Die Polizeiakademie in Niedersachsen lehnte die Bewerbung eines HIV-positiven Mannes ab, der Polizeikommissar werden wollte. Die Begründung: Bei körperlichen Auseinandersetzungen könne es zu blutigen Verletzungen oder Blutkontakten kommen. Er sei daher für den Beruf ungeeignet – und das, obwohl die Viruslast des Mannes unter der Nachweisgrenze und er selbst damit gar nicht ansteckend war. Die Polizeiakademie argumentierte damit, dass die Infektionsgefahr schon allein dadurch bestünde, dass er das HI-Virus in sich trage. Das wollte der Bewerber so nicht stehen lassen: Im Oktober 2016 klagte er gegen die Ablehnung.
Das Verwaltungsgericht in Hannover entschied am vergangenen Donnerstag, dass der Mann weder für seine Kollegen noch die allgemeine Bevölkerung gefährlich sei. Außerdem sei der Anwärter voraussichtlich bis zur gesetzlichen Altersgrenze von 62 Jahren für den Polizeidienst körperlich voll einsatzfähig. Damit ist klar: HIV-Positive dürften nicht pauschal abgelehnt werden. Vielmehr müsse von Fall zu Fall unterschieden werden.
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