Vor Gericht wollte er einen Freispruch, zur Verkündung kam er nicht mehr: Das Hamburger Amtsgericht hat den früheren AfD-Kommunalpolitiker Reinhard S. wegen mehrfacher Beleidigung zu 800 Euro Geldstrafe verurteilt. Zu den Beschimpfungen gehörte „feiger Schwuler“. Über die Verhandlung vom 23. Oktober berichtet die taz aus dem Gerichtssaal.
Das Wichtigste im Überblick
- Das Amtsgericht verhängte 800 Euro Geldstrafe.
- Betroffen waren vier Gegendemonstrierende bei einem Corona-Protest.
- Der Angeklagte fehlte bei der Urteilsverkündung.
Beschimpfungen bei Corona-Demo
Nach dem Gerichtsbericht ging S. im Januar 2022 zwei Frauen und zwei Männer an. Er war früher AfD-Vorsitzender in Buchholz/Nordheide. Vor Gericht stellte er sein Eingreifen als Hilfe für eine andere Demonstrantin dar. Das Gericht folgte der Einschätzung der Staatsanwaltschaft zum Geschehen. Einer der betroffenen Männer hatte sich an die Polizei gewandt.
Am Vormittag hatte S. noch selbst für seinen Freispruch argumentiert. Als das Urteil fallen sollte, blieb sein Platz leer. Auch telefonisch ließ er sich nicht zurückholen. Die Geldstrafe wurde in seiner Abwesenheit verkündet. Sein Anwalt Martin Kohlmann war an keinem der vier Verhandlungstage erschienen. Die vier Gegendemonstrierenden waren zuvor selbst wegen erhobener Mittelfinger angeklagt und 2025 freigesprochen worden: Ihre Geste hatte sich gegen keine einzelne Person gerichtet.
Ein anderes Hamburger Verfahren
Im Mai untersagte das Hamburger Landgericht dem Berliner AfD-Politiker Julian Adrat per Eilbeschluss weitere herabwürdigende Äußerungen über Bill Kaulitz. Adrat hatte den Musiker auf X wegen seiner sexuellen Orientierung diffamiert. Eine zuvor geforderte Unterlassungserklärung hatte er verweigert. Nach Zustellung des Beschlusses löschte er die Beiträge. Dort ging es um ein zivilrechtliches Verbot weiterer Veröffentlichungen.