Scharfe Kritik an Spargesetz HIV-Mediziner befürchten „radikale und gefährliche" Sparmaßnahmen
HIV -Mediziner haben mit deutlicher Kritik auf einen Entwurf des sogenannten, geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes reagiert. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV-Medizin (dagnä), die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI) sowie die Deutsche AIDS-Gesellschaft (DAIG) sprechen von einer „radikalen und gefährlichen Deckelung lebensnotwendiger Leistungen im Namen einer vermeintlichen Beitragsstabilität“. Sie warnen vor einem möglichen Zusammenbruch der ambulanten HIV-Versorgung in Deutschland.
Das Wichtigste im Überblick
- HIV-Fachgesellschaften warnen vor gravierenden Folgen eines geplanten Spargesetzes im Gesundheitssystem.
- Kritisiert wird insbesondere eine „Deckelung lebensnotwendiger Leistungen“ in der HIV-Versorgung.
- Experten sehen dadurch die ambulante Versorgung und Präventionsarbeit gefährdet.
- Seit 2014 sind die Fallzahlen in der spezialisierten HIV-Behandlung um rund 40 Prozent gestiegen.
- Die Organisationen fordern unter anderem eine dauerhafte extrabudgetäre Finanzierung der HIV-Versorgung.
Risiken für HIV-Versorgung
„Ein Gesetz, das die verfügbare Leistungsmenge auch in der HIV-Versorgung faktisch begrenzt, ignoriert die epidemiologische Realität“, sagte dagnä-Vorstandsmitglied Michael Sabranski. Seit 2014 seien die Fallzahlen in der spezialisierten HIV-Versorgung um rund 40 Prozent gestiegen und würden weiter zunehmen. Als Ursache nennen die Fachgesellschaften neben Neuinfektionen vor allem den medizinischen Fortschritt. HIV sei heute gut behandelbar, sodass Betroffene eine nahezu normale Lebenserwartung erreichen könnten. Mit zunehmendem Alter steige jedoch die Zahl zusätzlicher Erkrankungen, wodurch der Behandlungsaufwand wachse.
„Wenn die Fallzahlen steigen und das Budget dabei gedeckelt wird, sind massive Leistungskürzungen pro Patienten faktisch die Folge“, sagte Sabranski weiter. Die Versorgungsqualität werde dadurch unmittelbar beeinträchtigt. Im schlimmsten Fall könnten Schwerpunktpraxen gezwungen sein, neue Patientinnen und Patienten abzulehnen. „Dies ist nichts anderes als ein Angriff auf die Patientensicherheit“, so Sabranski.
Gefährlicher Fachkräftemangel
Auch die Struktur der Versorgung sei betroffen, warnen die Organisationen. Die spezialisierte Behandlung in HIV-Schwerpunktpraxen gelte international als Erfolgsmodell. Eine Begrenzung der Finanzierung könne bestehende Strukturen schwächen und neue Versorgungsmodelle verhindern. Zudem stehe auch die HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) als Präventionsmaßnahme unter Druck, was langfristig zu steigenden Neuinfektionen führen könne.
„Welche junge Ärztin oder welcher junge Arzt wird sich unter diesen Bedingungen noch für den HIV-Schwerpunkt entscheiden?“, fragte dagnä-Vorstandsmitglied Markus Bickel. Wenn wirtschaftliche Planungssicherheit durch Budgetgrenzen ersetzt werde, gehe der Nachwuchs verloren. „Wir steuern sehenden Auges in einen Fachkräftemangel, unter dem am Ende die Patientinnen und Patienten leiden werden.“
Extrabudget für HIV-Versorgung
Die Fachgesellschaften sehen zudem einen Widerspruch zwischen der Gesundheitspolitik und den Zielen der Bundesregierung. Während Deutschland das Ziel verfolge, Aids bis 2030 zu beenden, würden zentrale Versorgungsstrukturen geschwächt. DAIG, DGI und dagnä fordern daher, die HIV-Versorgung dauerhaft aus der geplanten Budgetsystematik herauszunehmen. Konkret verlangen sie, die spezialisierte Versorgung als extrabudgetäre Einzelleistung zu sichern, die HIV-Behandlung von der geplanten Gesamtvergütung auszunehmen und den medizinischen Fortschritt sowie den demografischen Wandel in der Vergütungsstruktur zu berücksichtigen.
Planung der Bundesregierung
Das Sparpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll die gesetzlichen Krankenkassen um rund 20 Milliarden Euro entlasten und die Beitragssätze stabilisieren. Es basiert auf mehr als drei Vierteln der Empfehlungen einer Expertenkommission. Kernpunkte für Versicherte sind höhere Zuzahlungen für Medikamente, die Streichung der Kostenübernahme für homöopathische Leistungen sowie das Ende der Kassenfinanzierung für bestimmte präventive Hautkrebsvorsorge ohne Symptome. Weitere Maßnahmen betreffen das Gesundheitssystem insgesamt: Kliniken sollen weniger finanzielle Spielräume für Vergütungssteigerungen erhalten, bei bestimmten Eingriffen wird eine zweite ärztliche Meinung verpflichtend geprüft.
In Arztpraxen sollen für einzelne Leistungen Vergütungen außerhalb von Budgetregelungen entfallen. Pharmaunternehmen müssen sich auf mehr Rabattverträge und neue Preisregeln einstellen, Apotheken auf geänderte Rabatte und ein angepasstes Honorarsystem. Krankenkassen sollen Verwaltungskosten begrenzen und Werbeausgaben halbieren, zudem sollen Vergütungen von Führungskräften gedeckelt werden. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, ein Bundestagsbeschluss vor der Sommerpause wird angestrebt.