Keine Leihmütter in Deutschland Leibliche Kinder für homosexuelle Männer in Deutschland kaum möglich
Mittlerweile gibt es in Deutschland die Ehe für alle. Schwule haben das Recht auf die Adoption von Kindern, doch die Leihmutter bleibt ihnen verwehrt. Warum ist das so? Lesbische Paare können durch eine Samenspende selbst ein Kind zeugen und austragen. In unserem Land darf kein Geschlecht benachteiligt werden. Sollten homosexuelle Männer dann nicht die Chance bekommen, eine Leihmutter zu beauftragen? Offenbar nein, denn dies sei mit einer Spermaspende nicht vergleichbar. Andere Möglichkeiten für leiblichen Nachwuchs gibt es jedoch so gut wie keine.
Die Ansichten der Parteien zur Leihmutterschaft
Eine Rechtsexpertin von den Grünen äußerte sich dazu im letzten Jahr. Sie erklärte, dass der Gleichheitsgrundsatz lediglich besagt, man müsse Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln. Die Leihmutterschaft wäre daher anders zu betrachten als die Samenspende. Das Kindeswohl steht im Vordergrund. Es sei unnatürlich, dass die gebärende Frau ihr Kind nach der Geburt weggebe. Eine Änderung dieser Gesetze sehe sie nicht kommen. Die Leihmutterschaft ist in Deutschland allgemein verboten, auch für heterosexuelle Menschen. Ärzte, die eine Frau künstlich befruchten und dabei wissen, dass es sich um eine Ersatzmutter handelt, müssen mit Strafen rechnen. Bis zu drei Jahre Freiheitsentzug oder Geldstrafen sind möglich. Das besagt das aktuelle Embryonenschutzgesetz §1, Absatz 1.
Auch die CDU und CSU teilten die Meinung der Grünen. Gleiches gilt für die SPD und die Linke. Nur die FDP hätte andere Pläne. Die Gesundheitsexpertin dieser Partei hält das Gesetz zum Verbot der Leihmutterschaft, welches seit 1990 besteht, für falsch. Sie würde sich dafür einsetzen, unter strengen Auflagen die Bereitschaft zur Leihmutter im Land möglich zu machen. Das dürfe aber nicht gegen Bezahlung ablaufen.
Leihmütter im Ausland – diese Möglichkeiten hat ein schwules Paar
Schwule Paare müssen derzeit auf die Adoption zurückgreifen, wenn sie Nachwuchs haben möchten. Durch das gesetzliche Verbot haben sie keine Möglichkeit, ein leibliches Kind zu zeugen. Für eine Leihmutterschaft müssten sie ins Ausland ausweichen. Hier muss mit extrem hohen Kosten gerechnet werden. Außerdem erlauben zwar einige Länder das Austragen von Kindern durch Leihmütter, aber oft werden ausländische Wunscheltern nicht gestattet. Noch schwieriger wird es bei homosexuellen Paaren mit Kinderwunsch. Unmöglich ist es allerdings nicht, dafür jedoch sehr kompliziert. Spätestens bei der Rückkehr nach Deutschland wird es schwer, wenn das Kind einen ausländischen Pass bzw. eine fremde Staatsbürgerschaft hat und als Tourist gilt. Viele behördliche Wege sind dann nötig, die das Familienglück zunächst erschweren. Ist die Leihmutterschaft erlaubt, gibt es verschiedene Wege. Die Männer können sich selbst entscheiden, wer das Sperma spenden soll und leiblicher Vater wird. Variante 2 ist, dass beide spenden und nicht herauskommt, wessen Sperma bei der Befruchtung erfolgreich war. Oder es werden Embryonen von beiden Wunschvätern eingesetzt, um eine Mehrlingsschwangerschaft zu provozieren. Die Beziehung zur Leihmutter kann rein geschäftlich bleiben. Bei manchen Paaren entstehen starke Freundschaften. Das ist individuell.