Nach einem gewalttätig eskalierten Sex-Treffen zweier Männer muss sich das Landgericht Gera erneut mit dem Fall beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf eine Revision der Staatsanwaltschaft das frühere Urteil teilweise aufgehoben. Der Schuldspruch bleibt davon unberührt, über die Höhe der Strafe muss jedoch neu entschieden werden.
Das Wichtigste im Überblick
- Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Gera gegen einen damals 25 Jahre alten Mann teilweise aufgehoben.
- Der Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung bleibt bestehen, die Höhe der Strafe muss jedoch neu festgelegt werden.
- Das Landgericht hatte den Mann zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.
- Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft ihm versuchten Mord vorgeworfen.
- Ausgangspunkt des Falls war ein über eine Internetplattform vereinbartes Sex-Treffen zweier Männer Ende Januar 2025.
- Der Angeklagte aus Rumänien erklärte im Prozess, er sei heterosexuell und habe aufgrund einer Übersetzungsfunktion geglaubt, sich mit einer Frau verabredet zu haben.
- Das Opfer erlitt bei dem Angriff unter anderem eine Nasenbeinfraktur und mehrere Rippenbrüche.
Neues Strafmaß ist nötig
Das geht aus einer inzwischen bekanntgewordenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs von August hervor. Nach Auffassung des BGH war dem Landgericht bei der Bemessung der Strafe ein Fehler unterlaufen. Die zuständige Kammer habe den anzuwendenden Strafrahmen zu Unrecht verschoben. Über das Strafmaß muss deshalb eine andere Kammer des Landgerichts Gera neu befinden. Das Landgericht hatte den zur Tatzeit 25 Jahre alten Mann im Juli vergangenen Jahres wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft war in ihrer ursprünglichen Anklage von einem deutlich schwerwiegenderen Tatvorwurf ausgegangen: versuchtem Mord.
Der Fall geht auf ein Treffen Ende Januar 2025 zurück. Der Angeklagte und das spätere Opfer hatten sich zuvor über eine Internetplattform zu einem sexuellen Treffen verabredet. In der Wohnung des schwulen Mannes kam es anschließend zu dem gewalttätigen Angriff. Nach Angaben der Anklage hatte der Mann sein Date nackt auf dem Bett erwartet. Er befand sich demnach in der sogenannten Hundestellung und hatte sein Gesicht vom Angeklagten abgewandt. Aus den im Verfahren vorgelegten Chatverläufen ging außerdem hervor, dass sich der Mann auf der Plattform selbst als „Hure mit Eiern“ bezeichnet hatte.
Angeklagter sprach von Missverständnis
Beim Auftakt des damaligen Prozesses erklärte der aus Rumänien stammende Angeklagte, heterosexuell zu sein. Er habe angenommen, sich über die Internetplattform mit einer Frau zu einem sexuellen Treffen verabredet zu haben. Als Grund für dieses vermeintliche Missverständnis nannte er eine Übersetzungsfunktion ins Rumänische. Er sei geschockt gewesen, als er erkannt habe, dass er sich mit einem Mann zum Sex verabredet hatte. Zudem gab er an, von dem Mann bedrängt worden zu sein. Anschließend attackierte der Angeklagte das wehrlose Opfer. Der Mann erlitt bei dem Angriff schwere Verletzungen. Dazu gehörten eine Nasenbeinfraktur, mehrere Rippenbrüche sowie Platzwunden und Prellungen.