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Libanon Homosexualität ist keine Straftat

js - 24.07.2018 - 07:00 Uhr
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Ein Gericht im Libanon urteilte, dass private homosexuelle Kontakte nicht unter Strafe gestellt werden dürfen. Die Entscheidung des Gerichts folgt der Vorinstanz, die neun Männer im vergangenen Jahr nicht verurteilte.

Der Artikel 534 im Libanon besagt zwar, dass bei „widernatürlichem“ Geschlechtsverkehr, neben einem Bußgeld auch eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr droht. Die vorsitzende Richterin Randa Khoury ist der Meinung, dass Artikel 534 veraltet ist und nicht die „gesellschaftliche Entwicklung“ widerspiegelt.

Karim Nammour kämpft als Aktivist für LGBT*-Rechte und sagt, dass die Entscheidung nun bedeutet, dass einvernehmlicher Sex nicht bestraft werden darf, es sei denn er findet in der Öffentlichkeit oder mit einem Minderjährigen statt. Das berichtet das Portal „pinknews.co.uk“.

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