Nach seinem Angriff auf die queere Community muss FPÖ-Chef Herbert Kickl vorerst keine strafrechtlichen Ermittlungen fürchten. Österreichs Nationalrat lehnte es am Donnerstagabend einstimmig ab, seine Immunität in diesem Fall aufzuheben. Die Staatsanwaltschaft Wien wollte wegen des Verdachts der Verhetzung gegen ihn ermitteln. Auslöser war Kickls Rede am 1. Mai auf dem Linzer Urfahranermarkt.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Staatsanwaltschaft wollte Kickls Aussagen über queere Aufklärungsarbeit strafrechtlich prüfen.
- Der Nationalrat verweigerte am 15. Oktober die Zustimmung zu Ermittlungen.
- Ob Kickls Äußerungen strafbar waren, ist damit weiterhin ungeklärt.
Queere Aufklärungsarbeit als Feindbild
Wie DER STANDARD berichtet, ging dem Ermittlungsbegehren eine Anzeige nach dem Auftritt im Festzelt voraus. Kickl hatte dort Förderungen für queere Organisationen und deren Arbeit an Schulen attackiert. Er sprach von einer „LGBT“-„Lobby“ und warf ihr vor, bei Kindern eine „Geistesseuche“ zu verbreiten.
Die Staatsanwaltschaft Wien ersuchte daraufhin um die Zustimmung zur behördlichen Verfolgung. Ihr Schreiben ging am 25. September im Nationalrat ein. Der Verdacht betrifft sowohl das Aufstacheln zu Hass als auch eine mögliche menschenwürdeverletzende Beschimpfung. Für Kickl gilt die Unschuldsvermutung.
Parlament folgt dem Ausschuss
Schon am Mittwoch hatte der Immunitätsausschuss einstimmig empfohlen, Ermittlungen gegen Kickl nicht zuzulassen. FPÖ, ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne sahen einen Zusammenhang zwischen den beanstandeten Aussagen und seiner politischen Tätigkeit. Das Plenum folgte dieser Empfehlung am Donnerstagabend, wie die Parlamentskorrespondenz bestätigt.
Damit bleibt der Justiz die Prüfung des Verdachts gegen Kickl vorerst verwehrt. Über die Strafbarkeit seiner Rede hat das Parlament nicht entschieden. Auch bei einem politischen Zusammenhang hätte es Ermittlungen zustimmen können; in der parlamentarischen Praxis geschieht das allerdings nur in besonderen Einzelfällen.
Der österreichische Verhetzungsparagraf schützt unter anderem Gruppen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung angegriffen werden. Bei einer Verbreitung vor breiter Öffentlichkeit sieht er bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor. Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, müsste die Justiz klären.
Schon im Vorjahr blieb Kickl geschützt
Bereits im Oktober 2025 verhinderte die parlamentarische Immunität Ermittlungen nach einer Mairede des FPÖ-Chefs. Damals hatte Kickl SPÖ-Chef Andreas Babler als „linke Zecke“ bezeichnet. Auch in diesem Fall verweigerte der Nationalrat einstimmig die Zustimmung. Laut der damaligen Parlamentsmitteilung ging es bei Kickl um den Verdacht der Beleidigung, während das aktuelle Ersuchen Verhetzung betrifft.
Die Auseinandersetzung fällt in eine anhaltende Debatte über die Angriffe der FPÖ auf queere Sichtbarkeit. Erst Anfang Oktober beschäftigte den Nationalrat ein Vorstoß der Partei gegen Pride- und LGBTIQ+-Inhalte in der Tourismuswerbung. Die Debatte um die Werbung für queere Touristen sorgte ebenfalls für Widerspruch anderer Parteien.