Wegen der Zwangsprostitution homosexueller Jugendlicher hat das Landgericht Düsseldorf einen 30 Jahre alten Schweizer jetzt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Mann Minderjährige unter anderem mithilfe von Drogen gefügig gemacht und älteren Männern zur Prostitution angeboten.
Das Wichtigste im Überblick
- Haftstrafe: Das Landgericht Düsseldorf hat einen 30-jährigen Schweizer zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt.
- Schwere Straftaten: Der Mann wurde wegen Zwangsprostitution, Zuhälterei, Menschenhandels und der Abgabe von Drogen schuldig gesprochen.
- Minderjährige betroffen: Die Opfer waren zwischen 15 und 17 Jahre alt und wurden laut Anklage mit falschen Versprechungen und Drogen gefügig gemacht.
- Strafmildernde Umstände: Ein umfassendes Geständnis und die überlange Verfahrensdauer wirkten sich zugunsten des Angeklagten aus.
- Weitere Vorwürfe: Die ebenfalls angeklagten Vergewaltigungen konnten nach Angaben des Gerichts nicht nachgewiesen werden.
Geständnis reduziert Haftstrafe
Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte wegen Zwangsprostitution, Zuhälterei, Menschenhandels und der Abgabe von Betäubungsmitteln. Das Strafmaß blieb deutlich hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren beantragt. Die Verteidigung hatte dagegen auf eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren plädiert. Für die vergleichsweise geringe Strafe waren nach Darstellung der Vorsitzenden Richterin insbesondere zwei Umstände ausschlaggebend: Der Schweizer hatte die Taten umfassend gestanden. Zudem berücksichtigte das Gericht die ungewöhnlich lange Dauer des Strafverfahrens. Um die betroffenen Jugendlichen zu schützen, wurde die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.
Kontaktaufnahme online
Die angeklagten Taten gehen auf die Jahre 2020 und 2022 zurück. Zu diesem Zeitpunkt waren die betroffenen Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahre alt. Den Ermittlungen zufolge nutzten der Schweizer und sein zunächst ebenfalls angeklagter Partner soziale Medien, um mit Minderjährigen in Kontakt zu kommen. Anschließend sollen sie die Jugendlichen zu Feiern in ihre gemeinsame Düsseldorfer Wohnung eingeladen haben. Dabei sollen die beiden Männer gezielt Hoffnungen und Bedürfnisse der Jugendlichen ausgenutzt haben. So hätten sie ihnen unter anderem ein Leben im Luxus, eine Liebesbeziehung oder die Möglichkeit einer dauerhaften Unterkunft in Aussicht gestellt. Bei den anschließenden Partys seien Alkohol und Drogen eingesetzt worden, um die Jugendlichen gefügig zu machen. In zwei Fällen sollen die Minderjährigen danach älteren Männern zur Prostitution angeboten worden sein.
Vergewaltigungen nicht nachweisbar
Neben den Vorwürfen der sexuellen Ausbeutung hatte die Staatsanwaltschaft dem 30-Jährigen auch Vergewaltigungen zur Last gelegt. Für diese Anschuldigungen ergaben sich im Verlauf des Verfahrens nach Angaben des Gerichts jedoch keine ausreichenden Beweise. Die entsprechenden Vorwürfe konnten deshalb nicht aufrechterhalten werden. Ein gesondertes Urteil war bereits zuvor gegen den ursprünglich mitangeklagten Partner ergangen. Der heute 25-Jährige wurde wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Dateien nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die gegen ihn verhängte Sanktion umfasste eine Geldauflage in Höhe von 4.000 Euro sowie eine Woche Jugendarrest. Letzteren hatte der Mann nach Angaben aus dem Verfahren bereits durch seine Zeit in Untersuchungshaft verbüßt.
Festnahme nach Fahndung
Ausgangspunkt der Ermittlungen waren mehrere Strafanzeigen, die Anfang Juli 2022 zur Festnahme der beiden Männer führten. Während der jüngere Beschuldigte anschließend auf freiem Fuß blieb, entzog sich der heute 30 Jahre alte Schweizer nach Angaben des Gerichts dem Verfahren und tauchte unter. Daraufhin wurde eine internationale Fahndung nach ihm eingeleitet. Ende August gelang schließlich seine Festnahme. Das Strafverfahren gegen ihn endete nun vor dem Landgericht Düsseldorf mit der Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe.