Die Gefahren von Alkohol oder sogenanntem Restalkohol am Steuer werden nach wie vor unterschätzt. Vor allem wer glaubt, bis Mitternacht trinken zu können, und sich am nächsten Morgen wieder ans Steuer setzen zu können, liegt komplett falsch. Rechnet man im Durchschnitt mit dem Abbau von 0,1 Promille/Stunde, so würde man am Morgen um 10 Uhr immer noch bei 0,5 Promille liegen, hätte man um Mitternacht 1,5 Promille gehabt. Auch wenn man sich eigentlich fahrtüchtig fühlt: Wird man mit 0,5 erwischt, so muss man mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen, auch wenn man u.U. nicht auffällig gefahren ist. Auch für Fahrradfahrer gibt es eine Grenze zur Fahruntüchtigkeit: Wer mit 1,6 Promille noch aufs Rad steigt und damit erwischt wird, hat eine Straftat begangen.
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