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Segnungen in München Wichtiger Schritt, aber weiterer Handlungsbedarf besteht

Von ms - 22.04.2026 - 13:30 Uhr
Segnungen in München
Foto: IMAGO / Wolfgang Maria Weber
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Im Erzbistum München und Freising können künftig auch gleichgeschlechtliche Paare gesegnet werden. Der dortige Erzbischof und Kardinal Reinhard Marx hat dies in einem Schreiben an die Seelsorgerinnen und Seelsorger seiner Diözese festgelegt, wie das Bistum in dieser Woche mitteilte. Die ökumenische Arbeitsgruppe „Homosexuelle und Kirche“ erklärte heute nun, sie begrüße diesen „wichtigen Schritt hin zu mehr pastoraler Praxis“, betonte aber auch, es bestünde dennoch „weiterer Handlungsbedarf“. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Kardinal Reinhard Marx erlaubt in seinem Bistum München und Freising die Segnung homosexueller Paare. 
  • Grundlage ist eine Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz aus dem vergangenen Jahr. Das Papier sieht Segnungen für Paare unabhängig von sexueller Orientierung oder Familienstand vor. 
  • Die ökumenische Arbeitsgruppe „Homosexuelle und Kirche“ begrüßt die Entscheidung.
  • Der Vatikan hatte 2023 Segnungen erlaubt, jedoch klar von der kirchlichen Ehe abgegrenzt. 
  • Der amtierende Papst Leo XIV. lehnt Segensfeiern für homosexuelle Paare ab, die Bischofskonferenz hält dennoch an ihrem Kurs fest. 

Fortschritt, aber nicht genug

Zur Entscheidung selbst, deren Grundlage die im vergangenen Jahr von der Deutschen Bischofskonferenz gemeinsam mit dem Zentralkomitee der Katholiken verabschiedete Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft“ ist, erklärte der Verein: „Damit kann auch Liebenden, die sich nach der Definition der katholischen Kirche in ´irregulären´ Lebenssituationen befinden, der Segen Gottes zugesprochen werden. Das betrifft gleichgeschlechtliche Liebende und andere queere Paare ebenso wie geschieden-wiederverheiratete Menschen. Mit der Handreichung werden Seelsorger:innen ermutigt, liebenden Paaren eine Segnung anzubieten, und Beispiele dazu gegeben.“

Allerdings müsse langfristig mehr geschehen: „Das ist  ein Fortschritt gegenüber der bisherigen Situation, dass vielen Menschen der Segen Gottes von kirchlicher Seite verweigert wurde. Der im synodalen Weg formulierte Wunsch, Gottes Segen allen liebenden Menschen zuzusprechen, wird mit der Handreichung jedoch nicht erreicht.“ Zudem bekräftigte Steffen Schille vom Vorstand der HuK: „Wir hoffen, dass sich weitere Bistümer diesem Beispiel zeitnah anschließen, in denen die Handreichung noch nicht in Kraft gesetzt worden ist. Bei Segnungen für queere und geschieden-wiederverheiratete Paare darf es in Deutschland nicht zu einem Flickenteppich kommen.“ Zuletzt hatte Anfang April das Katholische LSBT+ Komitee gefordert, dass die Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare endlich bundesweit umgesetzt werden, mit Stand zu Beginn des Monats boten dies nur 13 von 22 Bistümern in Deutschland an. 

Konfrontationskurs mit Rom 

Das Erzbistum München Freising sowie die anderen liberalen Bistümer stellen sich damit erneut gegen die Linie des Vatikans, auch wenn die Bischofskonferenz trotz aller Kritik aus Rom eine Vereinbarkeit erkennen möchte. Der Vatikan hatte bereits 2023 grundsätzlich die Segnung homosexueller Paare zugelassen, dabei jedoch ausdrücklich klargestellt, dass diese nicht mit dem Sakrament der Ehe gleichzusetzen sei. Der heutige Papst Leo XIV. hatte sich hingegen mehrfach gegen eine Veränderung der kirchlichen Sexuallehre sowie gegen Segensfeiern für homosexuelle Paare ausgesprochen. Ungeachtet dessen hält die Deutsche Bischofskonferenz an der beschlossenen Linie fest.

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