Jeder Autofahrer kennt die Situation, in der ein anderer Verkehrsteilnehmer vor ihm plötzlich die Spur wechselt oder abbiegt und dabei nicht blinkt. Dabei kommt es häufig auch zu Gefahrensituationen, wenn der nachfolgende Verkehr nicht mehr rechtzeitig reagieren kann.
Das Anzeigen des Überholens, Umfahrens, Anfahren aus der Parkposition, des Abbiegens oder des Fahrstreifenwechsels ist jedoch laut §9 der Straßenverkehrsordnung Pflicht und kann mit Geldstrafen geahndet werden. Beim Anzeigen genügt es nicht, den Blinker nur kurz zu betätigen – drei Signale sollten mindestens gegeben werden, da das Zeichen sonst leicht übersehen werden kann. Jeder Autofahrer soll sich vor Fahrtantritt zudem davon überzeugen, dass nicht nur Blinker, sondern die komplette Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug funktioniert.
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