Die Regierung von US-Präsident Donald Trump ist mit dem Versuch gescheitert, die medizinische Versorgung von trans* Personen in Bundesgefängnissen vorläufig einzuschränken. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten wies jetzt einen entsprechenden Eilantrag zurück. Damit bleibt eine frühere Gerichtsentscheidung bestehen, die den Zugang zu geschlechtsangleichenden Behandlungen vorerst schützt.
Das Wichtigste im Überblick
- Erfolg für trans* Häftlinge: Der Oberste Gerichtshof der USA hat einen Eilantrag der Trump-Regierung zur Einschränkung geschlechtsangleichender Behandlungen abgelehnt.
- Medizinische Versorgung bleibt bestehen: Hormontherapien und andere bisher gewährte Behandlungen dürfen in Bundesgefängnissen vorerst fortgesetzt werden.
- Richter uneinig: Clarence Thomas und Samuel Alito wollten die Einschränkungen zulassen. Eine Begründung der Gerichtsmehrheit wurde nicht veröffentlicht.
- LGBTIQ+-Verbände begrüßen die Entscheidung, weisen aber darauf hin, dass der Rechtsstreit nicht beendet ist.
- Weiterer Streit vor dem Supreme Court: Eine konservative Organisation fordert eine bundesweite Regelung, die trans* Mädchen und -Frauen vom weiblichen Schulsport ausschließen soll.
600 Gefangene mit Hormontherapie
Der Beschluss im Verfahren „Trump v. Kingdom“ bedeutet allerdings noch keine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der geplanten Maßnahmen. Der zugrunde liegende Rechtsstreit wird fortgesetzt. Die Regierung hatte vorgesehen, geschlechtsangleichende Operationen in Bundesgefängnissen einzustellen und laufende Hormontherapien schrittweise zu beenden. Zudem sollten bestimmte Möglichkeiten zur Anpassung des äußeren Erscheinungsbildes entfallen, darunter die Nutzung von Perücken und Make-up. Psychologische und psychiatrische Angebote sollten dagegen weiterhin zur Verfügung stehen.
Wie aus Gerichtsunterlagen der US-Bundesgefängnisbehörde Bureau of Prisons hervorgeht, bekamen im Jahr 2025 etwa 600 inhaftierte Menschen eine Hormonbehandlung. Gegen die geplanten Einschränkungen hatte sich bereits ein untergeordnetes Bundesgericht gestellt. US-Bezirksrichter Royce Lamberth ordnete an, dass die medizinische Versorgung fortgesetzt werden müsse. Zur Begründung verwies er auf mögliche gesundheitliche Folgen einer unbehandelten Geschlechtsdysphorie. Dazu könnten Depressionen, Angstzustände und Suizidgedanken gehören. Die Trump-Regierung focht diese Entscheidung an. Sie begründete ihr Vorgehen unter anderem mit Sicherheitsbedenken innerhalb der Gefängnisse. Mit ihrem Eilantrag wollte die Regierung erreichen, dass die Schutzanordnung während des laufenden Verfahrens außer Kraft gesetzt wird. Diesem Wunsch folgte der Supreme Court nicht.
Zwei Richter wollten Einschränkungen
Innerhalb des Obersten Gerichtshofs gab es dabei unterschiedliche Auffassungen über den Antrag. Die Richter Clarence Thomas und Samuel Alito hätten wenig überraschend der Regierung erlaubt, die geplanten Beschränkungen umzusetzen. Sie sprachen sich dafür aus, die Entscheidung der Vorinstanz vorläufig aufzuheben. Beide Richter gehören seit Jahren zu den Hardlinern gegen LGBTIQ+-Rechte am Supreme Court und betonten mehrfach auch ihren Missmut über die gleichgeschlechtliche Ehe in den USA. Die Mehrheit des Gerichts ließ die bestehende Schutzanordnung dagegen unangetastet. Der Vorsitzende Richter John Roberts veröffentlichte die Entscheidung, ohne die rechtlichen Erwägungen des Gerichts näher zu erläutern. Für die betroffenen Gefangenen bedeutet der Beschluss, dass die bisher gewährten medizinischen Behandlungen zunächst weitergeführt werden können.
LGBTIQ+-Organisationen sind froh
Vertreter von Menschenrechtsorganisationen und LGBTIQ+-Verbänden reagierten positiv auf den Beschluss aus Washington. Sean Ebony Coleman, Gründer und Geschäftsführer der Organisation Destination Tomorrow, betonte, dass geschlechtsangleichende Behandlungen Teil der regulären Gesundheitsversorgung seien. „In einer Zeit, in der die Rechte von trans* Menschen täglich infrage gestellt und bedroht werden, ist der Schutz des Zugangs zu medizinischer Versorgung eine Frage grundlegender Menschenwürde. Auch wenn wir die heutige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs begrüßen, hätte der Zugang zu geschlechtsangleichender Gesundheitsversorgung von Anfang an niemals infrage stehen dürfen.“ Auch Kelley Robinson, Präsidentin der Human Rights Campaign (HRC), begrüßte den vorläufigen Erfolg. Die Organisation setzt sich in den USA für die Rechte von LGBTIQ+-Menschen ein. „Heute können trans* Menschen in Bundesgefängnissen weiterhin die medizinische Versorgung erhalten, die sie benötigen. Inhaftierten Menschen eine notwendige medizinische Behandlung allein deshalb zu verweigern, weil sie trans* sind, ist diskriminierend, grausam und widerspricht dem Schutz durch den achten Verfassungszusatz“, erklärte Robinson.
Scharfe Kritik an Gesundheitspolitik
In ihrer Stellungnahme warf Robinson dem Präsidenten und seinen politischen Unterstützern vor, gezielt gegen die Rechte von trans* Personen vorzugehen. „Trump und die MAGA-Extremisten sind davon besessen, unsere Gemeinschaft ins Visier zu nehmen und den Zugang zu grundlegender Gesundheitsversorgung zu untergraben.“ Die geplanten Einschränkungen waren im Anschluss an eine Exekutivanordnung Trumps eingeführt worden. Trotz der Entscheidung des Supreme Court bleibt offen, wie der Streit langfristig ausgehen wird. Robinson verwies darauf, dass lediglich ein vorläufiger Schutz erreicht worden sei. „Aber der Kampf um die Würde und den Respekt, die unsere Gemeinschaft verdient, ist noch lange nicht vorbei“, sagte sie.
Ausschluss im Frauensport
Parallel zu dem Verfahren über die Gesundheitsversorgung in Bundesgefängnissen beschäftigt ein weiterer Streit um trans* Rechte die amerikanische Justiz. Die konservative Rechtsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF) versucht, eine bundesweite Regelung zur Teilnahme von trans* Mädchen und -Frauen am weiblichen Schulsport durchzusetzen. Die Organisation hat sich dafür an den Supreme Court gewandt. Bislang bestehen zwischen demokratisch und republikanisch regierten Bundesstaaten unterschiedliche Regelungen. Der neue Antrag im Eilverfahren könnte dazu führen, dass sich die obersten Richter mit der grundsätzlichen Rechtsfrage beschäftigen, bevor das zugrunde liegende Verfahren sämtliche regulären Gerichtsinstanzen durchlaufen hat. Ausgangspunkt des aktuellen Antrags ist ein Ringkampf, bei dem eine Schülerin nach eigenen Angaben von einer trans* Sportlerin sexuell angegriffen worden sein soll. Ob der Supreme Court dem Eilantrag der Organisation folgt und sich mit der geforderten bundesweiten Regelung beschäftigt, ist bislang offen.