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Angriff auf Weltstrafgericht Auch LGBTIQ+-Menschen betroffen

Von ms - 21.10.2026 - 10:00 Uhr
Sanktionen gegen Weltstrafgericht
Foto: IMAGO / Paul-Philipp Braun
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Die neue Sanktionen der US-Regierung gegen den Gerichtshof stoßen auf Kritik. Amnesty International fordert die Europäische Union auf, die Unabhängigkeit der internationalen Strafjustiz zu verteidigen und den Gerichtshof vor den Auswirkungen amerikanischer Strafmaßnahmen zu schützen. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag spielt gerade auch beim Schutz von LGBTIQ+-Menschen eine wichtige Rolle. Das Gericht kann schwerste Menschenrechtsverletzungen verfolgen, dazu gehört auch die systematische Verfolgung von Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität gehören.

Das Wichtigste im Überblick

  • Neue US-Sanktionen: Die amerikanische Regierung hat weitere Strafmaßnahmen gegen den Gerichtshof angekündigt. Bereits jetzt sind mehrere Richter und Ankläger betroffen.
  • Bedeutung für LGBTIQ+: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) kann schwere, systematische Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität unter bestimmten Voraussetzungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgen. 
  • Amnesty fordert EU-Reaktion: Die Menschenrechtsorganisation verlangt, dass die Europäische Union den Gerichtshof sowie europäische Unternehmen und Bürger vor den Folgen der Sanktionen schützt.
  • Grenzen internationaler Strafjustiz: Der IStGH kann nicht überall tätig werden. Seine Zuständigkeit hängt unter anderem vom Römischen Statut und bestimmten Entscheidungen des UN-Sicherheitsrats ab.

Streitfall mit den USA

Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation hat Washington weitere Sanktionen gegen den IStGH angekündigt. Bereits zuvor waren mehrere Richter und Ankläger des Gerichts mit US-Sanktionen belegt worden. Amnesty sieht darin eine Bedrohung für die internationale Verfolgung schwerer Menschenrechtsverbrechen und verlangt eine entschlossene Reaktion der Europäischen Union. Die USA verhängen Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof, weil sie dessen Ermittlungen gegen US-amerikanische und israelische Verantwortliche ablehnen und darin eine Verletzung ihrer staatlichen Souveränität sehen. Es geht um mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Afghanistan und im Gazastreifen.

Verfolgung von LGBTIQ+-Menschen 

Die Bedeutung des Internationalen Strafgerichtshofs für LGBTIQ+-Menschen ergibt sich aus seiner Aufgabe, besonders schwere Verstöße gegen das Völkerstrafrecht zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. Grundlage seiner Arbeit ist das Römische Statut. Es erfasst unter anderem Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und unter bestimmten Voraussetzungen das Verbrechen der Aggression. Zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit kann auch die Verfolgung bestimmter Bevölkerungsgruppen gehören, wenn sie Teil eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung ist und weitere rechtliche Voraussetzungen erfüllt.

Dabei können auch schwere Verfolgungshandlungen gegen Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität völkerstrafrechtlich relevant sein. Nicht jede Diskriminierung oder staatliche Benachteiligung fällt automatisch in die Zuständigkeit des Gerichtshofs. Entscheidend sind die Schwere der Taten, ihr systematischer Zusammenhang und die rechtlichen Voraussetzungen des Römischen Statuts. Für LGBTIQ+-Menschen in Staaten, in denen schwere Verfolgungshandlungen stattfinden und nationale Behörden keinen wirksamen Rechtsschutz gewährleisten, kann die internationale Strafjustiz deshalb von besonderer Bedeutung sein.

Afghanistan zeigt Bedeutung 

Ein Beispiel für die Bedeutung des Gerichtshofs ist die Verfolgung von Homosexuellen durch die Taliban in Afghanistan. Der IStGH ging mit Haftbefehlen gegen führende Taliban-Vertreter vor. Allerdings besitzt der Strafgerichtshof keine uneingeschränkte weltweite Zuständigkeit. Er kann grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen tätig werden, etwa wenn die betroffenen Staaten dem Römischen Statut beigetreten sind, eine entsprechende Zuständigkeit anerkannt wurde oder der UN-Sicherheitsrat eine Situation an das Gericht verweist. Zudem greift das Prinzip der Komplementarität: Der IStGH wird in der Regel erst tätig, wenn nationale Strafverfolgungsbehörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, die betreffenden Verbrechen ernsthaft selbst zu verfolgen.

Amnesty kritisiert Sanktionen 

Die neuen amerikanischen Strafmaßnahmen richten sich gegen eine Institution, deren Aufgabe die unabhängige Untersuchung und Verfolgung internationaler Verbrechen ist. Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, erklärte dazu: „Die Sanktionen der USA gegen den Internationalen Strafgerichtshof sind ein Angriff auf die Menschenrechte und das Völkerrecht. Die US-Regierung schützt damit Kriegsverbrecher und behandelt Richter*innen wie Täter*innen. Die Europäische Union muss darauf eine klare Antwort geben, indem sie europäische Unternehmen und Bürger*innen vor den Folgen der Sanktionen bewahrt. In einem ersten Schritt muss die EU ihre Blocking-Verordnung aktivieren und erweitern. Das EU-Parlament muss sich heute klar dafür aussprechen.“

Eine entsprechend angewandte Blocking-Verordnung könnte dazu beitragen, den Einfluss amerikanischer Sanktionen innerhalb der Europäischen Union zu begrenzen. Dieses rechtliche Instrument soll europäische Bürger und Unternehmen vor den Auswirkungen bestimmter extraterritorialer Sanktionen aus Drittstaaten schützen. Nach den von Amnesty dargestellten Voraussetzungen wäre für die Aktivierung beziehungsweise entsprechende Erweiterung der Verordnung ein einstimmiger Beschluss der EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Die Menschenrechtsorganisation fordert deshalb ein gemeinsames europäisches Vorgehen.

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