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Sieg für US-Trans in Montana // © Gwengoat
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Sieg für US-Trans in Montana Geschlechtsänderung einfach und unkompliziert wieder möglich

ms - 26.04.2022 - 15:40 Uhr
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Die amerikanische trans-Community kann in diesen Tagen einen Erfolg für sich verbuchen – ein Richter in Montana blockierte mit einer einstweiligen Verfügung die neue Gesetzesvorgabe des Bundesstaates, demnach sich nur noch jene Menschen als transsexuell per Gesetz definieren dürften, die sich zuvor einem "chirurgischen Eingriff" unterzogen haben und diesen auch mit einem Gerichtsbeschluss belegen können.

Eine Personenstandänderung in der Geburtsurkunde wäre nur dann noch erlaubt.

Bezirksrichter Michael Moses aus Billings entschied nun, dass das Gesetz verfassungswidrig vage sei, da es nicht vorschreibe, welcher chirurgische Eingriff explizit vorgenommen werden müsse und setzte deswegen die einstweilige Verfügung in Kraft. Ob das Gesetz grundsätzlich verfassungskonform ist oder eben auch nicht, wurde von Seiten des Richters nicht geprüft.

Geklagt hatten zwei trans-Personen aus Billings, die ihr Geschlecht in ihren Geburtsurkunden ändern lassen wollen, ohne sich einem chirurgischen Eingriff unterziehen zu müssen. Beide argumentieren damit, dass eine Geburtsurkunde, die nicht ihrer augenscheinlichen Geschlechtsidentität entspricht, sie der Gefahr von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt aussetze.

Bevor das aktuell gestoppte Gesetz in Kraft getreten war, mussten trans-Personen in Montana lediglich eine eidesstattliche Erklärung bei der staatlichen Gesundheitsbehörde einreichen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu können.

Solange nun der Fall abschließend nicht beurteilt ist, hat diese ehemalige Regelung jetzt wieder Bestand.  

LGBTI*-Organisationen wie die landesweite Rechtshilfe-Gruppe ACLU freuten sich über die einstweilige Verfügung, wie Akilah Lane von ACLU bekräftigte: "Wir sind begeistert, dass das Gericht die erheblichen und unnötigen Belastungen erkannt hat, die dieses Gesetz Transgender-Personen auferlegt und die gegen ihre verfassungsmäßigen Rechte verstoßen.“

Ob tatsächlich ein Verstoß gegen die Verfassung vorliegt, muss nun juristisch geklärt werden. Die ACLU zeigte sich optimistisch, dass das neue Gesetz komplett zurückgenommen werden muss.

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