Homosexuellen-Verbot in Afrika Afrikanische Familiencharta umstritten, Mehrheit dafür
Die Befürworter einer umstrittenen Anti-LGBTIQ+-Initiative in Afrika sind ihrem Ziel einer kontinentalen Einführung einer „Afrikanischen Charta für Familiensouveränität und Werte“ einen Schritt näher gekommen. Auf einer internationalen Konferenz in Ghana erhielt das Vorhaben die Unterstützung der Mehrheit der anwesenden Teilnehmer. Widerstand kam jedoch aus Südafrika.
Das Wichtigste im Überblick
- Unterstützer einer Anti-LGBTIQ+-Initiative treiben die Einführung einer „Afrikanischen Charta für Familiensouveränität und Werte“ voran.
- Die Mehrheit der Teilnehmer einer Konferenz in Ghana sprach sich für das Vorhaben aus.
- Südafrika verweigerte die Zustimmung und verwies auf die eigene Verfassung sowie internationale Menschenrechtsverpflichtungen.
- Die geplante Charta würde gleichgeschlechtliche Familien von der Definition einer afrikanischen Familie ausschließen.
- Zudem könnten Schutzrechte in den Bereichen Geschlecht, Sexualität, reproduktive Gesundheit und Meinungsfreiheit geschwächt werden.
- Kritiker verweisen auf den Einfluss konservativer religiöser Aktivisten aus den USA und Europa auf die Initiative.
Betonung auf Menschenrechte
Vertreter aus Südafrika nutzten das Treffen, um ihre Ablehnung des Charta-Entwurfs deutlich zu machen. Nach ihrer Auffassung stehen zentrale Inhalte des Dokuments im Widerspruch zu den in der südafrikanischen Verfassung verankerten Menschenrechten. Die vorgeschlagene Charta würde gleichgeschlechtliche Familien ausdrücklich von der Definition einer afrikanischen Familie ausschließen. Darüber hinaus sieht der Entwurf nach Angaben von Kritikern die Rücknahme bestehender Schutzrechte in den Bereichen Geschlecht, Sexualität, reproduktive Gesundheit und Meinungsfreiheit vor.
Beobachtern zufolge wurde die mehrtägige Veranstaltung maßgeblich von konservativen religiösen Anti-LGBTIQ+-Aktivisten aus den Vereinigten Staaten und Europa beeinflusst. Caleb Okereke, Gründer und Chefredakteur des Nachrichtendienstes Minority Africa, kommentierte die Entwicklung mit deutlichen Worten: „Die Ironie ist schwer zu übersehen: Eine Bewegung, die vorgibt, sich gegen westlichen Kulturimperialismus zu stellen, stützt sich auf ein Afrika-Bild, das selbst zutiefst kolonial geprägt ist.“
Südafrika enthält sich bei Abstimmung
Für besonderes Aufsehen sorgte die Entscheidung Südafrikas, sich bei der Annahme der vorgeschlagenen Afrikanischen Charta für Familie, Souveränität und Werte zu enthalten. Die LGBTIQ+-Rechtsorganisation Rightify Ghana berichtete, dass die südafrikanische Delegation unter Leitung der Parlamentsabgeordneten Zandile Majozi ihre Enthaltung mit einem grundlegenden Konflikt zwischen dem Inhalt der Charta und den höchsten Rechtsgrundlagen des Landes begründete. Die Entscheidung verdeutliche Südafrikas fortdauerndes Bekenntnis zu seiner verfassungsrechtlichen Ordnung nach dem Ende der Apartheid. Diese stelle Menschenrechte und Gleichheit über politische Anpassung an regionale Mehrheiten.
Streitpunkt Ehe und Familie
Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Definition von Ehe und Familie. Der Entwurf der Charta definiert die Ehe ausdrücklich als ausschließliche Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau. Nach Ansicht der Initiatoren soll damit der Schutz traditioneller afrikanischer Familienstrukturen gewährleistet werden. Zandile Majozi machte während der Beratungen deutlich, dass eine Zustimmung zu dieser Bestimmung aus Sicht Südafrikas nicht möglich sei. Eine Unterstützung der Klausel würde unmittelbar gegen die südafrikanische Verfassung verstoßen.
Die 1996 verabschiedete Verfassung Südafrikas gilt international als besonders fortschrittlich. Sie untersagt ausdrücklich Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und schuf die Grundlage für die spätere Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe. Nach Auffassung der südafrikanischen Delegation wäre die Unterzeichnung eines regionalen Dokuments, das die Ausgrenzung von LGBTIQ+-Menschen festschreibt, rechtlich und moralisch nicht vertretbar.
Majozi betonte, die Enthaltung sei nicht als Ablehnung afrikanischer Zusammenarbeit zu verstehen. Vielmehr handele es sich um die notwendige Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze. Das südafrikanische Rechtssystem basiert auf dem Vorrang der Verfassung. Internationale Verträge oder regionale Abkommen können die darin garantierten Rechte der Bürgerinnen und Bürger nicht außer Kraft setzen. Darüber hinaus verwies die Delegation darauf, dass die Unterstützung einer ausgrenzenden Definition von Familie auch Südafrikas Verpflichtungen aus internationalen Menschenrechtsabkommen widersprechen würde. Mit ihrer Enthaltung bleibt Südafrika innerhalb der Debatte um die geplante Charta eine der deutlichsten Gegenstimmen zu einem Vorhaben, das nach Ansicht von Kritikern die Rechte von LGBTQ+-Menschen auf dem afrikanischen Kontinent erheblich einschränken könnte.