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Haftstrafen für Attentatspläne Beck verlangt diplomatische Konsequenzen

Von ms - 15.10.2026 - 14:35 Uhr
Haftstrafen für Iraner
Foto: IMAGO / Panama Pictures
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Wegen geheimdienstlicher Aktivitäten für den Iran und ihrer Beteiligung an Anschlagsplänen gegen prominente Vertreter jüdischer und deutsch-israelischer Organisationen hat das Hanseatische Oberlandesgericht zwei Männer zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Im Fokus der geplanten Attacken war auch Grünen-Politiker Volker Beck. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Mehrjährige Haftstrafen: Das Hanseatische Oberlandesgericht hat einen 54-jährigen Dänen zu achteinhalb Jahren und einen 43-jährigen Afghanen zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
  • Ziele der Ausspähung: Die Männer hatten den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, ausgekundschaftet.
  • Anschlagsvorbereitungen: Nach Überzeugung des Gerichts standen die Aktivitäten im Zusammenhang mit iranischen Geheimdienstaufträgen. Auch ein Brandanschlag auf ein koscheres Lebensmittelgeschäft in Berlin wurde vorbereitet.
  • Verbindungen zu Revolutionsgarden: Der Hauptangeklagte soll Anweisungen von Offizieren der Al-Kuds-Brigaden erhalten haben, einer Auslandseinheit der iranischen Revolutionsgarden.
  • Forderungen an Berlin: Beck verlangt die unverzügliche Ausweisung des iranischen Botschafters und eine deutliche Verkleinerung des Botschaftspersonals.

Haftstrafen für Angeklagte

Ein 54 Jahre alter dänischer Staatsbürger mit afghanischen Wurzeln erhielt eine Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Gegen einen 43-jährigen Afghanen verhängte das Gericht vier Jahre und sechs Monate Gefängnis. Beide Angeklagten lebten in Dänemark. Nach Überzeugung des Gerichts waren sie an einer Operation beteiligt, die sich unter anderem gegen den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sowie den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), Volker Beck, richtete. Die Richter sahen geheimdienstliche Tätigkeiten im Auftrag des Iran sowie eine versuchte Beteiligung an Mord und schwerer Brandstiftung als erwiesen an. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidiger hatten dagegen Freisprüche für ihre Mandanten gefordert.

Josef Schuster und Volker Beck 

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Ausspähaktionen gegen zwei bekannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in Deutschland. Die Angeklagten hatten nach den Feststellungen des Gerichts Informationen über Josef Schuster und Volker Beck gesammelt. Diese Aktivitäten dienten demnach der Vorbereitung weiterer Straftaten. Der schwule Grünen-Politiker Beck steht als Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft für die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Israel. Schuster vertritt als Präsident des Zentralrats der Juden die Interessen jüdischer Gemeinden in Deutschland. Die Ermittlungen ergaben zudem, dass der 54-jährige Hauptangeklagte Vorbereitungen für einen Brandanschlag auf ein Geschäft mit koscheren Lebensmitteln in Berlin getroffen hatte. Damit richteten sich die mutmaßlich geplanten Gewalttaten sowohl gegen einzelne Repräsentanten als auch gegen eine Einrichtung jüdischen Lebens in Deutschland.

Aufträge von den Al-Kuds-Brigaden

Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft bestanden direkte Verbindungen zwischen dem Hauptangeklagten und Angehörigen der iranischen Revolutionsgarden. Der 54-Jährige soll seine Anweisungen von Offizieren der sogenannten Al-Kuds-Brigaden erhalten haben. Dabei handelt es sich um die für Auslandseinsätze zuständige Einheit der iranischen Revolutionsgarden. Auf Grundlage dieser Aufträge habe er Kontakt zu dem 43-jährigen Mitangeklagten aufgenommen. Dieser sollte nach den Ermittlungen für ein Attentat auf Volker Beck gewonnen werden. Alternativ sollte er eine andere Person ausfindig machen, die bereit gewesen wäre, die Tat auszuführen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft verständigten sich die beiden Männer schließlich auf die zweite Möglichkeit: Der 43-Jährige sollte einen möglichen Attentäter vermitteln. Das Gericht bewertete die Aktivitäten als Teil einer geheimdienstlichen Operation im Auftrag des Iran.

Beck fordert Ausweisung des Botschafters

Nach der Urteilsverkündung verlangte Volker Beck eine deutliche Reaktion der Bundesregierung gegenüber Teheran. In einem Interview mit Welt TV forderte der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, die Bundesregierung müsse „unverzüglich den iranischen Botschafter ausweisen“. Darüber hinaus solle das Personal der iranischen Botschaft in Deutschland auf ein Minimum reduziert werden. Beck begrüßte die Entscheidung des Hamburger Oberlandesgerichts ausdrücklich. Das Urteil zeige, dass die Anschlagspläne nicht als isolierte Straftaten einzelner Täter betrachtet werden dürften. Nach seiner Einschätzung habe das Gericht klargestellt, dass es sich nicht um das Vorgehen von „Wirren oder Kleinkriminellen“ gehandelt habe. Vielmehr sei eine gezielte Operation im Auftrag des Iran Gegenstand des Verfahrens gewesen.

Stimmen zum Schweigen bringen

Beck sieht in den gerichtlich festgestellten Aktivitäten einen Angriff auf jüdisches Leben und auf Menschen, die sich öffentlich für Israel einsetzen. Das Ziel der Operation sei gewesen, „jüdisches Leben anzugreifen in Deutschland und prozionistische Stimmen mundtot zu machen“, sagte er. Für den DIG-Präsidenten ergibt sich daraus eine unmittelbare politische Verantwortung der Bundesregierung. Die strafrechtliche Verurteilung der Beteiligten sei zwar wichtig, dürfe aber nicht die einzige Konsequenz bleiben. Beck warnte davor, dass ein Ausbleiben diplomatischer Maßnahmen von der iranischen Führung als Zeichen mangelnder Entschlossenheit verstanden werden könnte. Ohne weitere Reaktionen sei das Urteil aus seiner Sicht „eine Einladung an den Iran, so etwas wieder und wieder zu machen“.

Druck auf die Bundesregierung

Mit den Verurteilungen hat das Hanseatische Oberlandesgericht die strafrechtliche Verantwortung der beiden Angeklagten festgestellt. Zugleich rückt der Fall die Frage nach dem Umgang Deutschlands mit mutmaßlich staatlich gesteuerten Anschlagsoperationen in den Mittelpunkt. Die Ermittlungen und das Urteil betreffen nicht nur die Ausspähung prominenter Personen, sondern auch die Vorbereitung möglicher Gewalttaten gegen jüdische Einrichtungen. Während die Bundesanwaltschaft mit ihren Strafanträgen vollständig erfolgreich war, fordert Volker Beck nun zusätzlich außenpolitische Konsequenzen. Ob und in welcher Form die Bundesregierung auf diese Forderungen reagieren wird, ist bisher nicht bekannt. 

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