Besserer Jugendschutz Lachgas und K.o.-Tropfen ab April verboten
In Deutschland tritt ab dem 12. April ein landesweites Verbot von Lachgas als Partydroge in Kraft. Das entsprechende Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) war zuvor vom Bundesrat gebilligt worden und wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ziel der Regelung ist es, insbesondere Jugendliche vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Gleichzeitig werden auch die Vorschriften für sogenannte K.o.-Tropfen deutlich verschärft.
Gewerbliche Nutzung bleibt erlaubt
Das Gesetz untersagt Minderjährigen den Erwerb und Besitz von Lachgas. Der Online-Handel sowie der Verkauf über Automaten werden generell verboten. Die Gesetzesänderung soll insbesondere junge queere Menschen in der Partyszene schützen. Prävention und Aufklärung bei Clubs und Community-Events sollen das gesetzliche Verbot begleiten.
Volljährige dürfen künftig höchstens zehn Kartuschen mit je 8,4 Gramm pro Kauf erwerben. Ausgenommen von den Verboten sind Kartuschen für den privaten Gebrauch, etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne, sowie Fertigsprühsahne. Auch der gewerbliche, industrielle und wissenschaftliche Einsatz bleibt erlaubt.
Ministerin betont Gefahren
Gesundheitsministerin Warken erklärte dazu: „Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürfen nicht länger missbraucht werden! Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit: Gefrierverletzungen oder Bewusstlosigkeit – bis hin zu bleibenden neurologischen Schäden – können die Folge sein.“ Und weiter: „Darüber hinaus erhöhen wir den Schutz unschuldiger Personen vor traumatischen sexuellen Übergriffen und anderen Straftaten, indem wir den Handel und Vertrieb von K.O.-Tropfen drastisch einschränken. Das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Gesundheit sowie zur Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung und der öffentlichen Ordnung.“
Zudem betonte der schwule Sucht- und Drogenbeauftragter Prof. Hendrik Streeck: „K.O.-Tropfen sind nicht harmlos, sondern ein Mittel gezielter chemischer Gewalt. GBL und BDO können Menschen binnen Minuten willenlos, bewusstlos und erinnerungslos machen. Als Arzt weiß ich, welche körperlichen und seelischen Schäden solche Substanzen hinterlassen. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir endlich klare Grenzen und besseren Schutz – für alle, die feiern wollen, ohne Angst haben zu müssen.“ Mit der neuen Regelung folgt Deutschland dem europäischen Trend: In Großbritannien, den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Dänemark gelten bereits vergleichbare Beschränkungen, nachdem die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen zuvor einen deutlichen Anstieg des Konsums festgestellt hatte.
Nutzung in der Community
Explizit werden dabei die Stoffe Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) genannt, die immer wieder zur Begehung von Vergewaltigungs- und Raubdelikten verwendet werden, auch innerhalb der queeren Community. Der berühmteste Fall ist die Mordserie an drei schwulen Männern in Berlin 2012.
Die Problematik betrifft insbesondere queere und homosexuelle Menschen: In der Berliner Partyszene gaben 30 Prozent von 877 Befragten an, in den letzten zwölf Monaten GHB oder GBL konsumiert zu haben, so eine Studie des Berliner Senats; besonders beliebt sind sie bei schwulen und technoaffinen Partygängern. Täter nutzen die Wirkung der Substanzen zudem für Übergriffe oder Raubdelikte. Die Substanzen sind nur begrenzt nachweisbar – GHB im Blut etwa sechs bis acht Stunden, im Urin zehn bis 18 Stunden.