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Slowakei auf Konfrontation Streit um Homo-Ehen, Konflikt mit EU spitzt sich zu

Von ms - 04.08.2026 - 08:30 Uhr
Slowakei geht auf Konfrontation
Foto: IMAGO / Pond5 Images
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Die slowakische Regierung stellt sich offen gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen innerhalb der Europäischen Union. Nach den Worten von Innenminister Matúš Sutaj Estok sollen Ehen oder eingetragene Partnerschaften, die im Ausland zwischen Personen gleichen Geschlechts geschlossen wurden, in der Slowakei weiterhin keine rechtliche Anerkennung erhalten. Der Minister äußerte sich dazu jetzt in einem Video auf den sozialen Netzwerken. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Die slowakische Regierung will im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen und Lebenspartnerschaften weiterhin nicht anerkennen.
  • Innenminister Matúš Sutaj Estok beruft sich auf die Verfassung und lehnt eine Umsetzung des EuGH-Urteils ab.
  • Anlass ist der Fall eines in Österreich verheirateten Männerpaares, dem die Eintragung in der Slowakei verweigert wurde.
  • Der Europäische Gerichtshof sieht in der Nicht-Anerkennung einen Verstoß gegen EU-Grundrechte.
  • Die Entscheidung fügt sich in eine Reihe von Einschränkungen für homosexuelle und queere Menschen in der Slowakei ein.

Slowakei verweigert Anerkennung 

Zur Begründung verwies Estok auf die slowakische Verfassung. Diese definiere „die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau” – daran ändere auch nichts, dass eine Verbindung „gemäß der Rechtsordnung eines anderen Landes wirksam geschlossen wurde”. Nach Auffassung des Innenministers könne eine grundlegende Änderung des Eheverständnisses ausschließlich über eine Änderung der Verfassung erfolgen. „Wenn jemand eine solch grundlegende Änderung wünscht, führt der einzige Weg über eine Verfassungsänderung, nicht über deren Umgehung oder durch offizielle Formulare und Dokumente aus dem Ausland“, sagte Estok. Das Familienrecht in der Slowakei solle so bleiben, „wie es seit Jahrhunderten der Fall ist“. Bereits im Juni hatte Ministerpräsident Robert Fico bei einem Besuch in einem Standesamt erklärt, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften nach slowakischem Recht nicht eingetragen werden könnten. Das Verbot der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wurde während einer früheren Amtszeit Ficos im Jahr 2014 in der Verfassung verankert.

Klage zweier schwuler Männer

Auslöser der aktuellen Auseinandersetzung ist der Fall eines schwulen Paares, das nach seiner Eheschließung in Österreich vergeblich versucht hatte, die Ehe in das slowakische Personenstandsregister eintragen zu lassen. Die beiden Männer kündigten daraufhin an, „gegen das rechtswidrige Gebaren” vorzugehen. Gleichzeitig riefen sie andere gleichgeschlechtliche Paare dazu auf, die Slowakei nicht zu verlassen, da sie „den Einschüchterungen die Stirn bieten” müssten. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im November 2025 entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten Ehen anerkennen müssen, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig geschlossen wurden. 

Hintergrund war der Fall eines polnischen Männerpaares, das 2018 in Deutschland geheiratet hatte und anschließend nach Polen ziehen wollte. Die dortigen Behörden verweigerten jedoch die Eintragung der Eheurkunde in das Personenstandsregister. Im März entschied daraufhin das Oberste Verwaltungsgericht in Polen, dass gleichgeschlechtliche Ehen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat geschlossen wurden, anerkannt werden müssen. Wenig später sprach sich jedoch das unter der Vorgängerregierung umstritten besetzte polnische Verfassungsgericht gegen eine solche Anerkennung aus. Der EuGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Verweigerung der Anerkennung gegen das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt innerhalb der Europäischen Union sowie gegen das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstößt.

Konflikt gewinnt an Schärfe 

Die Haltung der slowakischen Regierung reiht sich in weitere Einschränkungen für homosexuelle und queere Menschen ein. Seit einer im vergangenen Jahr beschlossenen Verfassungsänderung dürfen ausschließlich verheiratete Paare Kinder adoptieren. Zudem wurde die rechtliche Anerkennung nicht-binärer und intergeschlechtlicher Menschen ausgeschlossen, während die Voraussetzungen für Geschlechtsangleichungen verschärft wurden. Die EU-Kommission leitete deshalb bereits im November ein Verfahren gegen die Slowakei ein.

Gemeinsam mit Polen, Bulgarien und Rumänien zählt die Slowakei damit weiterhin zu den wenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die weder die Ehe noch eingetragene Lebenspartnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare ermöglichen. Ob die nun offen erklärte Weigerung, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen, ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen wird, ist bislang offen. Der Konflikt zwischen nationalem Verfassungsrecht und europäischem Recht dürfte damit jedoch weiter an Schärfe gewinnen.

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