NDR-Rundfunkrat Bürgerschaft darf Vielfaltssicherung nicht auf die lange Bank schieben
Die Fraktionen der Hamburger Bürgerschaft werden sich am 16. Juni mit den Zusatzanträgen zum Thema Vielfalt im NDR-Rundfunkrat auseinandersetzen. In der aktuellen Neufassung des Staatsvertrages zum Norddeutschen Rundfunk hatten die Landesregierungen der Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen die Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrates ausgeklammert. Damit wurde die Chance versäumt, das Gremium am Gebot der Vielfaltssicherung auszurichten. Das letzte Mal wurde der Staatsvertrag vor 16 Jahren angepasst.
Dazu erklärt Wolfgang Preussner aus dem Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) Hamburg: „Der LSVD Hamburg freut sich, dass die Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen mit ihren Zusatzanträgen das Thema Vielfalt im Rundfunkrat des NDR auf die Agenda der Bürgerschaft gesetzt haben. Solange jedoch keiner der Anträge ein konkretes Jahr zur Reform der Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrates nennt, bleiben diese Anträge bloße Lippenbekenntnisse. Das Thema Vielfalt darf jetzt nicht wieder für 16 Jahre auf die lange Bank geschickt werden. Die Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrates muss noch in dieser Legislaturperiode bis 2025 an unsere gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden.“
Er fügt hinzu: „Vor sechs Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln soll. Diese Entscheidung wurde von den verantwortlichen Landesregierungen ignoriert.“.