Fast 14 Jahre nach der gewaltsamen Beendigung einer Demonstration für LGBTIQ+-Rechte in der Ukraine hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den betroffenen Aktivisten jetzt teilweise recht gegeben. Die Richter stellten fest, dass die ukrainischen Behörden bei einem Polizeieinsatz im Dezember 2012 gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hatten. Drei Beschwerdeführer erhalten nun finanzielle Entschädigungen.
Das Wichtigste im Überblick
- Urteil nach 14 Jahren: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat festgestellt, dass die Ukraine bei der Auflösung einer LGBTIQ+-Demonstration im Dezember 2012 gegen Menschenrechte verstoßen hat.
- Entschädigung für drei Aktivisten: Olena Shevchenko erhält 3.000 Euro, Bohdan Karpus und Tymur Lysenko jeweils 5.000 Euro. Zwei weitere Beschwerdeführer gehen aus verfahrensrechtlichen Gründen leer aus.
- Protest gegen diskriminierendes Gesetz: Die Demonstration richtete sich gegen ein geplantes Verbot sogenannter „LGBTIQ+-Propaganda“. Das Gesetz wurde später nicht verabschiedet.
- Neue Menschenrechtsstrategie: Präsident Wolodymyr Selenskyj hat im Oktober eine Strategie unterzeichnet, die LGBTIQ+-Menschen erstmals ausdrücklich als besonders gefährdete Bevölkerungsgruppe anerkennt.
Aktivisten erhalten Entschädigung
Das Urteil betrifft eine Protestveranstaltung gegen einen damaligen Gesetzentwurf, der sogenannte „LGBTIQ+-Propaganda“ in der Ukraine verbieten sollte. Die Polizei hatte die Kundgebung aufgelöst und mehrere Teilnehmer auf eine Polizeiwache gebracht, obwohl zuvor Demonstranten von Angreifern mit Reizspray attackiert worden waren. Der Gerichtshof stellte Verstöße gegen Artikel 5 und Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention fest. Diese schützen das Recht auf Freiheit und Sicherheit sowie die Versammlungsfreiheit. In dem Verfahren „Shevchenko und andere gegen die Ukraine“ befasste sich der EGMR mit den Beschwerden von fünf Menschen, die an der Demonstration teilgenommen hatten.
Bei drei von ihnen erkannte das Gericht eine Verletzung ihrer Rechte an. Die Aktivistin Olena Shevchenko erhält eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro für die rechtswidrige Beendigung der Protestveranstaltung. Bohdan Karpus und Tymur Lysenko wurden jeweils 5.000 Euro zugesprochen. Beide waren nach der Auflösung der Demonstration zusätzlich von der Polizei unrechtmäßig festgehalten worden. Die beiden weiteren Beschwerdeführer, Y.K. und Sergiy Anatoliyovych Movchan, erhalten dagegen keine Entschädigung. Ihnen wurde aus verfahrensrechtlichen Gründen der Status als „Opfer“ im Sinne der Menschenrechtskonvention nicht zuerkannt. Ursprünglich hatten alle fünf Beschwerdeführer jeweils 20.000 Euro als Ausgleich für immaterielle Schäden verlangt. Die ukrainischen Behörden müssen die zugesprochenen Entschädigungen innerhalb von drei Monaten auszahlen.
Geplantes Verbot von LGBTIQ+
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Ereignisse von Anfang Dezember 2012. Damals hatten sich ukrainische LGBTIQ+-Aktivisten auf dem Schewtschenko-Boulevard versammelt, um gegen einen umstrittenen Gesetzentwurf zu protestieren. Die Gesetzesvorlage sah ein Verbot sogenannter „LGBTIQ+-Propaganda“ vor. Das ukrainische Parlament hatte den Entwurf bereits einen Monat zuvor in erster Lesung angenommen. Ursprünglich war die Kundgebung auf dem Unabhängigkeitsplatz sowie entlang der Chreschtschatyk-Straße geplant gewesen. Die Behörden untersagten die Veranstaltung jedoch am Tag vor dem vorgesehenen Termin. Daraufhin versammelten sich die Aktivisten auf dem Schewtschenko-Boulevard. Nach Angaben des Nachrichtenportals „Parni+“ umstellten Polizeikräfte die Demonstranten und beendeten die Kundgebung damit faktisch. Während des Einsatzes gelang es zwei Provokateuren, die Polizeiabsperrung zu überwinden. Sie griffen Teilnehmer der Demonstration mit Reizspray an. Anstatt die Angreifer festzunehmen, brachte die Polizei jedoch fünf Demonstranten auf eine Polizeiwache.
Rechtswidriges Vorgehen
Nach dem Vorfall gingen die fünf Betroffenen juristisch gegen die Polizei vor. Olena Shevchenko, Bohdan Karpus und Tymur Lysenko erreichten vor ukrainischen Gerichten schließlich eine Entscheidung, wonach das Vorgehen der Polizeibeamten rechtswidrig gewesen war. Eine finanzielle Entschädigung wurde ihnen jedoch von den nationalen Gerichten verweigert. Deshalb wandten sich die Aktivisten an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Mit der nun ergangenen Entscheidung stellte das Straßburger Gericht nicht nur die Verletzung der geschützten Rechte fest, sondern sprach drei Betroffenen auch einen finanziellen Ausgleich zu. Das Urteil unterstreicht die Verpflichtung staatlicher Behörden, die Versammlungsfreiheit zu achten und Menschen vor ungerechtfertigten Eingriffen in ihre persönliche Freiheit zu schützen.
Neue Strategie verabschiedet
Der Gesetzentwurf, gegen den die Aktivisten im Dezember 2012 protestiert hatten, trat in der Ukraine letztlich nicht in Kraft. Nach einem Regierungswechsel befasste sich das neu zusammengesetzte Parlament nicht mehr mit der Vorlage. Das Vorhaben wurde schließlich eingestellt. Im Oktober 2026 unterzeichnete der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj eine neue Nationale Menschenrechtsstrategie. Die neue Strategie ersetzt die bisherige Fassung vom März 2021. Während LGBTIQ+-Menschen in der vorherigen Strategie nicht ausdrücklich erwähnt wurden, zählt das neue Dokument sie erstmals zu den Bevölkerungsgruppen, die einem besonders hohen Risiko von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Damit erkennt die ukrainische Regierung die besondere Schutzbedürftigkeit von LGBTIQ+-Personen erstmals ausdrücklich in ihrer nationalen Menschenrechtsstrategie an. Zu den erklärten Zielen gehören die Bekämpfung von Diskriminierung, Hassrede und Straftaten, die aus Intoleranz begangen werden. Darüber hinaus wird die Achtung der Rechte von LGBTIQ+-Menschen als eigenständiges Anliegen genannt. Die ukrainische Regierung hat sechs Monate Zeit, um einen entsprechenden Aktionsplan für die Jahre 2027 bis 2029 zu verabschieden.