule verwies auf das anhängige Gerichtsverfahren. „Der Verlust von Winter Knutson war eine Tragödie. Wir werden uns zu dem laufenden Gerichtsverfahren nicht äußern“, teilte die Universität mit. Das Verfahren muss nun klären, ob die geschilderten Schikanen stattgefunden haben, welche Kenntnisse die Verantwortlichen der Universität von den mutmaßlichen Vorfällen hatten und ob daraus rechtliche Verpflichtungen entstanden, denen die Hochschule nicht nachgekommen ist.

Die Eliteuniversität steht aktuell auch anderweitig in der Kritik: Mehrere Mitglieder der Studentenverbindung Chi Phi an der Cornell University werden beschuldigt, im Oktober 2024 eine Studentin unter Drogen- und Alkoholeinfluss über Stunden gruppenvergewaltigt zu haben. Wegen einer im Herbst 2026 eingereichten Zivilklage und scharfer Kritik an der angeblich unzureichenden Reaktion der Hochschule und lokaler Behörden hat New Yorks Gouverneurin Kathy Hochul eine Sonderermittlung eingeleitet.

 

Hier gibt es Hilfe

Die Berichterstattung über Suizid ist ein überaus sensibles Thema. Wir möchten es in KEINSTER Weise glorifizieren oder romantisieren. Viele Menschen, die durch Suizid sterben, leiden an einer psychischen Erkrankung. Wenn es dir nicht gut geht oder du daran denkst, dir das Leben zu nehmen, versuche mit anderen Menschen darüber zu sprechen. Das können Freunde oder Verwandte sein. Es gibt aber auch eine Vielzahl von Hilfsangeboten, bei denen du dich melden kannst. Die Telefonseelsorge ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Die Telefonnummern sind 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222.

Mit Beratung steht dir auch der Coming Out Day Verein via Messenger, E-Mail und Videochat unter www.coming-out-day.de sowie www.comingoutundso.de zur Seite. Weiterhin gibt es von der Telefonseelsorge das Angebot eines Hilfe-Chats. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer E-Mail-Beratung. Die Anmeldung erfolgt – ebenfalls anonym und kostenlos – auf der Webseite. Informationen findest du unter: www.telefonseelsorge.de

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