Direkt zum Inhalt
Keine Diskriminierung von LGBTI*-Eltern
Rubrik

Gerichtsurteil in UK Keine Diskriminierung von LGBTI*-Eltern

co - 09.07.2020 - 11:35 Uhr

Adoptionsagenturen in Großbritannien dürfen gleichgeschlechtliche Paare nicht diskriminieren – wohl aber Eltern mit abweichender Religion. Das entschied jetzt ein Gerichtsurteil.

2019 setzte die Regierungsagentur Ofsted die Bewertung von Adoptionsagentur Cornerstone während einer Inspektion von „gut“ auf „verbesserungswürdig“, weil diese diskriminiert: Antragsteller forderte man dort stets dazu auf, „homosexuelles Verhalten zu unterlassen“.

Cornerstone verklagte die Regierungsagentur: Man „missbrauche“ die Regulierungsfunktion und sei religiösen Überzeugungen gegenüber nicht neutral. Diese Woche entschied Richter Julian Knowles, dass Cornerstone Bewerber nur aufgrund ihrer Religion ablehnen darf. Er erklärte dazu: „Das Gesetz verlangt von Cornerstone, schwule Männer und lesbische Frauen als potenzielle Pflegeeltern zu akzeptieren.“ Man dürfe sich aber auf ausschließlich evangelische Bewerber beschränken.

Cornerstone-Vorsitzende Sheila Bamber war laut BBC „traurig“ über das Urteil, das ihren „auf der Bibel basierenden“ Glauben an die christliche Ehe nicht anerkenne. Man müsse jetzt erst einmal „im Gebet“ erkunden, ob und wie man die Arbeit fortsetzen wolle.

Auch Interessant

Trauriger US-Rekord

Verbot von 4.000 LGBTI*-Buchtiteln

4.000 LGBTI*-Bücher sind aktuell an Schulen in den USA verboten! Der US-Autorenverband spricht von einer „beispiellosen Welle der Zensur“.
Trauerspiel in Sachsen-Anhalt

Dunkler Fleck bei Hasskriminalität?

Die Anzeichen mehren sich, dass es beim Justizministerium in Sachsen-Anhalt wenig Engagement im Einsatz gegen LGBTI*-feindliche Gewalt gibt.
Gloria von Thurn und Taxis

Neue Theorien der Fürstin zu LGBTI*

Gloria von Thurn und Taxis erklärt der LGBTI*-Community einmal mehr die Welt. Dieses Mal geht es um das Selbstbestimmungsgesetz.