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Ehe für alle // © Orbon Alija

Die „Ehe für alle“ Die „Ehe für alle“ – Was bedeutet das nun?

id - 28.01.2019 - 07:00 Uhr

Sie liebt sie und er liebt ihn – wenn man seinen Traummann bzw. Traumfrau gefunden hat, soll dieses irgendwann natürlich auch auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden. Seit 2017 sieht es das Gesetzt in Deutschland endlich genauso. Das bedeutet, die bis dahin mögliche „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ gehört der Vergangenheit an. Zumindest kann diese nun nicht mehr eingegangen werden, es gibt eben nur noch die Ehe.

Zwar wird noch immer oft von der „Homo-Ehe“ gesprochen, doch im Prinzip ist es einfach nur eine Ehe zwischen zwei sich liebenden Menschen. Punkt. Doch was bedeutet dieses beispielsweise für bereits geschlossene „eingetragene Lebenspartnerschaften“? Diese bleiben natürlich bestehen. Allerdings werden diese nicht automatisch in eine „richtige“ Ehe umgewandelt. Hier müssen die betroffenen Paare selbst tätig werden. Um sie in eine Ehe umzuwandeln, müssen die Lebenspartner, nach Anmeldung beim zuständigen Standesamt, persönlich und gemeinsam am Standesamt erklären, dass sie miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen wollen. Welche Unterlagen werden hierfür benötigt?

Für die „Umwandlung“ benötigt ihr folgende Dokumente

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde: beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch.
  • Wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde: aktuelle Geburtsurkunde.
  • Bei Umwandlung der Lebenspartnerschaft beim Standesamt der Nebenwohnung: Bescheinigung der Meldebehörde der Nebenwohnung (sollte nicht älter als 14 Tage sein)


Vom rechtlichen Aspekt ändert sich mit solch einer Umwandlung im Prinzip nichts, da im Laufe der vergangenen Jahre diverse Unterschiede bereits an Regelungen der Ehe angepasst wurden. Doch eine Neuheit gibt es: Wie heterosexuelle Pärchen auch werdet ihr das Recht darauf haben, gemeinsam ein Kind zu adoptieren. Dieses war in dieser Form bisher nicht möglich.

Und auch beim Ehenamen gibt es etwas zu beachten: Haben die Lebenspartner bisher noch keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, können sie im Rahmen der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen.
Und was ist zu beachten, wenn man jetzt direkt mit der Ehe ins Liebesglück startet? Sie ist der wichtigste und unverzichtbare Teil der Eheschließung, denn nur durch sie seid ihr laut Gesetz verheiratet. Dabei steht es euch völlig frei, wie ihr dieses Ereignis ausrichten wollt. Ihr könnt sie eher traditionell oder auch ganz persönlich ausrichten. Das hängt auch davon ab, ob ihr danach noch eine weitere – entweder persönliche oder auch kirchliche – Zeremonie plant. Eine persönliche Hochzeit könnt ihr ganz nach eurem Geschmack gestalten – ganz gleich ob im kleinen Kreise oder als Riesensause. Hier ist alles eurem eigenen Geschmack überlassen.

Für die standesamtliche Eheschließung benötigt ihr die folgenden Unterlagen.

  • Eine beglaubigte Abschrift des Geburtenbuches
  • Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Sofern einer oder beide Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird ein Nachweis der Staatsangehörigkeit benötigt


Ansonsten gilt das gleiche wie bei einer Ehe zwischen Mann und Frau: Voraussetzung für die Eheschließung ist, dass keiner der Partner in einer noch bestehenden Ehe ist, die Partner nicht Verwandte gerader Linie, voll- oder halbbürtige Geschwister sind und sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Bei einer geplanten kirchlichen Trauung gibt es aber noch immer einige Hindernisse. Altkatholische und evangelische Kirchen sind da mittlerweile offener und bieten oftmals zumindest eine Segnung an. Die meisten streng katholisch geprägten Kirchen lehnen aber auch heute noch eine Ehe bzw. die Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren prinzipiell ab. Solltet ihr dennoch eine kirchliche Trauung bzw. Segnung planen, setzt euch am besten mit der jeweils zuständigen Kirchengemeinde in Verbindung, um die Möglichkeiten auszuloten.

Natürlich ist auch die Ehe nicht ganz umsonst zu bekommen. Hier ist je nach Bundesland mit unterschiedlich hohen Kosten zu rechnen. Allerdings halten diesen sich noch relativ im Rahmen.

Wenn ihr euch nicht im Standesamt eures Wohnsitzes trauen lassen möchtet, kommen unterschiedliche Kosten hinzu. Habt ihr eine deutsche Staatbürgerschaft kostet die Anmeldung beim Standesamt 40 Euro, für nicht deutsche Staatsbürger kann es 50 Euro oder teurer werden. Die Heiratsurkunde an sich kostet 10 Euro und die Anfertigung eines Stammbuches liegt zwischen 15 und 40 Euro. Weitere 70-200 Euro müsst ihr einplanen, wenn ihr an einem Samstag heiraten möchtet. Am Ende sollte man für eine standesamtliche Trauung also mit reinen Verwaltungskosten zwischen 100 – 300 Euro rechnen.

Bei einer Umwandlung fallen in den meisten Bundesländern keine Extragebühren außer die für die neuen Dokumente an.

Aber nur der Verwaltungskram macht ja noch keine unvergessliche Trauung aus, oder? Daher sollte man vielleicht noch den einen oder anderen unseres Tipps beherzigen.

Bei Männern sind Anzüge im Prinzip eher einfach zu finden – wenn man(n) nicht einen sehr ausgefallenen Geschmack oder Stil hat. Wenn nun aber zwei Frauen in Kleidern heiraten wollen, wird dieses schon eine kleine Herausforderung. Hier sollten am besten die Familien und Freunde mit einbezogen werden, um Kleider zu finden, die mit dem jeweils anderen Kleid harmonieren. Oder vielleicht wollt ihr auch bewusst mit verschiedenen Stilen spielen? Alles ist möglich, doch das Wichtigste dabei ist, dass sich beide am Ende damit wohlfühlen.

Leider haben manche Menschen immer noch Vorurteile gegen schwule und lesbische Paare, deswegen klärt mit euren gewählten Anbietern von verschiedenen Dienstleistungen schon im Vorfeld, ob sie ein Problem damit haben, damit später keine Ärgernisse entstehen. Oder ihr greift gleich auf solche aus der eigenen Community zurück. Zumindest in Großstädten sollte dieses kein Problem darstellen.

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