Trotz fehlender Eheöffnung können immer mehr gleichgeschlechtliche Paare in Polen ihre im Ausland geschlossenen Ehen jetzt offiziell registrieren lassen. Nach aktuellen Regierungsangaben wurden inzwischen 516 solcher Ehen erfasst. Noch Ende Juli waren es lediglich 184 gewesen.
Das Wichtigste im Überblick
- Nach Angaben von Digitalminister Krzysztof Gawkowski wurden in Polen inzwischen 516 gleichgeschlechtliche Ehen aus dem Ausland registriert.
- Konkret wurden 318 Männerpaare und 198 Frauenpaare anerkannt.
- Warschau verzeichnet mit 209 Registrierungen die meisten Fälle, gefolgt von Breslau mit 73 und Krakau mit 46.
- Der Europäische Gerichtshof verpflichtete die Mitgliedstaaten, rechtmäßig in anderen EU-Ländern geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen.
- Während Polens oberstes Verwaltungsgericht die Anerkennung bestätigte, erklärte das Verfassungsgericht die Entscheidung für verfassungswidrig.
- Eine Öffnung der Ehe ist weiterhin nicht in Sicht. Auch ein Gesetz zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften scheiterte bislang am Veto des Präsidenten.
Spitzenreiter Warschau
Die neuen Zahlen veröffentlichte jetzt Digitalminister Krzysztof Gawkowski. Demnach entfallen 318 Registrierungen auf Ehen zwischen Männern und 198 auf Ehen zwischen Frauen. Die Entwicklung zeigt, dass zunehmend Paare von einer europäischen Gerichtsentscheidung Gebrauch machen, obwohl gleichgeschlechtliche Paare in Polen selbst weiterhin nicht heiraten können. Grundlage für die Anerkennung ist ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH). Es verpflichtet die Mitgliedstaaten, bestimmte im EU-Ausland rechtmäßig geschlossene Ehen gleichgeschlechtlicher Paare anzuerkennen, auch wenn das nationale Recht keine Eheschließung für diese Paare vorsieht.
Die Eintragung ausländischer Ehen erfolgt über ein Verfahren, das als Transkription bezeichnet wird. Dabei übertragen polnische Standesämter die Angaben aus ausländischen Heiratsurkunden in die nationalen Register. Besonders häufig wurde diese Möglichkeit bislang in der Hauptstadt genutzt. In Warschau registrierten die Behörden 209 gleichgeschlechtliche Ehen. Auf Platz zwei folgt Breslau mit 73 Fällen, danach Krakau mit 46. Auch außerhalb der großen Städte wird das Verfahren angewandt. Nach den Regierungszahlen haben Standesämter in mehr als 50 weiteren Städten und Gemeinden mindestens eine entsprechende Registrierung vorgenommen.
EU-Urteil öffnet Ehe
Ausgangspunkt der rechtlichen Entwicklung war der Fall eines polnischen Männerpaares, das in Berlin geheiratet hatte. Die beiden wollten ihre Ehe anschließend auch in ihrem Heimatland anerkennen lassen. Der Rechtsstreit gelangte schließlich vor den Europäischen Gerichtshof. Dieser entschied zugunsten des Paares und stellte fest, dass EU-Mitgliedstaaten zur Anerkennung entsprechend geschlossener Ehen verpflichtet sind. Die Verpflichtung gilt auch für Staaten, die weder die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet noch eine eingetragene Partnerschaft eingeführt haben. Damit entstand für betroffene Paare in Polen eine Möglichkeit, ihre im EU-Ausland geschlossene Ehe offiziell erfassen zu lassen, ohne dass das polnische Parlament zuvor eine allgemeine Eheöffnung beschlossen hatte.
Gerichte und Veto
Die Umsetzung des europäischen Urteils ist innerhalb der polnischen Justiz indes noch immer umstritten. Das oberste Verwaltungsgericht Polens bestätigte die Verpflichtung zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen aus dem Ausland. Das polnische Verfassungsgericht kam dagegen zu einer anderen Bewertung und erklärte die Entscheidung des EuGH für unvereinbar mit der polnischen Verfassung. Die Regierung stellte sich nicht hinter diese Einschätzung des Verfassungsgerichts. Sie hält an der Anerkennung entsprechender Ehen fest und ermöglicht weiterhin deren Registrierung durch die Standesämter.
Unabhängig von der Anerkennung ausländischer Ehen bleibt die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare innerhalb Polens politisch umkämpft. Eine Öffnung der Ehe ist bislang ebenso wenig gelungen wie die Einführung einer gesetzlichen Partnerschaftsregelung. Zwar sprach sich eine Mehrheit des Parlaments für eine gesetzliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften aus. Der Staatspräsident verhinderte das Vorhaben jedoch mit seinem Veto – entgegen dem Willen der Mehrheit in der Bevölkerung, die sich mit 62 Prozent zuletzt für die Homo-Ehe ausgesprochen hatten. Um diese Entscheidung doch noch zu überstimmen, wäre eine ausreichende parlamentarische Mehrheit erforderlich, die derzeit nicht vorhanden ist. Damit bleibt die Situation für gleichgeschlechtliche Paare in Polen widersprüchlich.