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Schwule Zwangsprostitution Jugendliche mit Drogen gefügig gemacht?

Von ms - 07.10.2026 - 09:00 Uhr
Schwule Zwangsprostitution
Foto: iStock / PetitNuage-
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Zwei Männer müssen sich vor dem Landgericht Düsseldorf wegen schwerer Vorwürfe im Zusammenhang mit der mutmaßlichen sexuellen Ausbeutung Minderjähriger verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den heute 25 und 30 Jahre alten Angeklagten vor, schwule Jugendliche über das Internet angelockt, mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und älteren Freiern zur Prostitution angeboten zu haben.

Das Wichtigste im Überblick

  • Vor dem Landgericht Düsseldorf hat der Prozess gegen zwei 25 und 30 Jahre alte Männer begonnen.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Vergewaltigung, Zuhälterei, Menschenhandel und Zwangsprostitution vor.
  • Betroffen waren laut Anklage mehrere Jugendliche, die zu den Tatzeitpunkten zwischen 15 und 17 Jahre alt waren.
  • Die Angeklagten sollen über soziale Medien Kontakt zu Minderjährigen aufgenommen und sie zu Partys in ihre Düsseldorfer Wohnung eingeladen haben.
  • Dort sollen Jugendliche mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht, sexuell missbraucht oder älteren Freiern zugeführt worden sein.
  • Der 25-Jährige äußerte sich zum Prozessauftakt zu seinem persönlichen Werdegang. Der 30 Jahre alte Hauptangeklagte schwieg zunächst.
  • Die weitere Verhandlung findet aus Jugendschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
  • Der heute 30-Jährige war untergetaucht und wurde mit internationalem Haftbefehl gesucht. Ende August wurde er festgenommen.
  • Die beiden angeklagten Männer sollen ein Paar und verlobt sein. 

Vergewaltigung und Menschenhandel

Das Verfahren begann am Dienstag vor einer Jugendstrafkammer. Grund dafür ist das Alter des jüngeren Angeklagten: Er war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten noch Heranwachsender. Die beiden Männer stammen vom Bodensee und aus der Schweiz. Zum Prozessauftakt verfolgten sie die Verlesung der Anklage aufmerksam. Den Blick in Richtung Zuschauerraum vermieden sie dabei. Beide erschienen in weißen Hemden und mit modisch geschnittenen Haaren. Während der Anklageverlesung blickten sie ausschließlich in Richtung der Strafkammer. Die Liste der strafrechtlichen Vorwürfe ist umfangreich. Den beiden Männern werden Vergewaltigung, Zuhälterei, Menschenhandel und Zwangsprostitution zur Last gelegt. Hinzu kommen der Vorwurf des Besitzes kinderpornografischer Inhalte sowie die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige.

Die mutmaßlichen Opfer waren nach den in der Anklage genannten Tatzeitpunkten zwischen 15 und 17 Jahre alt. Die vorgeworfenen Taten sollen sich in den Jahren 2020 und 2022 ereignet haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft nahmen die damals 19 und 24 Jahre alten Beschuldigten über soziale Medien Kontakt zu Minderjährigen auf. Anschließend sollen sie diese zu Partys in ein Appartement eingeladen haben, das die beiden Männer gemeinsam in Düsseldorf bewohnten. Dabei sollen sie gezielt nach jung aussehenden, blonden und zierlichen schwulen Jungen gesucht haben.

Luxus und vermeintliche Liebe

In der Wohnung sollen die Jugendlichen nach Darstellung der Anklage unter anderem mit Aussicht auf Luxus beeinflusst worden sein. Auch vermeintliche Liebe oder das Versprechen einer dauerhaften Unterkunft sollen dabei eine Rolle gespielt haben. Auf den Partys seien die Minderjährigen dann mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht worden. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, Jugendliche anschließend selbst vergewaltigt oder sie älteren Freiern zugeführt zu haben. In einem der Fälle soll ein 17-Jähriger dazu gebracht worden sein, seinen „Lebensunterhalt mittels Prostitution im Bereich Escort zu verdienen“. Auch eine 17 Jahre alte Jugendliche soll betroffen gewesen sein. Der jüngere der beiden Angeklagten habe sie nach Darstellung der Staatsanwaltschaft dazu gedrängt, mit Prostitution ihre Miete zu finanzieren. Die jungen Menschen sollen schließlich auf entsprechenden Internetportalen potenziellen Freiern angeboten worden sein.

Angeklagter selbst schwul 

Von den beiden Angeklagten äußerte sich am ersten Verhandlungstag zunächst nur der heute 25-Jährige. Seine Angaben bezogen sich auf seinen persönlichen Werdegang. Er berichtete davon, bereits früh während seiner Schulzeit gehänselt worden zu sein. „Weil ich dünn war und entdeckt hatte, dass ich auf Jungs stehe.“ Der 30 Jahre alte Hauptangeklagte machte dagegen zunächst keine Angaben. Sein Verteidiger kündigte allerdings an, dass sich sein Mandant am nächsten Verhandlungstag äußern werde. Nach dem öffentlichen Auftakt werden wesentliche Teile des Verfahrens hinter verschlossenen Türen stattfinden. Auf Antrag der Verteidigung schloss das Gericht die Öffentlichkeit für den weiteren Prozess aus Jugendschutzgründen aus. Bis Ende Oktober sind sechs weitere Verhandlungstage vorgesehen. Der Ausschluss bedeutet, dass die weiteren Aussagen der beiden Angeklagten und die Vernehmungen von Zeugen nicht öffentlich verfolgt werden können. Auch die Plädoyers werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten.

Tatvedächtige sind verlobt

Die Ermittlungen gegen die beiden Männer reichen mehrere Jahre zurück. Nach mehreren Anzeigen wurden sie bereits Anfang Juli 2022 in Düsseldorf festgenommen. Anschließend kamen sie jedoch unter Auflagen wieder auf freien Fuß. Der heute 30 Jahre alte Angeklagte tauchte danach nach Angaben des Gerichts unter. In der Folge wurde international nach ihm gefahndet. Gegen ihn lag ein internationaler Haftbefehl vor. Ende August konnte der Mann schließlich festgenommen werden. Eine weitere Frage betrifft das persönliche Verhältnis zwischen den beiden Männern. Beide erklärten am ersten Verhandlungstag, verlobt zu sein. Aus dem Prozessumfeld hieß es, dass sie wohl miteinander verlobt seien. Sollte dies zutreffen, hätte dies auch für das Verfahren Bedeutung: Als Verlobte müssten sie nicht gegeneinander aussagen. Ob und wie sich die Angeklagten zu den konkreten strafrechtlichen Vorwürfen äußern werden, dürfte sich im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigen. 

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