Können religiöse Vorschulen staatliche Fördermittel beanspruchen und gleichzeitig Kinder wegen der sexuellen Orientierung ihrer Eltern von der Aufnahme ausschließen? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit der Oberste Gerichtshof der USA. In einer Anhörung zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen den liberalen und konservativen Mitgliedern des Gerichts.
Das Wichtigste im Überblick
- Streit um staatliche Fördermittel: Der Oberste Gerichtshof der USA prüft, ob katholische Vorschulen öffentliche Gelder erhalten dürfen, obwohl sie Kinder von LGBTIQ+-Eltern ausschließen können.
- Religionsfreiheit gegen Gleichbehandlung: Katholische Einrichtungen in Colorado klagen gegen staatliche Antidiskriminierungsvorschriften. Die Trump-Regierung unterstützt ihre Position.
- Richter uneinig: Die drei liberalen Richterinnen hinterfragen die Forderungen der Schulen kritisch. Mehrere konservative Richter zeigen sich dagegen offen für Ausnahmen.
- Entscheidung 2027: Ein Urteil wird bis Ende Juni 2027 erwartet. Der Ausgang könnte weitreichende Folgen für religiöse Bildungseinrichtungen und LGBTIQ+-Familien haben.
Religion oder Diskriminierung?
Während die drei liberalen Richterinnen die Forderungen katholischer Einrichtungen aus Colorado kritisch hinterfragten, signalisierten mehrere konservative Richter Verständnis für deren Berufung auf die Religionsfreiheit. Der Rechtsstreit mit der Bezeichnung St. Mary Catholic Parish v. Roy betrifft die Bedingungen eines staatlichen Vorschulprogramms. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob religiöse Einrichtungen von Antidiskriminierungsvorgaben ausgenommen werden müssen, wenn sie öffentliche Fördergelder erhalten möchten. Colorado hatte 2023 ein allgemeines Vorschulprogramm eingeführt, das sowohl öffentlichen als auch privaten Einrichtungen offensteht. Auch konfessionelle Schulen können daran teilnehmen und weiterhin religiöse Inhalte vermitteln. Voraussetzung für eine Förderung ist allerdings, dass bei der Aufnahme von Kindern keine Diskriminierung aufgrund geschützter Merkmale stattfindet. Dazu gehören unter anderem die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität.
Zwei katholische Kirchengemeinden und die Erzdiözese Denver halten diese Bedingungen für unvereinbar mit ihren religiösen Aufnahmeregeln. Sie gingen deshalb gerichtlich dagegen vor, ohne zuvor einen Antrag auf Teilnahme am Förderprogramm gestellt zu haben. Vor den unteren Instanzen blieben die Kläger erfolglos. Sowohl ein Bundesbezirksgericht als auch das zuständige Bundesberufungsgericht des zehnten Gerichtsbezirks entschieden zugunsten Colorados. Im April nahm der Oberste Gerichtshof den Fall zur Prüfung an. Die Kläger berufen sich unter anderem auf frühere Entscheidungen des Gerichts, wonach Bundesstaaten religiöse Schulen nicht allein wegen ihres religiösen Charakters von öffentlichen Fördermitteln ausschließen dürfen. Colorado argumentiert dagegen, dass konfessionelle Einrichtungen grundsätzlich willkommen seien. Die Auflagen regelten ausschließlich den diskriminierungsfreien Zugang und schränkten die religiöse Lehre nicht ein.
Ablehnung homosexueller Eltern
Während der Anhörung konfrontierte Richterin Sonia Sotomayor den Anwalt der katholischen Einrichtungen, Nicholas Reaves, mit den möglichen Folgen einer Ausnahme von den staatlichen Vorgaben. „Ihre katholischen Schulen würden ein Kind allein deshalb ablehnen, weil seine Eltern homosexuell sind?“, fragte Sotomayor. Reaves verteidigte das Recht der Einrichtungen, ihre religiösen Überzeugungen auch bei Aufnahmeentscheidungen zu berücksichtigen. „Ich würde sagen, wenn es sich dabei um die aufrichtige Religionsausübung der Kläger handelt, dann wäre das meiner Ansicht nach zulässig“, antwortete er.
Nach Angaben des Anwalts müssen Familien die Glaubensgrundsätze der jeweiligen Schulgemeinschaft aufrichtig bejahen. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren könne dies unter bestimmten Umständen einer Aufnahme ihrer Kinder entgegenstehen. Sotomayor hielt dem entgegen, dass zwischen der Vermittlung religiöser Überzeugungen und der Ablehnung einzelner Kinder unterschieden werden müsse. „Sie können unterrichten, was immer Sie unterrichten möchten. Aber wenn Eltern sich dafür entscheiden, ihre Kinder diesem Unterricht auszusetzen, müssen Sie das Kind aufnehmen“, erklärte die Richterin. „Das sollte die Entscheidung der Eltern sein und nicht Ihre Entscheidung, sie auszuschließen.“
Regierung unterstützt Schulen
Auch die US-Regierung unter Präsident Donald Trump stellte sich in dem Verfahren auf die Seite der katholischen Einrichtungen. Sie vertritt die Auffassung, dass die staatlichen Förderbedingungen die Religionsfreiheit beeinträchtigen könnten. Richterin Ketanji Brown Jackson widersprach dieser Argumentation. Sie verwies darauf, dass die Teilnahme am Förderprogramm freiwillig sei und Schulen grundsätzlich selbst entscheiden könnten, welche Kinder sie aufnehmen.
„Die Schule selbst muss niemanden aufnehmen, den sie nicht aufnehmen möchte“, sagte Jackson zur Regierungsvertreterin Sarah Harris. „Aber wenn sie freiwillig öffentliche Leistungen in Anspruch nimmt, gelten diese Bedingungen.“ Jackson wollte außerdem wissen, ob sich mit der Argumentation der Regierung auch eine Benachteiligung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit rechtfertigen ließe. Harris erklärte, bei rassistischer Diskriminierung würde eine besonders strenge verfassungsrechtliche Prüfung sehr wahrscheinlich zu einem anderen Ergebnis führen. Eine solche Prüfung fordert die Regierung auch für den aktuellen Fall.
Jackson kritisierte diese Unterscheidung. „Aber das ist doch einfach willkürlich“, entgegnete sie. „Das liegt doch nur daran, dass das Gericht sagen würde, dass die ethnische Zugehörigkeit etwas anderes ist, oder?“ Richterin Elena Kagan stellte zudem die Frage, welche Konsequenzen eine Entscheidung zugunsten der katholischen Einrichtungen für das öffentliche Schulsystem haben könnte. „Ist dann der nächste Fall, dass Eltern an einer öffentlichen Schule sagen, es sei für ihre religiösen Überzeugungen wirklich wichtig, dass ihr Kind nicht gemeinsam mit Kindern gleichgeschlechtlicher Eltern unterrichtet wird?“, fragte Kagan.
Konservative Richter erwägen Ausnahmen
Mehrere konservative Mitglieder des Gerichts beschäftigten sich hingegen mit der Möglichkeit, religiösen Schulen Ausnahmen von den staatlichen Vorgaben zu gewähren. Richter Brett Kavanaugh verwies darauf, dass in Colorado rund 2.000 Vorschulen an dem Programm teilnehmen und es lediglich 34 katholische Einrichtungen gebe. „Warum nicht nach einer Lösung suchen, bei der beide Seiten gewinnen?“, fragte Kavanaugh. Aus seiner Sicht könnten religiöse Schulen ihre Überzeugungen beibehalten, während LGBTIQ+-Eltern weiterhin zahlreiche andere Einrichtungen zur Verfügung stünden. „Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Rechte religiöser Gläubiger zu respektieren und gleichzeitig die Möglichkeit von LGBTIQ+-Eltern zu achten, unter den 2.000 Schulen eine geeignete Einrichtung für ihre Kinder zu finden“, erklärte er.
Die stellvertretende Generalstaatsanwältin Colorados, Helen Norton, widersprach der Vorstellung, dass alle Vorschulen gleichermaßen geeignet seien. Für Familien könnten unter anderem die Öffnungszeiten und die Erreichbarkeit entscheidend sein. „Denken Sie an eine Mutter, die eine Schule braucht, die um 7 Uhr morgens öffnet, damit sie den Bus zur Arbeit erreichen kann“, sagte Norton. Colorado gehe es um „gleiche Chancen, nicht irgendwelche Chancen“, betonte sie. Richterin Amy Coney Barrett stellte wiederum infrage, ob formal für alle geltende Bedingungen nicht faktisch religiöse Einrichtungen benachteiligen könnten. „Wenn Sie wissen, dass die Entscheidung für diese Anforderung dazu führen wird, dass diejenigen mit einer gegenteiligen Überzeugung ausgeschlossen werden, worin besteht dann der Unterschied?“, fragte Barrett. Auch der Vorsitzende Richter John Roberts äußerte Zweifel. Zwar unterschied er zunächst zwischen den Vorgaben Colorados und einem ausdrücklichen Ausschluss religiöser Schulen. Später bezeichnete er die Auswirkungen jedoch als „so ziemlich dieselben“.
Familien berichten von Belastungen
Nach der Anhörung schilderten Vertreter der klagenden Seite die wirtschaftlichen Folgen des Rechtsstreits. Die Klägerin Lisa Sheley erklärte, ihre Familie habe sich gewünscht, dass ihre jüngeren Kinder dieselbe religiöse Ausbildung erhalten könnten wie ihre älteren Geschwister. „Alles, was wir wollten, war, dass unsere Kleinen dieselbe Ausbildung bekommen, die wir bereits für ihre älteren Geschwister gewählt haben. Aber Colorado hat uns für diese Entscheidung bestraft“, sagte Sheley. Anwalt Reaves berichtete, betroffene Familien hätten mehrere Tausend Dollar selbst aufbringen müssen. Gleichzeitig sei die Zahl der Anmeldungen an katholischen Vorschulen der Erzdiözese Denver um fast 20 Prozent zurückgegangen. Zwei Einrichtungen hätten nach seinen Angaben wegen finanzieller Engpässe und sinkender Anmeldezahlen schließen müssen. Reaves warf Colorado vor, katholische Familien faktisch vom staatlichen Förderprogramm auszuschließen. „Der Bundesstaat behauptete, die katholischen Schulen seien diejenigen, die Familien ausschließen, während Colorado selbst Tausende katholische Familien ausschließt“, sagte er.
Warnung vor Ausgrenzung
Bürgerrechtsorganisationen sehen den Fall dagegen vor allem als Frage des gleichberechtigten Bildungszugangs. Sie warnen davor, dass Kinder aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität ihrer Eltern von staatlich finanzierten Einrichtungen ausgeschlossen werden könnten. Die Organisationen Lambda Legal und GLAD Law haben eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht, in der sie die Position Colorados unterstützen. Karen Loewy, Anwältin von Lambda Legal, erklärte: „Kein vierjähriges Kind sollte von einem mit Steuergeldern finanzierten Klassenzimmer ausgeschlossen werden, nur weil seine Eltern so sind, wie sie sind. Das gilt auch für Kinder von LGBTIQ+-Eltern.“ Auch Kelley Robinson, Präsidentin der Human Rights Campaign, forderte die Richter auf, die geltenden Antidiskriminierungsvorschriften zu bestätigen. „Ausgrenzung hat in unserem Bildungssystem keinen Platz“, sagte Robinson.
Der Oberste Gerichtshof muss nun klären, wie weit die Religionsfreiheit privater Bildungseinrichtungen reicht, wenn diese staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen wollen. Dabei stehen sich zwei grundlegende Interessen gegenüber: der Anspruch religiöser Schulen, ihre Glaubensgrundsätze auch bei der Auswahl von Familien anzuwenden, und das Ziel des Staates, allen Kindern unabhängig von ihrer familiären Herkunft gleiche Zugangsmöglichkeiten zu öffentlich finanzierten Bildungsangeboten zu gewährleisten. Eine Entscheidung wird bis Ende Juni 2027 erwartet. Sollte das Gericht den katholischen Einrichtungen recht geben, könnten diese nach Einschätzung ihres Anwalts Nicholas Reaves bereits im darauffolgenden Herbst am Vorschulprogramm Colorados teilnehmen. Das Urteil könnte über den konkreten Fall hinaus Bedeutung für die Finanzierung religiöser Bildungseinrichtungen und den Diskriminierungsschutz von LGBTIQ+-Familien in den USA erlangen.