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Social Media erst ab 13? Streit um digitale Teilhabe nach Ursula von der Leyen-Rede

Von ms - 16.09.2026 - 13:00 Uhr
Social Media erst ab 13?
Foto: IMAGO / ZUMA Press
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Für Kinder und Jugendliche könnte sich der Zugang zu sozialen Netzwerken in der Europäischen Union künftig deutlich verändern. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte heute im Europaparlament in Straßburg neue Altersgrenzen an. „Keine sozialen Netzwerke unter dem Alter von 13 Jahren. Kein eigenes Nutzerkonto unter dem Alter von 15 Jahren“, sagte sie.

Das Wichtigste im Überblick

  • EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigt einen Vorstoß für strengere Altersgrenzen bei sozialen Netzwerken an.
  • Kinder unter 13 Jahren sollen demnach keinen Zugang zu sozialen Netzwerken haben.
  • Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren sollen sogenannte Mini-Konten mit eingeschränkten Funktionen und elterlicher Aufsicht erhalten.
  • Ab 15 Jahren sollen eigene Nutzerkonten möglich sein, wenn die Plattformen bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen.
  • Die EU-Kommission will das Prinzip „Safety by design“ stärker durchsetzen und riskante Funktionen wie suchtgefährdende Algorithmen oder endloses Scrollen begrenzen.
  • Noch ist keine entsprechende Regelung beschlossen. Von der Leyen will einen konkreten Gesetzesvorschlag vorlegen.
  • FDP-Politikerin Svenja Hahn warnt vor pauschalen Verboten und möglichen Einschränkungen der digitalen Teilhabe.
  • Das Jugendnetzwerk Lambda lehnt ein pauschales Social-Media-Verbot ab. Es warnt unter anderem davor, dass gerade queere Jugendliche wichtige Räume für Austausch, Information, Identitätsfindung und Unterstützung verlieren könnten. 

Gesetzesvorhaben in Arbeit 

Rechtlich festgelegt ist diese Altersgrenze allerdings noch nicht. Von der Leyen will zeitnah einen konkreten Gesetzesvorschlag vorlegen. Anschließend müssen sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten mit dem Vorhaben befassen. Bis zu einer endgültigen Einigung könnte es Monate oder auch Jahre dauern.  Der Vorstoß steht im Zusammenhang mit den Bemühungen der EU, Kinder im digitalen Raum besser vor schädlichen Inhalten und problematischen Plattformmechanismen zu schützen. Bereits im April hatte die EU-Kommission vorläufig festgestellt, dass Meta bei Instagram und Facebook nicht ausreichend verhindere, dass Kinder unter 13 Jahren die Angebote nutzen.

Stufenmodell für junge Nutzer

Nach den Plänen von der Leyens sollen Kinder unter 13 Jahren künftig keine eigenen Konten bei sozialen Netzwerken wie TikTok, Snapchat oder Instagram besitzen dürfen. Bei vielen Plattformen gilt zwar bereits heute ein Mindestalter von 13 Jahren. Nach Auffassung der EU-Kommission wird diese Vorgabe jedoch bislang nicht ausreichend kontrolliert. Die Verantwortung soll deshalb stärker auf die Plattformbetreiber verlagert werden. Sie müssten nachweisen, dass ihre Angebote für junge Nutzer ausreichend sicher sind.

Für die Altersgruppe von 13 bis 15 Jahren ist ein abgestuftes Modell vorgesehen. Jugendliche sollen sogenannte Mini-Konten erhalten können. Diese würden von den Eltern eingerichtet und beaufsichtigt. Zudem wären die Funktionen eingeschränkt und zeitliche Begrenzungen möglich. Ab dem 15. Lebensjahr sollen Jugendliche eigene Nutzerkonten verwenden können. Voraussetzung wäre allerdings, dass die jeweiligen Plattformen bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen. Die EU hatte bereits im Juli angekündigt, einen schrittweisen Zugang zu sozialen Medien für unterschiedliche Altersgruppen prüfen zu wollen. 

Schutz beim Plattformdesign

Ein zentraler Bestandteil der geplanten Regeln ist das Prinzip „Safety by design“. Gemeint ist damit, dass Schutzmaßnahmen bereits bei der Entwicklung und Gestaltung digitaler Angebote berücksichtigt werden sollen. Dazu könnten beispielsweise Funktionen abgeschaltet oder eingeschränkt werden, die nach Einschätzung der EU-Kommission ein besonderes Suchtpotenzial besitzen. Dazu zählen etwa bestimmte algorithmische Empfehlungen, endloses Scrollen oder die automatische Wiedergabe von Videos.

Auch Begrenzungen der Bildschirmzeit und weitere Schutzvorkehrungen sind vorgesehen. Plattformen sollen damit nicht erst reagieren, wenn bei Kindern und Jugendlichen Probleme auftreten. Vielmehr sollen ihre Angebote von Anfang an sicherer gestaltet werden. Die EU-Kommission hatte bereits in früheren Empfehlungen auf Risiken wie Cybermobbing, problematische Inhalte, suchtgefährdende Algorithmen und andere Gefahren für junge Nutzer hingewiesen. Gleichzeitig betont sie, dass Kinder und Jugendliche weiterhin sicher Informationen suchen, lernen, kommunizieren und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können sollen. 

Brüsseler Pläne für Deutschland 

Für Deutschland könnte der Vorstoß erhebliche Bedeutung haben. Zwar kann der Bund grundsätzlich eigene Vorgaben zum Mindestalter für die Nutzung sozialer Netzwerke machen. Die praktische Durchsetzung würde dann allerdings vor allem bei Eltern und Nutzern liegen. Eine europaweit geltende Regelung könnte dagegen die großen Plattformbetreiber unmittelbar stärker in die Pflicht nehmen. Genau eine solche gemeinsame europäische Lösung wird von Politikern in mehreren Mitgliedstaaten gefordert. Die EU verfügt mit dem Digital Services Act bereits über weitreichende Instrumente zur Regulierung großer Online-Plattformen. Eine europaweit einheitliche Regelung könnte zudem verhindern, dass in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Altersgrenzen und Vorgaben entstehen. 

Prien setzt auf Mindestalter

Auch Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU) spricht sich für ein Mindestalter von 13 Jahren für soziale Netzwerke aus. Eine von ihr eingesetzte Expertenkommission hatte im Sommer Vorschläge für einen besseren Kinder- und Jugendschutz im Internet vorgelegt. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer gesetzlichen Altersgrenze für die eigenständige Nutzung von Social-Media-Konten. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren setzt Prien auf abgestufte Schutzkonzepte für Plattformen wie TikTok und Instagram. Prien betonte zuletzt, ein Teil der Lösung liege auf europäischer Ebene. 

In Frankreich ist die Debatte über Altersgrenzen bereits weiter fortgeschritten. Dort ist ein Mindestalter von 15 Jahren für soziale Netzwerke vorgesehen. Einen ersten Gesetzesvorschlag hatte die EU-Kommission als nicht mit dem EU-Recht vereinbar bewertet. Am Montag legte Paris eine überarbeitete Fassung vor. Auch auf EU-Ebene wird derzeit über unterschiedliche Modelle diskutiert. 

Digitale Brieftasche 

Eine zentrale Frage ist, wie die Altersgrenzen überhaupt kontrolliert werden sollen. Eine mögliche Rolle könnte dabei die digitale Brieftasche der EU, die sogenannte EUDI-Wallet, spielen. Sie soll Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein und eine Möglichkeit zur Altersverifikation bieten. Nutzer könnten damit nachweisen, dass sie ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben, ohne persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum unmittelbar an eine Plattform weitergeben zu müssen.

Sollte eine entsprechende Regelung umgesetzt werden, müssten Nutzer beliebter Online-Angebote ihr Alter voraussichtlich regelmäßig auf diesem oder einem vergleichbaren Weg bestätigen. Datenschutz und Privatsphäre spielen dabei eine wichtige Rolle. Die EU arbeitet deshalb bereits an Lösungen zur Altersprüfung, die den Nachweis eines bestimmten Alters ermöglichen sollen, ohne unnötig persönliche Daten offenzulegen. 

FDP warnt vor Verboten

Die Pläne stoßen allerdings auf viel Kritik. Anlässlich der Rede von der Leyens zur Lage der Europäischen Union erklärte die stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Svenja Hahn mit Blick auf die geplanten Zugangsbeschränkungen: „Pauschale Vollverbote schließen Jugendliche von digitaler Teilhabe aus, können einfach umgangen werden und sind rechtlich umstritten, wie auch der französische Verfassungsrat vor kurzem geurteilt hat. Stattdessen sollte die Kommission den Fokus darauf legen, dass Jugendliche über die Gefahren von sozialen Medien aufgeklärt werden und den verantwortungsvollen Umgang damit lernen. Es gilt weiter zu verhindern, dass mit dem Kids Act, keine Klarnamenpflicht oder Einschränkung der Meinungsfreiheit unter dem Deckmantel des berechtigten Kinderschutzes eingeführt wird.“ Hahn spricht sich damit gegen pauschale Zugangsbeschränkungen aus und fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Aufklärung und Medienkompetenz. Viele Eltern – und Jugendverbände teilen diese Einschätzung. 

Queere Verbände sehen besondere Risiken

Auch aus der queeren Jugendarbeit kommt Kritik an pauschalen Altersgrenzen. Das Jugendnetzwerk Lambda hat sich ausdrücklich gegen ein generelles Social-Media-Verbot für Minderjährige ausgesprochen. Der Verband argumentiert, digitale Räume seien gerade für queere Jugendliche von besonderer Bedeutung.  Für junge Menschen, die ihre sexuelle oder geschlechtliche Identität noch erkunden, können soziale Netzwerke nach Angaben von Lambda niedrigschwellige Möglichkeiten bieten, Informationen zu finden, Fragen zu stellen und Kontakte zu anderen queeren Menschen aufzubauen. Das sei insbesondere dort relevant, wo es vor Ort nur wenige oder gar keine queeren Jugendangebote gebe.

Lambda verweist zudem darauf, dass digitale Räume für viele junge Queers Orte der Gemeinschaft, Repräsentation und Identitätsfindung seien. Sie ermöglichten außerdem gesellschaftliche und politische Teilhabe. Gerade im ländlichen Raum könnten Online-Angebote eine besondere Bedeutung bekommen, wenn analoge Jugendtreffs schwer erreichbar seien. Gleichzeitig bestreitet Lambda nicht die bestehenden Probleme großer Plattformen. Der Verband nennt unter anderem Datenschutzprobleme, Suchtmechanismen, Hassrede sowie negative Auswirkungen bestimmter Plattformmechanismen. Ein pauschales Verbot löse diese Probleme aus Sicht des Jugendnetzwerks jedoch nicht. Stattdessen sollten Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung genommen und digitale Angebote sicherer gestaltet werden. Besondere Bedenken gibt es zudem bei der Altersprüfung: Lambda fordert, dass solche Verfahren keine neuen Risiken für Privatsphäre, Selbstbestimmung oder ungewollte Outings schaffen. Der Verband plädiert deshalb für eine differenzierte Regulierung anstelle pauschaler Verbote. 

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