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Deutsche Bischofskonferenz passt Arbeitsrecht für LGBTI* an
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Arbeit für die Kirche Deutsche Bischofskonferenz passt Arbeitsrecht für LGBTI* an

co - 08.03.2022 - 14:00 Uhr
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Im Januar outeten sich mehr als 100 Mitarbeitende der Kirche in der ARD-Dokumentation „Wie Gott uns schuf“ und der Aktion #OutInChurch als Teil der LGBTI*-Community (SCHWULISSIMO berichtete). Jetzt folgen erste Konsequenzen.

So geht es nicht weiter

Bei der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im bayrischen Wallfahrtsort Vierzehnheiligen sagte Vorsitzender Georg Bätzing bei der eröffnenden Pressekonferenz: „Hier braucht es Bewegung, hier ist Druck entstanden.“ In der Vollversammlung will er eine Unterschriftensammlung der Aktion entgegennehmen. Diese – zusammen mit den weiterhin steigenden Austrittszahlen – sei ein wichtiges Signal für die katholische Kirche: „Ich glaube, die Resistenz der Kirche gegenüber Veränderungen hat nicht mehr länger Halt.“

Neue Grundordnung

Bätzing versprach deutliche Veränderungen im Arbeitsrecht der Kirche, damit LGBTI*-Mitarbeitende und -Freiwillige nicht mehr diskriminiert werden – denn aktuell können LGBTI*-Arbeitnehmende laut der Grundordnung noch ohne Weiteres gekündigt werden. Die zehn Artikel umfassende Grundordnung ist die Basis des kirchlichen Arbeitsrechts, das laut Bild für etwa 750.000 Arbeitnehmende in Kirche und Caritas gilt. Im Mai sollen Beratungen für eine Neuauflage der Grundordnung stattfinden – und zumindest Bätzing geht „fest davon aus“, dass noch im Juni der erste Entwurf gelesen werde. Während dessen gab beispielsweise das Bistum Trier bereits letzte Woche bekannt, dass Mitarbeitende in gleichgeschlechtlichen Ehen (und Wiederverheiratete) keine Kündigung mehr fürchten müssen.

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