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Machtkampf in Polen Streit um Richter am Verfassungsgericht eskaliert

Von ms - 16.10.2026 - 09:30 Uhr
Machtkampf in Polen
Foto: IMAGO / newspix
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Für schwule und lesbische Paare in Polen steht bei der Auseinandersetzung zwischen Präsident Karol Nawrocki und Ministerpräsident Donald Tusk mehr auf dem Spiel als die Besetzung des Verfassungsgerichts. Der rechtskonservative Präsident lehnt die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe ab und kann entsprechende Gesetzesvorhaben mit seinem Veto blockieren. Zugleich versucht die Mitte-Links-Regierung, den Einfluss der früheren Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) auf die Justiz zurückzudrängen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Gleichgeschlechtliche Paare warten auf rechtliche Anerkennung: Polens Präsident Karol Nawrocki lehnt die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare weiterhin ab. Seine Vetomacht ist eine zentrale Hürde für entsprechende Gesetzesänderungen.
  • Machtkampf um das Verfassungsgericht: Die Regierung von Donald Tusk versucht, das seit Jahren politisch umstrittene Gericht neu aufzustellen. Der Präsident verweigert mehreren gewählten Richtern die reguläre Vereidigung.
  • Regierung beansprucht Mehrheit: Tusks Mitte-Links-Koalition verfügt rechnerisch inzwischen über acht der 15 Richterstellen. Die tatsächliche Mitwirkung mehrerer neu gewählter Richter wird jedoch verhindert.
  • Rechtsstaatlichkeit bleibt umstritten: Während Tusk eine Entpolitisierung der Justiz anstrebt, werfen Präsident und Opposition der Regierung eine unzulässige Einflussnahme vor.

Politische Ränkespiele 

Der Streit betrifft damit auch die Frage, unter welchen politischen und rechtlichen Bedingungen homosexuelle Paare künftig eine staatliche Anerkennung ihrer Beziehungen erreichen könnten. Eine Öffnung der Ehe ist in Polen bislang nicht beschlossen. Auch die rechtliche Absicherung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften bleibt politisch umkämpft. Der Konflikt zwischen Regierung und Staatsoberhaupt erschwert dabei die Suche nach einer gesetzlichen Lösung zusätzlich. Dabei ist zwischen den Kompetenzen der Institutionen zu unterscheiden: Über neue Ehe- und Partnerschaftsgesetze entscheidet zunächst das Parlament. Der Präsident kann seine Unterschrift verweigern. Das Verfassungsgericht wiederum kann über die Vereinbarkeit von Gesetzen mit der polnischen Verfassung entscheiden. Seine Zusammensetzung und Unabhängigkeit sind deshalb auch für künftige Auseinandersetzungen über die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare von Bedeutung.

Demonstranten versperren Weg

Wie weit sich der institutionelle Konflikt inzwischen zugespitzt hat, zeigte sich zuletzt gestern vor dem Sitz des Verfassungsgerichts in Warschau. Rund 100 Anhänger der rechtskonservativen Opposition hatten den Zugang zum Grundstück mit Absperrgittern blockiert. Auf einem Transparent stand die Aufforderung „Polen erwache“. „Alle patriotischen Polen sollten hier mit uns sein“, sagte eine Teilnehmerin dem Fernsehsender TVN. Die Protestaktion richtete sich gegen den Amtsantritt des Juristen Maciej Berek. Der 54-Jährige war Anfang September von der parlamentarischen Mitte-Links-Mehrheit zum Verfassungsrichter gewählt worden.

Am Mittwoch dieser Woche wollte Berek seine Tätigkeit aufnehmen, nachdem er seinen Eid vor dem Parlament abgelegt hatte. Die Demonstranten versperrten ihm jedoch den Weg zum Gerichtsgebäude. Erst nachdem die Polizei eingeschritten war, konnte der Richter das Gelände betreten. Beamte entfernten die Hindernisse. Dabei kam es zu Rangeleien. Der Zugang zum Gebäude bedeutete allerdings noch nicht, dass Berek seine richterliche Arbeit aufnehmen konnte.

Gerichtspräsident verweigert Amtsantritt

Im Inneren des Verfassungsgerichts traf Berek auf weiteren Widerstand. Gerichtspräsident Bogdan Swieczkowski weigerte sich, ihm einen Arbeitsplatz zuzuweisen oder ihn an der Rechtsprechung zu beteiligen. Swieczkowski gilt als enger Vertrauter von Zbigniew Ziobro, der während der PiS-Regierung das Justizministerium geführt hatte. Nach Auffassung des Gerichtspräsidenten darf Berek sein Amt erst antreten, wenn Staatspräsident Nawrocki seine Vereidigung bestätigt hat. Der Konflikt eskalierte auch persönlich. Swieczkowski stellte sich Berek in den Weg und hinderte ihn daran, das Arbeitszimmer einer anderen Richterin aufzusuchen. 

Berek warf dem Gerichtspräsidenten daraufhin vor, seine körperliche Unversehrtheit verletzt zu haben, und erstattete Strafanzeige. Hinter der Auseinandersetzung steht ein seit Monaten ungelöster Streit über das Verfahren zur Ernennung neuer Verfassungsrichter. Nach seiner Wahl im September hatte Berek die Präsidialkanzlei gebeten, einen Termin für die Vereidigung festzulegen. Eine Antwort blieb über Wochen aus. Die Regierungskoalition entschied sich deshalb, den Eid vor dem Parlamentspräsidenten abzunehmen, ohne auf die Mitwirkung des Staatsoberhaupts zu warten.

Präsident gegen Vereidigung 

Die Regierung beruft sich bei diesem Vorgehen auf ein Gutachten der Venedig-Kommission. Das Beratungsgremium des Europarates kam zu dem Ergebnis, dass ein vom Parlament gewählter Verfassungsrichter auch ohne „physische Anwesenheit“ des Präsidenten vereidigt werden kann, wenn das Staatsoberhaupt die Eidesabnahme verweigert oder verzögert. Nawrocki erkennt diese Auslegung nicht als verbindlich an. Er bezeichnete das Gutachten als „nicht verbindliche Meinung“ und erklärte, Berek sei „mit Sicherheit kein Richter des Verfassungsgerichts“. Am Mittwochmittag besuchte der Präsident dann demonstrativ Gerichtspräsident Swieczkowski. Am Abend wurde bekannt, dass Nawrocki eine geplante Reise nach Slowenien abgesagt hatte. Auch aus seiner Präsidialkanzlei kamen scharfe Vorwürfe. Deren Leiter Zbigniew Bogucki bezeichnete den Versuch, Berek ins Verfassungsgericht zu bringen, als „brutaler Druck“. PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski ging noch weiter und sprach von einem „Staatsstreich“. Die Regierung weist die Vorwürfe zurück und beruft sich auf das Recht des Parlaments, die Verfassungsrichter zu wählen.

Nein zur Ehe für alle

Dass Nawrockis Vetomacht konkrete Folgen für schwule und lesbische Menschen hat, zeigte sich bereits mehrfach in der Vergangenheit, zuletzt im Sommer 2026. Mitte Juli verweigerte der Präsident zwei Gesetzen seine Unterschrift, mit denen unverheiratete Paare erstmals ihre Beziehungen rechtlich hätten registrieren lassen können. Das Vorhaben galt ausdrücklich auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Die Regelung hätte zwei Erwachsenen ermöglicht, vor einem Notar eine Vereinbarung zu schließen und diese beim Standesamt registrieren zu lassen. Vorgesehen waren unter anderem Bestimmungen zu gemeinsamen Vermögensverhältnissen, Unterhaltspflichten, Wohnrechten, medizinischen Auskünften und Fragen der Bestattung. Eine vollständige Gleichstellung mit der Ehe war damit nicht verbunden. Dennoch wäre es die erste gesetzliche Möglichkeit gewesen, gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Polen offiziell anzuerkennen.

Nawrocki begründete sein Veto mit dem besonderen Schutz der Ehe in der polnischen Verfassung. Nach seiner Auffassung hätte die geplante Regelung eine eheähnliche Institution geschaffen. Die Regierung kritisierte die Entscheidung. Tusk bezeichnete das Vorhaben als das absolute Minimum, auf das sich die Koalition verständigt habe. Auch ein Versuch, das Veto im Parlament zu überstimmen, scheiterte im September. Bei der Abstimmung im Sejm stimmten 232 Abgeordnete für die Zurückweisung des Vetos, 199 dagegen. Erforderlich wären 259 Stimmen gewesen. Damit bleibt die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften bis heute aus. 

Blick auf die Verfassung

Der aktuelle Streit über die Besetzung des Verfassungsgerichts hat deshalb auch eine gesellschaftspolitische Dimension. Die polnische Verfassung stellt die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau unter besonderen staatlichen Schutz. Über die Frage, welche rechtlichen Regelungen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften damit vereinbar sind, bestehen unterschiedliche Auffassungen. Ein unabhängiges und handlungsfähiges Verfassungsgericht könnte bei künftigen gesetzlichen Reformen eine wichtige Rolle spielen. Seine Entscheidungen wären insbesondere dann relevant, wenn der Präsident oder andere berechtigte Stellen die Verfassungsmäßigkeit entsprechender Gesetze überprüfen lassen. Allerdings würde selbst eine veränderte Richtermehrheit nicht automatisch die gleichgeschlechtliche Ehe ermöglichen. Dafür wären weiterhin politische und gesetzgeberische Entscheidungen erforderlich. Der Konflikt betrifft somit zwei miteinander verbundene Fragen: Wer entscheidet künftig über die Auslegung der Verfassung, und welche Möglichkeiten bestehen für eine rechtliche Anerkennung homosexueller Partnerschaften?

Umgestaltung des Gerichts

Die Auseinandersetzung um das Gericht reicht bis in das Jahr 2015 zurück. Damals übernahm die rechtskonservative PiS die Regierung und begann mit einer umfassenden Umgestaltung des Justizsystems. Unter dem Begriff „Justizreform“ veränderte sie die Besetzung und Arbeitsweise mehrerer Gerichte. Besonders umstritten war die Ernennung von Verfassungsrichtern, die der damaligen Regierungspartei politisch nahestanden. Die Maßnahmen führten zu einem jahrelangen Konflikt mit europäischen Institutionen über die Unabhängigkeit der polnischen Justiz. Der Europäische Gerichtshof stellte 2025 fest, dass das polnische Verfassungsgericht gegen grundlegende Anforderungen des EU-Rechts verstoßen habe und nicht als unabhängiges Gericht anzusehen sei. Als Tusks Mitte-Links-Regierung die Amtsgeschäfte übernahm, erklärte sie die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Standards zu einem ihrer wichtigsten Ziele. Die Umsetzung erwies sich jedoch als schwierig. Mehrere Reformversuche scheiterten, während zahlreiche während der PiS-Regierungszeit ernannte Richter im Amt blieben.

Tusk will Mehrheit nutzen

Ein Jahr vor der nächsten Parlamentswahl versucht Tusk weiterhin, den Stillstand im Verfassungsgericht zu überwinden. Dabei kommt Berek eine wichtige Rolle zu. Der Jurist arbeitete bis vor Kurzem mit Tusk in der Regierung zusammen und soll nach den Vorstellungen des Ministerpräsidenten zur Neuordnung des Gerichts beitragen. „Wir stellen in Polen die Rechtsstaatlichkeit wieder her und werden keinen Schritt zurückweichen. (…) Wir werden die Rechts- und Verfassungsordnung mit allen Mitteln wieder aufbauen, die der Staat zur Verfügung hat“, erklärte der Ministerpräsident. Ob die rechnerische Mehrheit ausreicht, um die Führung des Verfassungsgerichts neu zu ordnen, ist offen.

Homosexuelle Paare warten 

Für schwule und lesbische Menschen in Polen bleibt die Entwicklung daher weiter besonders bedeutsam. Das gescheiterte Partnerschaftsgesetz hat gezeigt, dass selbst eine parlamentarisch beschlossene Reform am Veto des Präsidenten scheitern kann. Derweil entsteht eine paradoxe Situation, denn in Polen haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) inzwischen über 500 schwule und lesbische Paare ihre Ehe eintragen lassen, die im Ausland geschlossen worden war. Polen ist als Mitglied der EU dazu rechtlich verpflichtet. Während ausländisch geschlossene, gleichgeschlechtliche Paare damit anerkannt werden, bleibt diese Option Schwulen und Lesben im Land selbst bisher weiter verwehrt. Eine schnelle Lösung zeichnet sich mit Blick auf die aktuellen Streitigkeiten leider weiter nicht ab. Für homosexuelle Paare bedeutet der politische Stillstand, dass die angestrebte gesetzliche Absicherung ihrer Beziehungen weiterhin aussteht.

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