Vor Gericht wollte er einen Freispruch, zur Verkündung kam er nicht mehr: Das Hamburger Amtsgericht hat den früheren AfD-Kommunalpolitiker Reinhard S. wegen mehrfacher Beleidigung zu 800 Euro Geldstrafe verurteilt. Zu den Beschimpfungen gehörte „feiger Schwuler“. Über die Verhandlung vom 23. Oktober berichtet die taz aus dem Gerichtssaal.
Das Wichtigste im Überblick
- Das Amtsgericht verhängte 800 Euro Geldstrafe.
- Betroffen waren vier Gegendemonstrierende bei einem Corona-Protest.
- Der Angeklagte fehlte bei der Urteilsverkündung.
Beschimpfungen bei Corona-Demo
Nach dem Gerichtsbericht ging S. im Januar 2022 zwei Frauen und zwei Männer an. Er war früher AfD-Vorsitzender in Buchholz/Nordheide. Vor Gericht stellte er sein Eingreifen als Hilfe für eine andere Demonstrantin dar. Das Gericht folgte der Einschätzung der Staatsanwaltschaft zum Geschehen.
Am Vormittag hatte S. noch selbst für seinen Freispruch argumentiert. Als das Urteil fallen sollte, blieb sein Platz leer. Auch telefonisch ließ er sich nicht zurückholen. Die Geldstrafe wurde in seiner Abwesenheit verkündet. Die vier Gegendemonstrierenden waren zuvor selbst wegen erhobener Mittelfinger angeklagt und 2025 freigesprochen worden.
Ein anderes Hamburger Verfahren
Auch in einem anderen Hamburger Fall ging es um abwertende Äußerungen: Bill Kaulitz setzte sich gegen einen AfD-Politiker zur Wehr. Das Landgericht untersagte dort die weitere Verbreitung queerfeindlicher Aussagen. Dabei ging es um einen anderen Politiker und ein anderes Verfahren. Der Zivilrechtsstreit um die Äußerungen über Kaulitz ist von der jetzt berichteten strafrechtlichen Verurteilung zu unterscheiden.