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Teilerfolg für Queers in Alabama // © Rawf8
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Teilerfolg für Queers in Alabama Sind queerfeindliche Gesetze verfassungswidrig?

ms - 16.05.2022 - 13:33 Uhr
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Im Kulturkampf in Amerika, in dessen Zentrum aktuell queere und vor allem trans-Kinder stehen, hat die LGBTI*-Community einen kleinen Teilsieg errungen. Ein Bundesrichter in Alabama hat einen Teil des queerfeindlichen Gesetzes gegen trans-Jugendliche jetzt vorerst blockiert.

Der sogenannte Vulnerable Child Compassion and Protection Act ist Anfang Mai trotz heftiger Proteste der LGBTI*-Community in Kraft getreten und verbietet seitdem eine medikamentöse sowie operative Behandlung von Jugendlichen, die unter Geschlechtsdysphorie leiden. Bei Zuwiderhandlungen drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis.

 

Richter Liles Burke vom Bezirksgericht in Alabama erließ nun eine einstweilige Verfügung, sodass die medizinische Versorgung von trans-Jugendlichen aktuell wieder gestattet ist – Operationen bleiben indes bis auf weiteres verboten. Burke betonte dabei, dass der Bundesstaat und seine republikanischen Gesetzgeber nicht nachweisen konnten, dass die, für die Geschlechtsumwandlung verschriebenen Medikamente, "experimentell" seien, wie immerzu behauptet wird.

Ferner erklärte Burke, dass es unwiderlegbare Beweise dafür gäbe, dass mindestens zweiundzwanzig große medizinische Vereinigungen in den Vereinigten Staaten Übergangsmedikamente für sinnvoll bei einer evidenzbasierten Behandlung von Geschlechtsdysphorie bei Jugendlichen halten. "Eltern haben ein grundlegendes Recht, die medizinische Versorgung ihrer Kinder nach anerkannten medizinischen Standards zu bestimmen. Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsangleichung kommt einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gleich“, so Burke weiter.

 

LGBTI*-Organisationen begrüßten diesen ersten Schritt, noch dazu, wo der Richter selbst abschließend erklärte, dass die Bestimmungen des Gesetzes wahrscheinlich insgesamt verfassungswidrig seien. Das US-Justizministerium sowie mehrere Familien mit trans-Kindern hatten zuvor das Gesetz angefochten und bezeichneten es als “Verletzung des Rechts auf gleichen Schutz und freie Meinungsäußerung“. Ein weiterer Teil des Gesetzes, der durch Burkes einstweilige Verfügung nicht blockiert wurde, ist die Verpflichtung der Schulen, die Eltern zu informieren, wenn ein Kind sich als transsexuell outet.

Die einstweilige Verfügung bleibt nun solange in Kraft, bis in einem Gerichtsverfahren final entschieden wird, ob das Gesetz gegen die Verfassung verstößt oder nicht.

 

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