Kommt in Italien eine Volksabstimmung über ein Gesetz, das Sexualerziehung und insbesondere LGBTIQ+-Themen an Schulen weitestgehend unterbindet? Die Gegner des sogenannten Valditara-Gesetzes haben jetzt einen wichtigen Etappenerfolg erzielt. Der Kassationsgerichtshof hat den Antrag auf eine Volksabstimmung zur Abschaffung des stark umstrittenen Gesetzes positiv geprüft. Damit ist das Referendum allerdings noch nicht endgültig zugelassen, zuvor muss noch der italienische Verfassungsgerichtshof über die Zulässigkeit der Abstimmungsfrage entscheiden. Die Organisatoren rechnen mit einer positiven Entscheidung.
Das Wichtigste im Überblick
- Erste juristische Hürde genommen: Der italienische Kassationsgerichtshof hat den Antrag auf ein Referendum gegen das Valditara-Gesetz positiv beschieden.
- Sexualbildung und LGBTIQ+ eingeschränkt: Das Gesetz verbietet entsprechende Angebote in Kindergärten und Grundschulen. In höheren Klassen ist die vorherige schriftliche Zustimmung der Eltern erforderlich.
- Abstimmung möglicherweise 2027: Die Initiatoren wollen die Volksabstimmung gemeinsam mit den Kommunalwahlen im Frühjahr durchführen.
- Zahlreiche Organisationen unterstützen die Initiative.
Aufhebung des Gesetzes
Fabrizio Marrazzo und Marina Zela, die zu den führenden Vertretern der Initiative gegen das Gesetz gehören, begrüßten den bisherigen Verlauf. „Man hat uns gesagt, dass es unmöglich sei. Wir haben die Unterschriften gesammelt, den Antrag eingereicht und eine positive Entscheidung des Kassationsgerichts erhalten“, erklärten sie. Zugleich dankten sie den Unterstützern: „Vielen Dank an alle Menschen, die an diesen Kampf geglaubt haben: Euer Engagement hat eine Möglichkeit Wirklichkeit werden lassen, die manche für undurchführbar hielten.“ Die erforderliche Zahl an Unterschriften für das Referendum wurde bereits erreicht. Ziel der Initiative ist die vollständige Aufhebung des Gesetzes.
Sexualbildung an Schulen
Das im Juni 2026 verabschiedete Gesetz regelt die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Bildungsangeboten, die sich mit Sexualität und auch LGBTIQ+ beschäftigen. In Kindergärten und Grundschulen sind entsprechende Veranstaltungen vollständig untersagt. Für weiterführende Schulen gelten besondere Zustimmungspflichten. Dort müssen die Bildungseinrichtungen mindestens sieben Tage vor einer entsprechenden Veranstaltung eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern einholen. Gleichzeitig sind die Lernziele, Unterrichtsinhalte und vorgesehenen Materialien offenzulegen. Ohne diese Zustimmung dürfen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nicht teilnehmen. Politisch wurde die Regelung insbesondere vom rechten Flügel der Lega vorangetrieben.
Referendum bei Kommunalwahl
Nach dem Erfolg vor dem Kassationsgericht richtet sich der Blick der Initiatoren auf den möglichen Abstimmungstermin. Das Komitee fordert die Regierung auf, das Referendum im Falle seiner Zulassung bereits mit dem ersten regulären Wahlgang der Kommunalwahlen im Frühjahr 2027 zusammenzulegen. Wenn das italienische Parlament vorzeitig aufgelöst und Neuwahlen angesetzt werden würden, wäre auch 2028 eine Abstimmung denkbar. Neben politischen und organisatorischen Gründen führen die Initiatoren finanzielle Einsparungen für eine Zusammenlegung der Abstimmungen an. Nach einer Modellrechnung des Komitees könnten bei einem gemeinsamen Wahltermin rund 40 Millionen Euro eingespart werden.
Wahlbeteiligung bleibt Hürde
Ein gemeinsamer Abstimmungstermin könnte nach Ansicht des Komitees auch die Beteiligung der Bevölkerung erhöhen. Marrazzo verweist dabei auf Wahlberechtigte, die außerhalb ihres Wohnorts arbeiten. Besonders in Großstädten wie Rom, Mailand oder Neapel könnten bei Kommunalwahlen zusätzliche Stichwahlen notwendig werden. Ohne eine Zusammenlegung müssten manche Menschen möglicherweise dreimal an ihren offiziellen Wohnort zurückreisen: für den ersten Wahlgang, eine mögliche Stichwahl und das Referendum. Dies verursache viel Zeitaufwand und Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit mit beruflichen Verpflichtungen. Ein gemeinsamer Wahltag könne deshalb nicht nur öffentliche Ausgaben reduzieren, sondern auch die Ausübung des Wahlrechts erleichtern. Von besonderer Bedeutung ist dabei das sogenannte Quorum. Bei einem aufhebenden Referendum in Italien muss sich grundsätzlich mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten beteiligen, damit die Abstimmung gültig ist – ansonsten bleibt das Verbots-Gesetz unabhängig vom Ergebnis der Wahl erhalten.
Breites Bündnis gegen Gesetz
Nach Abschluss der Unterschriftensammlung bereitet das Komitee nun die nächste Phase seiner Kampagne vor. Geplant sind Informationsveranstaltungen zur Abstimmungsfrage, öffentliche Gespräche und die stärkere Einbindung regionaler Initiativen. Mit dabei sind auch zahlreiche queere Vereine, die in dem Gesetz vor allem auch einen Angriff auf die Community sehen und mehrfach in der Vergangenheit bereits betont haben, wie schädlich es ist, Schülerinnen und Schüler nicht auch über Homosexualität und queeres Leben aufzuklären. Die Organisatoren hoffen auf ein breites gesellschaftliches Bündnis. Hunderte Vereinigungen und Organisationen haben sich dabei bereits jetzt der Initiative angeschlossen. Bis zur endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bleibt offen, ob und wann die Italiener über die Abschaffung des Verbots-Gesetzes abstimmen können.