In Großbritannien sorgt das geplante gesetzliche Verbot von Konversionstherapien für einen politischen Schlagabtausch. Die konservative Oppositionsführerin Kemi Badenoch hat der Labour-Regierung jetzt vorgeworfen, mit ihrem Gesetzentwurf in die elterliche Erziehung einzugreifen und unnötige rechtliche Unsicherheit zu schaffen. Die Regierung weist diese Vorwürfe zurück und betont, dass das Vorhaben dem Schutz von LGBTIQ+-Menschen vor Zwang und Missbrauch diene.
Das Wichtigste im Überblick
- Scharfe Kritik: Die britische Oppositionsführerin Kemi Badenoch bezeichnet das geplante Verbot von Konversionsmaßnahmen als „nicht umsetzbar“ und „Zeitverschwendung“.
- Warnung vor Verhaftungen: Badenoch behauptet, das Gesetz könnte dazu führen, dass Eltern wegen der Erziehung ihrer Kinder strafrechtlich verfolgt werden.
- Regierung widerspricht: Die Labour-Regierung betont, dass normale Erziehung und offene Gespräche über Sexualität und Geschlechtsidentität weiterhin möglich bleiben sollen.
- Schutz für LGBTIQ+-Menschen: Der Gesetzentwurf soll Maßnahmen unterbinden, die auf eine Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität abzielen.
Gefahren für Eltern?
Bei einer verteidigungspolitischen Veranstaltung an Bord der HMS Wellington kritisierte Badenoch nun den Gesetzentwurf als „nicht umsetzbar“ und „Zeitverschwendung“. Zugleich warnte sie vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen für Eltern. „Diese Labour-Regierung ist eine Studentenvertretungsregierung. All die unsinnigen Ideen, mit denen sie ihre Zeit verschwendet hat, versucht sie jetzt umzusetzen. Sie weiß nicht, wie sie das Leben der Menschen verbessern kann. Dieses Vorhaben wird dazu führen, dass Eltern verhaftet werden, weil sie ihre Kinder erziehen“, sagte Badenoch. Die Vorsitzende der Konservativen Partei sieht in dem Gesetzesvorhaben eine unnötige Ausweitung staatlicher Eingriffe in familiäre Angelegenheiten. Die Regierung hält dem entgegen, dass gewöhnliche Gespräche zwischen Eltern und Kindern nicht unter das geplante Verbot fallen sollen.
Bestehende Gesetze
Die Oppositionsführerin verwies bei ihrer Kritik auf ihre Erfahrungen als Gleichstellungsministerin in der früheren konservativen Regierung. Schon damals habe sie sich mit entsprechenden Gesetzesvorschlägen beschäftigt und erhebliche Probleme bei deren Umsetzung festgestellt. „Ich habe mir diesen Gesetzentwurf angesehen, als wir noch an der Regierung waren. Er ist nicht umsetzbar“, erklärte Badenoch noch einmal. Nach ihrer Auffassung bestehen bereits ausreichende rechtliche Möglichkeiten, um besonders schutzbedürftige Menschen vor Missbrauch und Diskriminierung zu schützen. Ein zusätzliches Gesetz sei deshalb nicht erforderlich.
Bereits im März 2023 hatte Badenoch während ihrer Regierungszeit Fragen nach einem konkreten Zeitplan für ein Verbot von Konversionstherapien ausweichend beantwortet. Damals hatte sie betont, eine entsprechende Regelung müsse „rechtlich belastbar“ sein. Ihre grundsätzlichen Bedenken bekräftigte sie nun erneut. Besonders kritisch sieht Badenoch mögliche Auswirkungen auf Gespräche innerhalb von Familien. „Der Grund, warum das Zeitverschwendung ist, liegt darin, dass es sich um ein weiteres Scheingesetz handelt, das Verwirrung stiften, alles komplizierter machen und dazu führen wird, dass uns der gesunde Menschenverstand verloren geht. Die Menschen werden Angst haben, mit ihren Kindern zu sprechen und ihnen die Wahrheit zu sagen. Deshalb unterstützen wir nicht, was Labour hier vorhat.“
Schutz für LGBTIQ+-Menschen
Mit dem geplanten Conversion Practices Bill verfolgt die Labour-Regierung das Ziel, Menschen vor Maßnahmen zu schützen, die darauf ausgerichtet sind, ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu verändern oder zu unterdrücken. Solche Praktiken richten sich insbesondere gegen homosexuelle und trans* Menschen. Sie können darauf abzielen, Betroffene unter Druck zu setzen, damit diese ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität verleugnen oder verändern. Die gesetzliche Regulierung solcher Maßnahmen ist in Großbritannien seit Jahren politisch umstritten, seit rund acht Jahren wird um ein solches Gesetz gerungen. Wiederholt wurde darüber diskutiert, wie ein wirksamer Schutz vor Zwang und Missbrauch ausgestaltet werden kann, ohne rechtlich zulässige Gespräche und Beratungsangebote einzuschränken. Der aktuelle Entwurf soll diese Abgrenzung ermöglichen. Nach Darstellung der Regierung geht es nicht darum, familiäre Gespräche oder die gewöhnliche Erziehung von Kindern zu kriminalisieren.
Regierung widerspricht Warnung
Ein Sprecher des britischen Regierungssitzes in der Downing Street wies Badenochs Darstellung deswegen auch ausdrücklich zurück. Der Gesetzentwurf berühre „die normale elterliche Erziehung nicht“, erklärte er. Ebenso wenig solle das Gesetz „offene, ergebnisoffene oder kritische Gespräche zwischen jungen Menschen oder mit Eltern, Lehrkräften, medizinischem Fachpersonal oder seelsorgerischen Bezugspersonen verhindern“. Damit widerspricht die Regierung der Behauptung, Eltern könnten allein deshalb strafrechtliche Konsequenzen drohen, weil sie mit ihren Kindern über Fragen der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität sprechen.
Der Sprecher des Premierministers verwies zugleich auf die Schutzbedürftigkeit der Betroffenen. Ziel sei es, Menschen vor Praktiken zu bewahren, bei denen Druck oder Missbrauch eingesetzt werde, um ihre Identität zu verändern. „LGBTIQ+-Menschen sollten niemals, ohne jede Ausnahme, Zwang oder Missbrauch erleiden müssen, um sie dazu zu bringen, zu ändern, wer sie sind“, erklärte der Sprecher. Die Regierung stellt damit den Schutz vor erzwungenen Veränderungen der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität in den Mittelpunkt des Gesetzesvorhabens. Wie groß das Problem ist, bestätigte zuletzt 2025 eine Studie, demnach 31 Prozent der LGBTIQ+-Briten bereits eine Konversionstherapie erlitten haben.
Ausschuss prüft Gesetzentwurf
Neben den inhaltlichen Auseinandersetzungen gibt es inzwischen auch Kritik am parlamentarischen Verfahren. Ein gemeinsamer Ausschuss beider Kammern des britischen Parlaments wurde eingesetzt, um den Gesetzentwurf der Regierung zu untersuchen. Das Gremium soll die vorgeschlagenen Regelungen bewerten, einen Bericht vorlegen und gegebenenfalls Änderungen empfehlen. Die Zusammensetzung des Ausschusses hat jedoch bereits eine Kontroverse ausgelöst. Im Mittelpunkt steht die Beteiligung von Olivia Bailey, die zuvor als parlamentarische Staatssekretärin für Gleichstellung an der Ausarbeitung des Gesetzes beteiligt war.
Die frühere Labour-Abgeordnete Rosie Duffield hält es für problematisch, dass Bailey nun auch an der parlamentarischen Überprüfung des Entwurfs mitwirkt. „Die neue Vorsitzende des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung ist die ehemalige Ministerin, die den Gesetzentwurf ausgearbeitet hat. Indem sie nun auch Mitglied des Prüfungsausschusses ist, bewertet sie im Grunde ihre eigenen Hausaufgaben“, sagte Duffield. Mit ihrer Kritik stellt sie die Unabhängigkeit der Prüfung infrage. Nach ihrer Auffassung entsteht durch die Doppelrolle der Eindruck, dass Bailey an der Bewertung eines Gesetzes mitwirkt, an dessen Entstehung sie selbst beteiligt war. Ein Sprecher des mit der Gesetzesprüfung beauftragten Ausschusses verteidigte das Verfahren. Die Mitglieder würden von beiden Kammern des Parlaments ernannt und repräsentierten unterschiedliche politische Positionen. Das Gremium vereine Personen mit „unterschiedlichen Auffassungen“, um den Gesetzentwurf „auf ausgewogene Weise“ zu prüfen und gegebenenfalls Änderungen vorzuschlagen, erklärte der Sprecher. Der Streit um das Verbot von Konversionsmaßnahmen dürfte die britische Politik damit vorerst weiter beschäftigen.