Ausschreibung für Filmemacher Fördergelder beantragen für Kurzfilme mit LGBTI*-Thema
Der Verband der unabhängigen queeren Filmfestivals in Deutschland vergibt im Rahmen seines QueerScope-Fonds zur Kurzfilm-Förderung Gelder an Filmschaffende mit Wohnsitz in Deutschland. Gesucht werden queere Filmprojekte mit einer Spiellänge von bis zu 30 Minuten. Es muss sich dabei um Kino-Filme handeln – serielle Kurzfilme, Video-Installationen und Werbefilme sind nicht erwünscht. Jeder Antragsteller darf ein Projekt mit LGBTI*-Thema einreichen und dafür eine Fördersumme von bis zu 2.000 Euro beantragen. Zu den notwendigen Unterlagen gehören Motivationsschreiben, Exposé, Figuren-Beschreibung, Kalkulation und Kurzbiografie beziehungsweise Filmografie. Die Anträge werden anschließend von einer Jury aus queeren Mitgliedern der deutschen Film- und Kino-Landschaft beurteilt. Die Ergebnisse werden Ende März bekanntgegeben.
Einsendeschluss: 08. März 2020
Anträge und Fragen an: kff@queerscope.de