Der tödliche islamistische Angriff auf Teilnehmer des Christopher Street Day in Berlin hätte nach Auffassung zweier Terrorismusforscher verhindert werden können. Zu diesem Ergebnis kommen der österreichische Extremismusforscher Nikolaus Stockhammer und der US-amerikanische Terrorismusexperte Adrian Shtuni in einer Untersuchung, die jetzt vom Combating Terrorism Center (CTC) der US-Militärakademie West Point veröffentlicht wurde.
Das Wichtigste im Überblick
- Schwere Kritik an Behörden: Zwei internationale Terrorismusexperten werfen deutschen Sicherheitsbehörden nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) ein „Systemversagen“ vor.
- Anschlag mit zahlreichen Opfern: Am 25. Juli tötete der Islamist Abdoul Ballout im Berliner Tiergarten eine 65-jährige Polin. Mehr als 30 weitere Menschen wurden verletzt.
- Täter seit Jahren bekannt: Ballout galt als Höchstgefährder, war mehrfach strafrechtlich aufgefallen und stand bereits seit seinem 16. Lebensjahr unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.
- Warnsignale ohne ausreichende Folgen: Nach Einschätzung der Studienautoren wurden vorhandene Erkenntnisse nicht angemessen zusammengeführt und notwendige Sicherheitsmaßnahmen versäumt.
- Forderung nach Konsequenzen: Die Experten sprechen sich für eine Debatte über Präventivhaft, elektronische Fußfesseln und Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Extremisten aus.
Massive Kritik an Behörden
Im Mittelpunkt der Analyse steht der Umgang deutscher Sicherheitsbehörden und der Justiz mit dem späteren Attentäter Abdoul Ballout. Der als islamistischer Höchstgefährder eingestufte Mann hatte am 25. Juli im Berliner Tiergarten einen Anschlag auf den CSD verübt. Dabei wurde eine 65 Jahre alte Frau aus Polen getötet. Mehr als 30 Teilnehmer der Veranstaltung erlitten Verletzungen. Die Forscher kommen zu dem Ergebnis, dass den zuständigen Stellen bereits vor der Tat zahlreiche Hinweise auf die Gefährlichkeit des Mannes vorlagen. Aus ihrer Sicht scheiterte die Verhinderung des Anschlags nicht an fehlenden Informationen, sondern vor allem daran, dass vorhandene Erkenntnisse nicht ausreichend miteinander verknüpft und daraus keine angemessenen Konsequenzen gezogen wurden.
Stockhammer, der das Zentrum für Terrorismus- und Extremismusforschung an der Donau-Universität Krems leitet, äußerte sich gegenüber der Bild-Zeitung entsprechend deutlich: „Es sind gravierende Fehler passiert in Deutschland. Es wurden die Zeichen erkannt, aber nicht zusammengeführt, die nötigen Schlussfolgerungen wurden nicht gezogen, Maßnahmen nicht ergriffen. In Summe muss man feststellen: Das Attentat wäre zu verhindern gewesen, wenn man einfach nur eins und eins zusammengezählt hätte.“
Gefährdung lange bekannt
Besonders kritisch bewerten die Wissenschaftler den Umstand, dass Ballout trotz seiner Vorgeschichte und seiner Einstufung als Gefährder die Möglichkeit hatte, den Anschlag vorzubereiten. Bereits im Alter von 16 Jahren war er ins Blickfeld des Verfassungsschutzes geraten. Die Sicherheitsbehörden verfügten damit über eine langjährige Erkenntnislage zu seiner Person. Dennoch konnte er einen Kastenwagen mieten und sich damit einer Veranstaltung der LGBTIQ+-Gemeinschaft nähern. Für Stockhammer verdeutlicht dieser Ablauf grundlegende Probleme bei der Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen.
„Es gab die Spuren, es gab die Gefährder-Erkennung – und trotzdem konnte der Attentäter einen Kastenwagen anmieten und sich einem LGBTQ-Fest nähern.“ Die Tatsache, dass die Sicherheitsbehörden den Mann bereits als gefährlich erkannt hatten, macht die Versäumnisse aus Sicht des Forschers besonders schwerwiegend. Einzelne Fehler könnten zwar auch in komplexen Sicherheitsverfahren auftreten. Im Berliner Fall sei jedoch eine Vielzahl problematischer Entscheidungen zusammengekommen. Seine Bewertung fällt deshalb eindeutig aus: „Das alles lässt sich in Summe nicht mehr erklären oder abtun unter der Kategorie ‚Kann passieren‘. Es gab zu schwere Koordinationsfehler bei den Behörden.“
Vorbereitung des Anschlags
Neben der Arbeit der Sicherheitsbehörden rückt die Untersuchung auch den strafrechtlichen Umgang mit islamistischen Gefährdern in den Vordergrund. Ballout war bereits wegen Körperverletzung vorbestraft. Hinzu kam ein Verfahren im Zusammenhang mit einer abgebrochenen Dschihad-Reise in den Libanon. Im Mai 2026 wurde er deshalb zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten verurteilt. Ins Gefängnis musste er zunächst jedoch nicht. Nachdem die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, war das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der gegen Ballout bestehende Haftbefehl wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Damit befand sich der bereits wegen der Vorbereitung einer terroristischen Tat verurteilte Islamist weiterhin auf freiem Fuß.
Zwar hatte Ballout an einem Deradikalisierungsprogramm teilgenommen und war zeitweise vom Landeskriminalamt (LKA) überwacht worden. Zum Zeitpunkt des Anschlags stand er allerdings nicht mehr unter Beobachtung. Für die Autoren der Studie wirft dieser Ablauf die Frage auf, ob die rechtlichen und behördlichen Möglichkeiten im Umgang mit besonders gefährlichen Extremisten ausreichen und konsequent genug genutzt werden.
Kritik an milden Strafen
Die Untersuchung beschränkt sich nicht auf die Berliner Ereignisse. Nach Angaben Stockhammers hat sein Mitautor Adrian Shtuni bei der Beschäftigung mit dschihadistisch motivierten Straftaten ein wiederkehrendes Muster festgestellt. Dabei geht es insbesondere um die strafrechtliche Behandlung islamistischer Täter in mehreren europäischen Staaten. Stockhammer sagte dazu gegenüber der Bild-Zeitung: „Typisch ist für viele europäische Länder wie Österreich und eben Deutschland: Dschihadistische Täter kommen hier seriell, also systematisch, mit niedrigeren Strafen davon, als anderswo. Das ist ein Problem.“
Nach Einschätzung der Forscher handelt es sich somit nicht ausschließlich um Schwierigkeiten im deutschen Sicherheitsapparat. Vielmehr sehen sie auch über Deutschland hinaus strukturelle Defizite beim Umgang mit Personen, von denen eine erhebliche terroristische Gefahr ausgehen könnte. Der Berliner Anschlag wird in diesem Zusammenhang als Beispiel dafür angeführt, welche Folgen das Zusammenwirken unzureichender behördlicher Abstimmung, strafrechtlicher Entscheidungen und begrenzter Überwachung haben kann.
Überwachung ohne Konsequenzen
Die Autoren befassen sich zudem mit der Frage, warum die bereits erfolgte Einstufung Ballouts als Gefährder nicht zu wirksameren Schutzmaßnahmen führte. Nach Darstellung Stockhammers hatte das deutsche System zur Erkennung potenzieller terroristischer Täter im konkreten Fall grundsätzlich funktioniert. Der Mann war den zuständigen Stellen bekannt und seine Gefährlichkeit war erkannt worden. Entscheidend sei jedoch gewesen, dass aus dieser Einschätzung keine ausreichenden praktischen Maßnahmen folgten. Zeitweise war an der Unterkunft Ballouts eine Überwachungskamera installiert. Aus Sicht des Forschers konnte diese Maßnahme die bestehende Gefahr jedoch nicht angemessen begrenzen.
Stockhammer erklärte: „In diesem konkreten Fall hat am Ende zwar das Gefährder-Erkennungssystem in Deutschland angeschlagen – aber es sind keine Konsequenzen erfolgt. Zwar war zumindest zeitweise eine Kamera an der Unterkunft des als Gefährder Angebrachten angebracht. Aber das reicht eben nicht.“ Damit richtet sich die Kritik der Wissenschaftler insbesondere gegen die Umsetzung bereits vorhandener Erkenntnisse. Die bloße Identifizierung eines potenziellen Attentäters könne nach ihrer Einschätzung nicht genügen, wenn anschließend keine wirksamen Schritte zur Verhinderung einer möglichen Gewalttat ergriffen würden.
Strengere Maßnahmen gefordert
Aus den Ergebnissen der Untersuchung leitet Stockhammer Forderungen nach einer grundlegenden Überprüfung des deutschen Umgangs mit islamistischen Höchstgefährdern ab. Nach seiner Auffassung sollte dabei auch über weitreichende Eingriffe diskutiert werden, die eine erneute Straftat besonders gefährlicher Personen verhindern könnten. Dazu zählt er neben einer vorbeugenden Inhaftierung auch den Einsatz elektronischer Fußfesseln sowie die Sicherungsverwahrung. Solche Instrumente berühren grundlegende Fragen des Rechtsstaats, insbesondere das Verhältnis zwischen individuellen Freiheitsrechten und dem Schutz der Bevölkerung.
Stockhammer hält eine entsprechende Diskussion angesichts der Ereignisse in Berlin für notwendig. „Man muss in Deutschland nun ernsthaft über Präventivhaft, Fußfesseln oder Sicherheitsverwahrung für solche Gefährder aus diesen Milieus reden. Da kommt man nicht drumherum. Es geht schließlich um die Sicherheit der Menschen. Und bei deren Schutz hat man hier aus unserer Sicht versagt.“ Die von Stockhammer und Shtuni veröffentlichte Untersuchung kommt damit zu einer weitreichenden Bewertung: Nicht das Fehlen von Warnsignalen, sondern der unzureichende Umgang mit bereits bekannten Risiken habe nach ihrer Einschätzung entscheidend dazu beigetragen, dass der Anschlag auf den Berliner CSD möglich wurde.