Kinder unter 13 Jahren sollen in Deutschland künftig grundsätzlich keine sozialen Netzwerke mehr nutzen dürfen. Für ältere Minderjährige sind zusätzliche Beschränkungen vorgesehen. Die Bundesregierung hat dazu heute Eckpunkte für eine Neuausrichtung des Kinder- und Jugendmedienschutzes beschlossen. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will damit Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren digitaler Plattformen schützen. Fachvereine und queere Verbände haben große Bedenken.
Das Wichtigste im Überblick
- Neue Altersgrenzen: Die Bundesregierung will Kindern unter 13 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagen. Für 13- bis 17-Jährige sind abgestufte Einschränkungen vorgesehen.
- Mehr Verantwortung für Plattformen: Suchtfördernde Funktionen sollen verhindert und algorithmische Empfehlungssysteme standardmäßig deaktiviert werden.
- Besondere Risiken für queere Jugendliche: Cybermobbing, Hassrede, sexuelle Belästigung und gezielte Anfeindungen können junge LGBTIQ+-Menschen im Internet besonders treffen.
- Warnung vor pauschalen Verboten: Viele LGBTIQ+-Organisationen stehen generellen Social-Media-Sperren kritisch gegenüber, weil digitale Gemeinschaften für queere Jugendliche wichtige Informations- und Unterstützungsangebote darstellen können.
- Weitere Maßnahmen geplant: Altersverifikation, Medienbildung, KI-Kompetenz und eine Kinder-Online-Wache sollen den Schutz verbessern.
Schutz oder Zensur?
Die Pläne betreffen Millionen junge Menschen, die soziale Medien für Kommunikation, Unterhaltung und Information nutzen. Besonders komplex ist die Frage für queere Jugendliche: Sie sind im Internet häufig mit Diskriminierung und Anfeindungen konfrontiert, finden dort aber zugleich Gemeinschaften, Unterstützung und Informationen, die ihnen in ihrem unmittelbaren Umfeld möglicherweise fehlen. Während die Bundesregierung den Schutz vor Cybermobbing und suchtfördernden Plattformmechanismen verbessern will, warnen zahlreiche Stimmen aus der LGBTIQ+-Community vor den möglichen Folgen weitreichender Zugangsbeschränkungen. Die zentrale Frage lautet deshalb, wie junge Menschen vor digitaler Gewalt geschützt werden können, ohne ihnen wichtige Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe zu nehmen.
Befähigung und Teilhabe
Grundlage der Regierungspläne sind 56 Handlungsempfehlungen einer Expertenkommission für den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Das Gremium hatte seinen Abschlussbericht bereits Mitte September 2026 vorgelegt. Mit den nun beschlossenen Eckpunkten beginnt nach Angaben des Bundesfamilienministeriums die Umsetzung erster Maßnahmen. Prien erklärte: „Die Analyse ist vorbei, jetzt geht es an die Umsetzung: Mit den Eckpunkten für den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt schaffen wir als Bundesregierung die Grundlage, damit Kinder und Jugendliche auch in der digitalen Welt sicher und selbstbestimmt aufwachsen können. Schutz, Befähigung und Teilhabe – das ist unser Auftrag.“
Zudem bekräftigte die Ministerin weiter: „Das Netz ist längst der Alltag insbesondere der Jugendlichen – deshalb wollen wir sie auch nicht aus der digitalen Welt aussperren, sondern sie stark und wetterfest machen. Schluss mit Cybermobbing genau wie mit Dauer-Scrolling! Wir nehmen die Plattformbetreiber konsequent in die Pflicht und stärken Eltern den Rücken — sie erziehen die Kinder, das überlassen wir nicht den Algorithmen von Konzernen.“ Die Bundesregierung verfolgt damit nach eigenen Angaben drei Ziele: Kinder und Jugendliche sollen vor Gefahren geschützt werden, einen selbstbestimmten Umgang mit digitalen Medien erlernen und weiterhin an der digitalen Welt teilhaben können.
Verbot für unter 13-Jährige
Ein zentraler Bestandteil der Eckpunkte ist eine gesetzliche Altersgrenze für soziale Netzwerke. Die Bundesregierung will sich auf europäischer Ebene im Rahmen der Verhandlungen über den sogenannten EU KIDS Act dafür einsetzen, dass Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich keinen Zugang zu sozialen Netzwerken erhalten. Solange eine entsprechende europäische Regelung fehlt, soll eine nationale Übergangslösung geschaffen werden. Diese würde die Nutzung sozialer Netzwerke für unter 13-Jährige grundsätzlich untersagen. Ausnahmen sollen für nachweislich kindgerechte Angebote möglich sein.
Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sieht die Bundesregierung abgestufte Nutzungsbeschränkungen vor. Welche konkreten Einschränkungen in den einzelnen Altersgruppen gelten sollen, geht aus den vorgelegten Eckpunkten noch nicht hervor. Die Maßnahmen sind damit zunächst politische Vorhaben und noch keine bereits geltenden allgemeinen Nutzungsverbote. Der EU KIDS Act soll nach den Regierungsplänen auch Regelungen für Online-Spiele, App-Stores, Betriebssysteme und KI-Begleiter enthalten.
Queere Jugendliche im Fokus
Für junge LGBTIQ+-Menschen stellt sich die Frage nach dem richtigen Umgang mit sozialen Medien in besonderer Weise. Digitale Plattformen können für sie sowohl Orte der Unterstützung als auch Schauplätze massiver Anfeindungen sein. Homophobe und queerfeindliche Beleidigungen, gezieltes Cybermobbing, Drohungen und diskriminierende Kommentare gehören zu den Risiken, denen queere sowie schwule, lesbische und bisexuelle Menschen im Internet begegnen können. Bei Jugendlichen können solche Angriffe besonders schwer wiegen. Wer sich noch mit der eigenen sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität auseinandersetzt, ist möglicherweise ohnehin mit Unsicherheiten, gesellschaftlichen Erwartungen oder ablehnenden Reaktionen im persönlichen Umfeld konfrontiert.
Hinzu kommen Risiken wie die ungewollte Offenlegung der eigenen Identität, das sogenannte Outing, die Verbreitung persönlicher Informationen oder die Veröffentlichung privater Bilder ohne Zustimmung. Auch sexualisierte Kontaktaufnahmen durch Erwachsene, Erpressungsversuche und manipulative Beziehungen können eine Gefahr darstellen. Solche Risiken betreffen grundsätzlich alle Minderjährigen, können bei jungen Menschen mit wenig Unterstützung im unmittelbaren Umfeld jedoch zusätzliche Abhängigkeiten schaffen. Problematisch sind außerdem Empfehlungsalgorithmen, die besonders aufwühlende oder konfliktträchtige Inhalte verbreiten können. Wiederholte Konfrontationen mit queerfeindlichen Botschaften können das Gefühl verstärken, gesellschaftlich abgelehnt zu werden.
LGBTIQ+-Vereine gegen Verbote
Gleichzeitig sprechen sich viele LGBTIQ+-Organisationen und queere Jugendinitiativen grundsätzlich gegen pauschale Zugangssperren zu sozialen Medien aus. Ihre zentrale Sorge: Ein allgemeines Verbot könnte ausgerechnet jene Jugendlichen besonders treffen, die außerhalb des Internets kaum Unterstützung finden. Für junge Menschen in ländlichen Regionen oder in einem ablehnenden familiären Umfeld können digitale Angebote eine wichtige Verbindung zu anderen queeren Menschen darstellen. Über soziale Netzwerke erfahren Jugendliche von Beratungsstellen, Jugendgruppen, Selbsthilfeangeboten und Möglichkeiten, sich mit Gleichaltrigen auszutauschen.
Auch Informationen über Coming-Out, sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität oder den Umgang mit Diskriminierung sind häufig online leichter zugänglich als im unmittelbaren persönlichen Umfeld. Für manche Jugendliche ist das Internet zudem der einzige Ort, an dem sie zunächst anonym Fragen stellen können, ohne ein unfreiwilliges Outing befürchten zu müssen. Ein pauschaler Ausschluss könnte solche Möglichkeiten einschränken. Kritiker befürchten außerdem, dass Jugendliche auf weniger gut moderierte oder schwerer kontrollierbare Plattformen ausweichen könnten.
Kritische Alterskontrolle
Ein weiterer Einwand betrifft die Alterskontrolle. Werden dafür umfangreiche persönliche Daten erhoben, könnten neue Datenschutzrisiken entstehen. Für queere Jugendliche wäre insbesondere problematisch, wenn sensible Informationen über ihre Identität oder die Nutzung entsprechender Angebote offengelegt würden. Die Forderung nach besseren Schutzmechanismen steht deshalb nicht zwangsläufig im Widerspruch zur Ablehnung genereller Social-Media-Verbote. Viele Befürworter eines teilhabeorientierten Jugendschutzes setzen stattdessen auf strengere Plattformregeln, bessere Moderation, niedrigschwellige Meldemöglichkeiten und umfassende Medienbildung.
Plattformen sicherer gestalten
Ein weiterer Schwerpunkt der Regierungspläne liegt auf dem Prinzip „Safety by Design“. Digitale Angebote sollen demnach bereits bei ihrer Entwicklung so gestaltet werden, dass Risiken für Minderjährige möglichst gering bleiben. Dazu gehört insbesondere die Einschränkung von Funktionen, die eine übermäßige Nutzung begünstigen. Endloses Scrollen, automatisierte Empfehlungen und andere Mechanismen zur möglichst langen Bindung von Nutzern an eine Plattform stehen seit Jahren in der Kritik. Nach den Eckpunkten sollen algorithmische Empfehlungssysteme künftig standardmäßig deaktiviert sein.
Die Bundesregierung will verhindern, dass schädliche Funktionen überhaupt Bestandteil digitaler Angebote werden. Zugleich sollen Eltern davon entlastet werden, sämtliche Sicherheitseinstellungen auf den Geräten ihrer Kinder selbst vornehmen zu müssen. Für queere Jugendliche könnten solche Vorgaben auch deshalb relevant sein, weil Empfehlungsalgorithmen diskriminierende Inhalte verstärken oder Nutzer wiederholt mit Hassbotschaften konfrontieren können. Allerdings hängt die tatsächliche Schutzwirkung davon ab, wie die Vorgaben technisch umgesetzt und durchgesetzt werden.
Digitale Identitätslösung
Damit Altersgrenzen eingehalten werden können, will die Bundesregierung eine verlässlichere Altersverifikation ermöglichen. Ab 2027 soll dafür die deutsche Umsetzung der europäischen digitalen Identitäts-Wallet mit dem Namen „d-you“ bereitstehen. Digitale Dienste sollen damit das Alter ihrer Nutzer zuverlässig überprüfen können. Für den Kinder- und Jugendmedienschutz gilt eine solche Kontrolle als wichtige Voraussetzung, um altersabhängige Beschränkungen wirksam umzusetzen. Zugleich wirft die Einführung von Altersprüfungen erneut Fragen nach Datenschutz, Anonymität und dem Zugang zu sensiblen Informationsangeboten auf. Gerade bei Beratungsangeboten zu sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität kann die Möglichkeit einer vertraulichen Nutzung entscheidend sein. Wie die geplanten Verfahren diese Anforderungen berücksichtigen sollen, wird aus den Eckpunkten nicht im Einzelnen deutlich.
Kinder- und Jugendhilfe
Die Bundesregierung will die digitale Mediennutzung künftig auch stärker in der Kinder- und Jugendhilfe verankern. Dazu soll das Achte Buch Sozialgesetzbuch, das SGB VIII, entsprechend präzisiert werden. Im Mittelpunkt steht die vorbeugende Förderung von Medienkompetenz. Diese soll insbesondere in der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit, im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sowie in der Familienbildung gestärkt werden. Für die Arbeit mit queeren Jugendlichen ist dabei auch die Frage relevant, ob Fachkräfte ausreichend auf digitale Diskriminierung und besondere Unterstützungsbedürfnisse vorbereitet sind. Wer von homophobem oder queerfeindlichen Cybermobbing betroffen ist, benötigt nicht nur technische Hinweise zum Blockieren oder Melden von Accounts, sondern unter Umständen auch psychosoziale Unterstützung. Ebenso wichtig kann es sein, Jugendliche beim sicheren Umgang mit persönlichen Informationen und beim Schutz vor unfreiwilligem Outing zu begleiten.
Kinder-Online-Wache
Mehr Unterstützung verspricht sich die Bundesregierung außerdem von einer sogenannten Kinder-Online-Wache. Sie will sich gegenüber den Bundesländern für die Einrichtung eines solchen Angebots einsetzen. Geplant ist eine kindgerecht gestaltete Variante der bereits bestehenden Online-Wachen der Länder. Kinder und Jugendliche sollen darüber einen möglichst einfachen Zugang erhalten, um Vorfälle im Internet zu melden. Schulen und andere Bildungseinrichtungen sollen über die Möglichkeit informieren. Zusätzlich sollen über die zentrale Kinder-Online-Wache pädagogische Beratungsangebote auffindbar sein. Für Minderjährige, die im Internet bedroht, beleidigt oder belästigt werden, könnte eine solche Anlaufstelle den Zugang zu Hilfe erleichtern.
Medienkompetenz stärken
Neben neuen Regeln für soziale Netzwerke plant die Bundesregierung eine stärkere Förderung der Medien- und KI-Kompetenz. Kinder und Jugendliche sollen digitale Anwendungen nicht nur bedienen, sondern auch ihre Funktionsweise und Risiken verstehen können. Das gilt insbesondere für Künstliche Intelligenz. Junge Menschen sollen lernen, KI-generierte Inhalte zu erkennen, Möglichkeiten und Gefahren solcher Anwendungen einzuschätzen und KI selbstbestimmt zu nutzen. Für queere Jugendliche bleibt dabei die Frage, ob entsprechende Angebote auch vielfältige Lebensrealitäten abbilden und verlässliche Informationen zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt bereitstellen.
Eine bundesweite Informations- und Sensibilisierungskampagne soll darüber hinaus Eltern über die Gefahren digitaler Medien aufklären. Die Verantwortung für sichere digitale Angebote soll dadurch allerdings nicht von den Plattformbetreibern auf die Familien verlagert werden. Nach Auffassung der Bundesregierung müssen in erster Linie die Anbieter dafür sorgen, dass ihre Dienste für Minderjährige sicher gestaltet sind. Die beschlossenen Eckpunkte sind nach Angaben der Bundesregierung der erste Schritt zu einer umfassenderen Neuordnung des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Das Bundesfamilienministerium will dazu den Austausch mit. Weitere Empfehlungen der Expertenkommission sollen geprüft und schrittweise in zusätzliche Maßnahmen überführt werden.