Niederlage vor Gericht Streitfall über Aussage zu Jurassica Parka
Der Chefredakteur des Portals „Nius“, Julian Reichelt, hat in einem Rechtsstreit eine weitere Niederlage einstecken müssen. In einem Post auf der Plattform X hatte Reichelt behauptet, dass die Drag-Queen Jurassica Parka unter anderem vom Berliner Queerbeauftragten Alfonso Pantisano finanziert worden. Parka alias Mario Olszinski war bereits 2023 wegen der Verbreitung von Kinderpornografie rechtskräftig verurteilt worden, arbeitete aber daraufhin weiter als Künstlerin; im letzten Jahr machten dann neuen Vorwürfe die Runde.
Gericht untersagt Aussage
Vor Gericht jetzt ging es um die sogenannten „Kieztouren“ im Berliner Regenbogenkiez, bei denen auch Olszinski alias Parka mitwirkte. Diese Touren fanden im zeitlichen Umfeld des staatlich geförderten Magnus-Hirschfeld-Gedenktages statt. Es handelte sich jedoch nicht um offizielle Veranstaltungen des Gedenktages, sondern um privat organisierte Events, bei denen die Teilnehmer selbst für die Kosten aufkommen. Die Touren erhielten demnach keine öffentlichen Mittel. Die Behauptung der Mitfinanzierung seitens der Stadt Berlin ist somit nach aktuellem Stand falsch.
Diese Behauptung ist Reichelt nun durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main untersagt worden. Das Gericht erklärte, dass die beanstandete Aussage als Tatsachenbehauptung zu verstehen sei und Reichelt nicht habe beweisen können, dass Olszinski vom Land Berlin tatsächlich finanziert wurde. Die Aussage sei damit unwahr und in der Lage, das Vertrauen in das Amt des Queerbeauftragten zu beschädigen.
Mehrere Verfahren gegen Reichelt
Im November 2025 hatte Pantisano bereits in einem weiteren Fall eine einstweilige Verfügung gegen Reichelt erwirkt, die dieser inzwischen als endgültige Regelung anerkannt hat. Trotz dieser Entscheidung und der Zustellung der einstweiligen Verfügung weigerte sich Reichelt jedoch, den betreffenden Beitrag online zu löschen. Daraufhin verhängte das Landgericht Frankfurt am Main ein Ordnungsgeld von 2.500 Euro gegen den Chefredakteur, dessen Ablehnung der Löschung nun ebenfalls Gegenstand einer sofortigen Beschwerde ist, über die das Oberlandesgericht Frankfurt nun ebenso entscheiden wird.