Dashcam-Aufnahmen Beweis zulässig
Das sich Dashcams vor allem in Amerika sehr großer Beliebtheit erfreuen, ist hierzulande vor allem durch die zahlreichen TV-Shows, in denen spektakuläre Verfolgungsjagden und Unfälle gezeigt werden, belegt. In Deutschland sind die Kameras, die beispielsweise an der Frontscheibe befestigt sind und mit einem Weitwinkelobjektiv die Geschehnisse aufzeichnen, noch nicht so verbreitet.
Obwohl sich mit solch einer Aufnahme ein Unfallhergang beweisen lässt, sind sie aufgrund des Datenschutzgesetztes (§4 BDSG) bisher nur in Ausnahmefällen zugelassen worden. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass das Persönlichkeitsrecht in solchen Fällen zurückgestellt wird und die Aufnahmen als Beweis bei Verkehrsunfällen zulässig seien. Als Begründung wurde u.a. angegeben, das Beteiligte ohnehin ihre persönlichen Daten angeben müssten, außerdem würden die Unfälle im öffentlichen Raum stattfinden, seien also für jedermann wahrnehmbar.