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Alaska Airlines unter Druck

Alaska Airlines unter Druck Gericht stärkt Klage von Anti-LGBTIQ+-Mitarbeiterinnen

ms - 06.07.2026 - 13:30 Uhr
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Ein US-Berufungsgericht hat zwei ehemaligen Mitarbeiterinnen von Alaska Airlines erlaubt, ihre Klage wegen mutmaßlicher religiöser Diskriminierung weiterzuverfolgen. Die Entscheidung hebt ein Urteil einer Vorinstanz auf, die die Klage zuvor abgewiesen hatte. Hintergrund ist ein Streit um LGBTIQ+-Rechte. 

Das Wichtigste im Überblick

  • US-Berufungsgericht hebt Abweisung einer Klage gegen Alaska Airlines auf
  • Zwei ehemalige Flugbegleiterinnen berufen sich auf religiöse Diskriminierung
  • Kündigungen folgten auf kritische Beiträge zu LGBTIQ+-Rechten
  • Alaska Airlines verweist auf Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien
  • Mehrheit der Richter sieht ausreichende Hinweise für ein Gerichtsverfahren vor einer Jury

Christliche Überzeugungen

Die beiden ehemaligen Flugbegleiterinnen machen geltend, sie seien wegen ihrer christlichen Überzeugungen entlassen worden. Vertreten werden sie von der konservativen Organisation First Liberty Institute, die sich auf Verfahren zur Religionsfreiheit spezialisiert hat. Nach der Entscheidung erklärte die leitende Juristin der Organisation, Stephanie Taub: „Sie durften nicht entlassen werden, weil Ihr Arbeitgeber Ihre religiösen Überzeugungen nicht mag.“ Alaska Airlines weist den Vorwurf zurück und betont, religiöse Ansichten hätten bei den Kündigungen keine Rolle gespielt.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Beiträge der beiden Frauen im unternehmensinternen Intranet. Diese veröffentlichten sie, nachdem die Fluggesellschaft ihre Unterstützung für den sogenannten Equality Act im US-Kongress bekannt gegeben hatte. Das Gesetz soll den bundesweiten Diskriminierungsschutz auf die Merkmale sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität ausweiten. Eine der Klägerinnen, Lacey Smith, schrieb daraufhin: „Glauben Sie als Unternehmen, dass es möglich ist, Moral zu regulieren?“ Die zweite Klägerin, Marli Brown, erklärte in einem weiteren Beitrag, der Equality Act werde die Rechte von Frauen einschränken, Sexualstraftäter begünstigen sowie „die Kirche gefährden“ und „die Unterdrückung der Religionsfreiheit fördern“.

Streit um LGBTIQ+-Werte 

Das Unternehmen löschte beide Beiträge und bekräftigte seine Unterstützung für die Rechte von LGBTIQ+-Menschen. In einer Stellungnahme erklärte Alaska Airlines: „Wir erwarten außerdem, dass unsere Beschäftigten dieselben Werte leben.“ Nach einer internen Untersuchung wurden beide Frauen wegen Verstößen gegen die Richtlinien des Unternehmens zu Diskriminierung und Belästigung entlassen. Daraufhin reichten sie im Jahr 2022 Klage gegen Alaska Airlines sowie gegen die Gewerkschaft der Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter ein.

Die zuständige Bundesrichterin Barbara Rothstein hatte die Klage zunächst abgewiesen. Nach ihrer Auffassung seien die veröffentlichten Beiträge nicht religiöser Natur gewesen. Deshalb liege keine Diskriminierung aufgrund der Religion vor. Das Berufungsgericht des 9. US-Berufungsbezirks kam nun mehrheitlich zu einer anderen Einschätzung. Richter Daniel Bress schrieb: „Es spielte keine Rolle, ob Brown ihren Beitrag mit Kapitel und Vers aus einem maßgeblichen religiösen Text untermauern konnte.“ Weiter heißt es: „Auch wird der religiöse Charakter von Browns Beitrag nicht dadurch entkräftet, dass mehr als eine Religion dieselben grundlegenden Ansichten vertreten könnte oder dass die geäußerten Überzeugungen auch als nichtreligiöse menschliche Werte angesehen werden könnten.“

Definitionsfrage kommt vor Jury

Nach Auffassung der Richter sprechen zudem interne E-Mails des Unternehmens dafür, dass religiöse Überzeugungen bei der Entscheidung über die Kündigungen eine Rolle gespielt haben könnten. In den Unterlagen sei unter anderem darüber diskutiert worden, dass „Beschäftigte tatsächlich nicht das Recht haben zu glauben, LGBTIQ+-Rechte seien ‚unmoralisch‘“. Außerdem habe sich die Unternehmenspolitik erst verändert, nachdem der Vorstandsvorsitzende Bedenken hinsichtlich einer Zensur „konservativer christlicher Ansichten“ geäußert habe.

 Mit der Entscheidung stellt das Berufungsgericht fest, dass aus seiner Sicht genügend Anhaltspunkte vorliegen, damit nun eine Jury darüber entscheiden kann, ob Alaska Airlines gegen geltendes Recht verstoßen hat. Eine der drei Richterinnen widersprach der Entscheidung teilweise. Richterin Morgan Christen sprach sich dagegen aus, den Diskriminierungsvorwurf von Lacey Smith wieder zuzulassen. Zur Begründung schrieb sie: „Alaska hätte hellseherische Fähigkeiten besitzen müssen, um zu wissen, dass Smith die Aussage, die sie auf der unternehmensinternen Website veröffentlichte, als Ausdruck ihres Glaubens verstand.“

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