Urteilsspruch in Indiana Streit um Pronomen eskalierte an einer Schule
Ein christlicher Lehrer hat über 650.000 US-Dollar von seinem ehemaligen Arbeitgeber, den Brownsburg Community Schools in Indiana, erhalten, nachdem er geltend gemacht hatte, wegen seiner Weigerung entlassen worden zu sein, die Pronomen eines trans* Schülers zu respektieren. Der Fall sorgt in den USA derzeit bundesweit für Schlagzeilen und für Empörung in der queeren Community.
Protest von christlichem Lehrer
Der Musiklehrer John Kluge hatte 2018 eine Klage wegen religiöser Diskriminierung gegen die Schule eingereicht. Er argumentierte, die aktualisierte Inklusionsrichtlinie des Bezirks habe ihn gezwungen, zwischen seiner Karriere und seinem Glauben als Christ zu wählen. 2017 hatte der Schulbezirk die Richtlinie aktualisiert, die verlangte, dass das Personal die Namen und Pronomen von trans+ und nicht-binären Schülern respektiert. Kluge widersprach der Regel unter Berufung auf seine konservativen religiösen Überzeugungen. Laut der Lokalzeitung IndyStar erhielt er zunächst eine Ausnahmegenehmigung, die es ihm erlaubte, nur die zweiten Namen der Schüler zu verwenden.
Religion vs. queere Rechte
2018 hoben die Behörden diese Ausnahme dann allerdings auf und stellten Kluge ein Ultimatum: Entweder die Pronomen und Namen der Schüler respektieren oder zurücktreten. Kluge entschied sich für Letzteres. David Cortman, leitender Anwalt von Alliance Defending Freedom, die Kluge in dem Fall vertraten, bezeichnete die Inklusionsrichtlinie als „ideologisches Mandat“ und erklärte, der Vergleich solle Schulen dazu bringen, „zweimal nachzudenken, bevor sie Regeln einführen, die die religiösen Überzeugungen des Personals verletzen“.
Reaktion der Schule
Ein Sprecher des Schulbezirks Brownsburg erklärte, es sei im besten Interesse der Organisation gewesen, den Fall zu vergleichen. Zugleich bleibe die Behörde überzeugt, dass die Richtlinie Kluge’s Rechte nicht verletze. „Die Schulbehörde hat nie daran gezweifelt, dass Herr Kluges Entscheidung, zurückzutreten, nach dem Befolgen der Richtlinie der Schulbehörde und der geltenden Bundesgesetze sowie im besten Interesse der Schüler erfolgte“, hieß es.
Über die Jahre fiel der Fall in mehreren Gerichten unterschiedlich aus. Sowohl das US-Bezirksgericht für Südindiana als auch das Berufungsgericht des Siebten Bezirks entschieden zunächst zugunsten der Schule. 2023 griff der Oberste Gerichtshof der USA den Fall erneut auf und legte eine höhere Schwelle für spätere Entscheidungen fest: Künftig müsse geprüft werden, ob Arbeitgeber verpflichtet sind, die religiösen Rechte eines Mitarbeiters zu berücksichtigen. Während das Bezirksgericht an seiner ursprünglichen Entscheidung festhielt, änderte das Berufungsgericht des Siebten Bezirks seine Argumentation und erklärte, die Schule habe nicht nachgewiesen, dass Kluge’s religiöse Überzeugungen unmöglich zu berücksichtigen seien. Nach fast acht Jahren Rechtsstreit einigten sich die Parteien schließlich auf eine Vergleichszahlung von 650.000 US-Dollar.