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Rechte für Regenbogenfamilien
Rubrik

Rechte für Regenbogenfamilien Wann verbessert Deutschland die Gesetze für homosexuelle Familien?

ms - 15.12.2022 - 13:00 Uhr

Es ist eines der vier großen Aspekte, die die Ampel-Koalition vor beinahe einem Jahr als Vorhaben für LGBTI*-Menschen angekündigt hat: Die Verbesserung der Lebensrealität für homosexuelle Paare mit Kindern. Oftmals dauert das Adoptionsverfahren des nicht biologischen Elternteils in einer Regenbogenfamilie bis heute mehrere Jahre und verschlingt viel Geld, viele schwule und lesbische Paare haben damit in den letzten Jahren ihre Erfahrungen gemacht. Zuletzt hatte vor kurzem bei der Vorstellung des Nationalen Aktionsplans der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, abermals bekräftigt, diese rechtlichen Hürden abschaffen beziehungsweise vereinfachen zu wollen. 2023 soll es losgehen, wann realistisch aber tatsächlich mit einer Gesetzesänderung zu rechnen ist, blieb weiterhin offen.

Schweiz geht voran

Nun scheint die Schweiz an Deutschland vorbei mit großen Schritten voranzugehen. Nach dem Nationalrat hat jetzt in dieser Woche auch der Ständerat für eine Verbesserung und maßgebliche Erleichterung der sogenannten Stiefkindadoption bei Regenbogenfamilien gestimmt. Erklärtes Ziel ist es, nach der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe in diesem Jahr in der Schweiz homosexuelle Paare nun auch in allen anderen Punkten heterosexuellen Menschen gleichzustellen. Außerdem betonten die Parlamentarier, dass damit auch dem Wohl des Kindes Rechnung getragen werden solle.

Vorbehalte noch immer vorhanden

Noch immer gibt es Vorbehalte und Ablehnung aus der Gesellschaft gegenüber homosexuellen Paaren mit Kindern, wie zuletzt eine Studie der Landeshauptstadt München für ganz Deutschland im März dieses Jahres bestätigte – eine Situation, die sich also tatsächlich auch negativ auf die Kinder auswirken kann. In der Schweiz soll das Verfahren nun maßgeblich vereinfacht werden und auch bisherige Wartefristen von mindestens einem Jahr nach der Geburt, bevor überhaupt ein Adoptionsverfahren gestartet werden kann, werden wegfallen.

Dabei betonte die Rechtskommission des Nationalrats auch, dass gerade dieser Zustand eine massive Benachteiligung gegenüber Kindern von heterosexuellen Paaren darstellen würde, denn faktisch bedeute dies bisher eine mehrjährige Rechtsunsicherheit für Kinder in Regenbogenfamilien, beispielsweise im extremen Fall auch dann, wenn eines der Elternteile stirbt. Mit der final erfolgten Abstimmung beider Kammern soll sich dies nun in der Schweiz ändern. Bleibt nur die Frage offen, wann auch Deutschland endlich die Situation der mindestens rund 12.000 gleichgeschlechtlichen Paare mit Kindern verbessern wird.

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