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Social Media Verbot gestoppt Pauschalverbot in Frankreich verstößt gegen Grundrechte

Von ms - 17.08.2026 - 09:30 Uhr
Social Media Verbot gestoppt
Foto: iStock / Imgorthand
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Frankreichs Verfassungsrat hat das geplante Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren vorerst gestoppt. Nach Ansicht des höchsten französischen Verfassungsorgans greift die Regelung zu stark in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit Minderjähriger ein. Genau davor warnten diverse Fachvereine sowie auch queere Verbände. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Frankreichs Verfassungsrat hat das geplante Verbot sozialer Medien für unter 15-Jährige gestoppt.
  • Die Richter sehen die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit von Minderjährigen unverhältnismäßig eingeschränkt.
  • Bereits vor der Entscheidung war das Vorhaben umstritten. Kritiker bemängelten unter anderem die pauschale Altersgrenze, die geplante Altersprüfung und Risiken für Privatsphäre und Meinungsfreiheit.
  • Auch aus dem queeren Umfeld gibt es grundsätzliche Kritik an einer pauschalen Sperre: LGBTIQ+-Organisationen verweisen darauf, dass soziale Netzwerke für junge queere Menschen wichtige Räume für Austausch, Information und Unterstützung sein können. Zugleich ist Hass gegen LGBTIQ+-Menschen online ein erhebliches Problem.
  • Präsident Emmanuel Macron will das Vorhaben überarbeiten lassen und möglichst noch vor dem Frühjahr 2027 in Kraft setzen.
  • Frankreich wäre mit dem Gesetz das erste Land in Europa mit einem solchen generellen Verbot gewesen.

Altersprüfung zentraler Streitpunkt

Für Präsident Emmanuel Macron ist die Entscheidung ein Rückschlag. Er beauftragte Ministerpräsident Sébastien Lecornu damit, den Gesetzentwurf zu überarbeiten, wie das Präsidialamt mitteilte. Macron hält zugleich daran fest, die Reform noch vor dem Frühjahr 2027 umzusetzen. Zu diesem Zeitpunkt steht in Frankreich die nächste Präsidentschaftswahl an, bei der Macron nicht erneut antreten darf. Das Parlament hatte vorgesehen, Minderjährigen unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken zu verwehren. Nach Auffassung des Verfassungsrats hätte eine solche Regelung praktisch eine Altersprüfung für sämtliche Nutzer erforderlich gemacht – also auch für Erwachsene. Das Problem aus Sicht der Richter: Der Gesetzgeber habe weder die Bedingungen noch die Grenzen eines solchen Altersnachweises ausreichend festgelegt. Damit fehlten aus ihrer Sicht die notwendigen rechtlichen Garantien. 

Der Verfassungsrat erklärte weiter, die Bestimmungen des Verbots würden außerdem „die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit von Minderjährigen missachten“. Sie stellten „einen unverhältnismäßigen Eingriff« dar. Besonders kritisch sahen die Richter, dass die Regelung unterschiedslos alle Minderjährigen unterhalb der festgelegten Altersgrenze erfasst hätte. Das Gesetz führe „ein generelles Zugangsverbot zu sozialen Netzwerken für alle Minderjährigen unterhalb einer bestimmten Altersgrenze ein, ohne zwischen den betroffenen Diensten zu unterscheiden“.

Kritik vor Gerichtsurteil

Die Entscheidung kommt nach monatelanger Debatte über die geplante Regelung. Schon vor der Verabschiedung des Gesetzes hatten Kritiker vor verfassungsrechtlichen Problemen gewarnt. Auch der französische Staatsrat hatte darauf hingewiesen, dass ein allgemeines und absolutes Verbot verfassungsrechtlich problematisch sein könnte. Der Senat hatte deshalb zwischenzeitlich einen differenzierteren Ansatz mit einer Liste besonders problematischer Plattformen verfolgt.

Auch auf europäischer Ebene gab es Einwände. Die Europäische Kommission hatte im Juli Änderungen am französischen Modell verlangt. Zudem wurde kritisiert, dass die konkrete Umsetzung einer Altersprüfung Fragen zum Datenschutz und zur Anonymität im Internet aufwirft. Menschenrechtsorganisationen wandten sich ebenfalls gegen ein pauschales Verbot. Amnesty International argumentierte, der Schutz von Kindern im Internet sei zwar notwendig, statt genereller Verbote sollten aber die Plattformen selbst sicherer gestaltet und stärker reguliert werden.

Zugang für queere Jugendliche 

Eine besondere Dimension hat die Debatte für junge queere und homosexuelle Menschen. Soziale Netzwerke sind für Jugendliche, die ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität entdecken, häufig nicht nur Unterhaltungsangebote, sondern auch wichtige Orte für Information, Austausch und die Suche nach Gleichgesinnten. Das ist gerade dann relevant, wenn es im unmittelbaren persönlichen Umfeld keine queeren Anlaufstellen gibt oder Jugendliche ihre Identität zunächst anonym erkunden möchten. Ein pauschaler Ausschluss könnte ihnen den Zugang zu solchen Gemeinschaften erschweren. Gleichzeitig sind soziale Netzwerke für queere Menschen keineswegs ein geschützter Raum. LGBTQI+-Organisationen berichten seit Jahren über Hass, Beleidigungen, Bedrohungen und Diskriminierung im Internet. Die französische Organisation Quazar verweist darauf, dass Online-Hass einen bedeutenden Anteil der LGBTIQ+-feindlichen Meldungen ausmacht. Sie fordert deshalb eine bessere Regulierung der Plattformen und einen konsequenteren Umgang mit Hassinhalten.

Auch die französische Menschenrechtsliga (LDH) hebt die besondere Betroffenheit von LGBTIQ+-Menschen durch digitale Gewalt hervor. In einer Stellungnahme zur Debatte über das Verbot warnte sie zugleich davor, mit Überwachung und pauschalen Verboten gerade die besonders schutzbedürftigen Gruppen aus dem Blick zu verlieren. Für queere Jugendliche entsteht damit ein besonderes Spannungsfeld: Sie müssen einerseits vor Hass, Mobbing und schädlichen Inhalten geschützt werden. Andererseits können dieselben digitalen Plattformen für sie wichtige soziale und informative Funktionen übernehmen – etwa, wenn sie in ihrer Schule, Familie oder ihrem Wohnort keine akzeptierende Gemeinschaft finden.

Frankreich als Vorreiter in Europa?

Das französische Parlament hatte das Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren beschlossen. Frankreich wäre damit das erste Land in Europa gewesen, das eine solche umfassende Altersgrenze für soziale Netzwerke eingeführt hätte. Nach dem parlamentarischen Beschluss sollte die Regelung bereits zum 1. September greifen. Neue Konten von unter 15-Jährigen sollten dann nicht mehr möglich sein; für bereits bestehende Konten war eine zusätzliche Übergangsfrist vorgesehen. Die Umsetzung sollte über Verfahren zur Altersüberprüfung erfolgen. Macron will an seinem Vorhaben trotz der Niederlage vor dem Verfassungsrat festhalten. Das Gesetz soll nun so überarbeitet werden, dass es die vom Gericht formulierten verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Australien bleibt derweil das erste Land weltweit, das ein vergleichbares Verbot beschlossen hat: Dort gilt eine Altersgrenze von 16 Jahren für den Zugang zu großen Plattformen. Sowohl die Europäische Union als auch Deutschland diskutieren ebenso über entsprechende Verbote für Jugendliche. 

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