Wer eine Abstimmung für diskriminierend hält, darf auch mit einem absichtlich ungültigen Stimmzettel protestieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Ungarn am 3. November 2026 wegen Sanktionen gegen Háttér Társaság und Amnesty International Magyarország verurteilt. Beide Organisationen hatten beim Referendum über queere Themen 2022 zu ungültigen Stimmen aufgerufen.
Das Wichtigste im Überblick
- Das EGMR-Urteil vom 3. November 2026 betrifft Ungarns Referendum vom 3. April 2022.
- Die Sanktionen gegen Háttér und Amnesty verletzten die Meinungsfreiheit nach Artikel 10 der Menschenrechtskonvention.
- Ungarn muss Háttér die Geldbuße erstatten und beiden Organisationen Entschädigungen zahlen.
Beschwerde eingelegt hatten die LGBTIQ+-Organisation Háttér Társaság und Amnesty International Magyarország. Gemeinsam mit weiteren Verbänden hatten sie die Bevölkerung aufgefordert, ungültig abzustimmen. Sie hielten die Fragen der damaligen Regierung für irreführend und für ein Mittel, homosexuelle und trans* Menschen auszugrenzen.
Warum Straßburg die Sanktion beanstandet
Das Referendum fand am 3. April 2022 parallel zur Parlamentswahl statt. Es sollte die Politik der damaligen Orbán-Regierung unter dem Schlagwort Kinderschutz absichern. Die Protestkampagne richtete sich gegen die Abstimmung selbst und gegen deren politische Botschaft.
Die ungarische Wahlkommission sah in dem Aufruf einen Missbrauch von Wahlrechten. Háttér wurde mit einer Geldbuße von drei Millionen Forint belegt. Für den Gerichtshof war die gesetzliche Grundlage dieses Eingriffs in die Meinungsfreiheit jedoch nicht ausreichend vorhersehbar. Eine allgemeine Vorgabe zur zweckgemäßen Nutzung von Wahlrechten genügte dafür nicht.
Entschädigung für die Organisationen
Ungarn muss Háttér die Geldbuße erstatten. Hinzu kommen nach dem Urteil Entschädigungen von jeweils 3.000 Euro für die beiden Organisationen und jeweils 1.000 Euro für Verfahrenskosten.
Die Entscheidung fällt in eine veränderte politische Lage. Nach dem Regierungswechsel hat Ungarn bereits Schritte zum Abbau früherer LGBTIQ+-Verbote unternommen. Das Straßburger Verfahren arbeitet dagegen die Sanktionen aus dem Jahr 2022 auf.
Mehr als vier Jahre nach dem Referendum bekommen Háttér und Amnesty damit Recht. Entscheidend war für den Gerichtshof die unzureichend vorhersehbare gesetzliche Grundlage der Sanktionen. Die Organisationen hatten politische Kritik geäußert – mit einer Kampagne, die das vorgegebene Ja oder Nein bewusst verweigerte.