Die Verurteilung eines Mannes wegen der tödlichen Schüsse auf eine schwarze trans* Frau im US-Bundesstaat Tennessee muss neu verhandelt werden. Ein Berufungsgericht hat das bisherige Urteil aufgehoben, weil die Verteidigung im ursprünglichen Prozess nicht auf die Geschlechtsidentität des Opfers eingehen durfte. Die Entscheidung sorgt für Kritik unter LGBTIQ+-Aktivisten und wirft erneut Fragen zum Umgang der US-Justiz mit der sogenannten „Gay- und trans*-Panik-Verteidigung“ auf.
Das Wichtigste im Überblick
- Ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Tennessee hat die Verurteilung eines Mannes aufgehoben, der 2022 eine schwarze trans* Frau erschossen hatte.
- Nach Auffassung des Gerichts hätte die Verteidigung das bei der Geburt dokumentierte Geschlecht des Opfers als Argument vorbringen dürfen.
- Der Angeklagte Samuel Ward Jr. erklärte, er habe aus Angst um sein Leben geschossen. Seine Darstellung wurde im ersten Verfahren zurückgewiesen.
- Umstrittene Verteidigungsstrategie: Die Entscheidung rückt die sogenannte „Gay- und trans*-Panik-Verteidigung“ erneut in den Mittelpunkt. Sie ist in Tennessee weiterhin nicht gesetzlich verboten.
- Kritik von LGBTIQ+-Aktivisten: Sie warnen davor, dass die Geschlechtsidentität eines Gewaltopfers zur Rechtfertigung tödlicher Gewalt herangezogen werden könnte.
Berufungsgericht sieht Fehler
Der Angeklagte Samuel Ward Jr. hatte die 36-jährige Paris Lee im Juni 2022 vor ihrem Wohnhaus in Memphis sechsmal angeschossen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Shelby County fuhr er anschließend etwa eine halbe Stunde bis zu seinem eigenen Zuhause und ließ die schwer verletzte Frau zurück. Lee starb an den Folgen der Schüsse. Im Mai 2025 wurde Ward wegen einer Form der vorsätzlichen Tötung verurteilt, die im US-amerikanischen Strafrecht unterhalb des Mordtatbestands eingeordnet wird. Das Berufungsgericht von Tennessee in Jackson hob die Verurteilung nun auf und ordnete einen neuen Prozess an. Zur Begründung verwiesen die Richter auf einen Fehler des erstinstanzlichen Gerichts bei der Zulassung von Beweismitteln. Der zuständige Richter hatte der Verteidigung untersagt, die Tatsache, dass Lee eine trans* Frau war, in ihre Argumentation einzubeziehen. Damit wird die Schuldfrage erneut vor Gericht behandelt. Die Entscheidung bedeutet keinen Freispruch des Angeklagten.
Vermeintliche Angst vor Opfer
Im ursprünglichen Verfahren hatte Ward erklärt, Lee habe eine Schusswaffe auf ihn gerichtet. Er habe deshalb in Notwehr gehandelt. Diese Darstellung wurde jedoch durch die Aussagen eines Gerichtsmediziners und die Bewertung der Geschworenen nicht bestätigt. Seine Verteidiger wollten zudem geltend machen, dass die Geschworenen die behauptete Angst des Angeklagten besser nachvollziehen könnten, wenn sie wüssten, dass Lee bei ihrer Geburt dem männlichen Geschlecht zugeordnet worden war. Zudem argumentierte die Verteidigung, dass die Geschworenen dem Angeklagten gegenüber möglicherweise stärker voreingenommen sein könnten, wenn sie annähmen, er habe eine „biologische Frau“ getötet. Das Berufungsgericht kam zu dem Schluss, dass der Ausschluss der entsprechenden Informationen im ersten Verfahren nicht zulässig gewesen sei.
Umstrittene „Panik-Verteidigung“
Der Fall lenkt die Aufmerksamkeit auf eine Verteidigungsstrategie, die in den USA seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert wird. Bei der sogenannten „Gay- und trans*-Panik-Verteidigung“ versuchen Angeklagte, ihre Reaktion auf die tatsächliche oder vermutete sexuelle Orientierung beziehungsweise Geschlechtsidentität eines Opfers als Erklärung für eine Gewalttat anzuführen. Dabei kann etwa behauptet werden, dass die Begegnung mit einem homosexuellen oder trans* Menschen Angst, Panik oder eine andere starke emotionale Reaktion ausgelöst habe.
Juristische Organisationen, darunter die American Bar Association, kritisieren solche Argumentationsmuster. Sie wenden sich dagegen, dass die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität eines Gewaltopfers zur Rechtfertigung oder strafmildernden Erklärung einer Tat herangezogen wird. Besondere öffentliche Aufmerksamkeit erhielt diese Verteidigungsstrategie nach dem Mord an dem schwulen Studenten Matthew Shepard im Jahr 1998. Der junge Mann wurde in Laramie im US-Bundesstaat Wyoming von zwei Männern brutal angegriffen und getötet. Im Zusammenhang mit dem Fall wurde ebenfalls eine entsprechende Argumentation vorgebracht. Während mehrere US-Bundesstaaten die Verwendung solcher Verteidigungsstrategien inzwischen gesetzlich eingeschränkt oder verboten haben, besteht in Tennessee weiterhin kein entsprechendes gesetzliches Verbot.
Landesweites fatales Signal
Nach dem Bekanntwerden der Berufungsentscheidung äußerten sich Vertreter der lokalen LGBTIQ+-Community zu dem Fall. So betonten Aktivisten gegenüber dem Nachrichtenportal „Erin in the Morning“, Ward sei bereits vor der Tötung von Lee als mögliche Bedrohung für trans* Frauen bekannt gewesen. Kayla Gore, Geschäftsführerin der gemeinnützigen Hilfsorganisation My Sistah’s House, sagte dem Portal, der Angeklagte habe bereits in der Vergangenheit gezielt Kontakt zu trans* Frauen gesucht. Gore warnte vor den möglichen Folgen: „Was mich als Community-Organisatorin beunruhigt, ist die Frage, was passiert, wenn ein Gericht die Identität einer schwarzen trans* Frau als wesentliche Erklärung für die Ängste einer anderen Person behandelt. Sie wollen, dass dies den Geschworenen oder dem Richter als Beweismittel vorgelegt wird, damit es ein entscheidender Faktor bei der Frage ist, ob es sich um Notwehr handelte oder nicht. Das sendet eine Botschaft, die weit über den Gerichtssaal hinausgeht.“ Mit der Aufhebung des bisherigen Urteils muss sich die Justiz in Tennessee nun erneut mit den Umständen der tödlichen Schüsse auf Paris Lee befassen.